Hallo Zusammen,
eigentlich ist das hier Abrechnungsrecht Medizin, aber dafür gibt's kein Unterforum.
Trotzdem gibt's hier sicherlich den ein oder anderen, der sich mit der GOÄ auskennt.
Ganz konkret geht es um folgende Frage:
Kind (5 Jahre alt) besucht routiniemäßig mit der Mutter den Zahnarzt. Dies ist nun der erste Besuch, seit dem das Kind in die PKV gewechselt ist. Arzt berechnet für den Besuch nun erstmalig privat ab.
Und zwar
0010 Eingehende Untersuchung 12,94€
porto 2 0,70€
und eben Ä4 Unterweisung einer Bezugsperson 29,49€
Auf Nachfrage erklärt der Arzt, dass er bei Kindern immer Ä4 mitberechnet, da er ja mit den Eltern (Bezugsperson) sprechen muss.
Ist die Abrechnung von Ä4 korrekt?
Abrechnung GoÄ Ä4
24. Februar 2017
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Frage vom 24. Februar 2017 | 12:02
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 640x hilfreich)
Abrechnung GoÄ Ä4
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#1
Antwort vom 24. Februar 2017 | 13:01
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 714x hilfreich)
http://www.iww.de/aaz/archiv/privatliquidation-wann-ist-die-nr-ae-4-berechnungfaehig-f29197
#2
Antwort vom 27. Februar 2017 | 09:35
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 640x hilfreich)
Hallo Retels,
danke für den Link. so hatte ich das auch verstanden, nur den Arzt interessiert das nicht.
Allerdings und das ist für mich die eigentliche Überraschung. Unsere Krankenkasse hat meine Anfrage nun beantwortet mit,
dass das aus Sicht KK zulässig ist.
gruß
Ak
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