Abschlag selbst Höhe bestimmen?

28. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
fb468154-2
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Abschlag selbst Höhe bestimmen?

Guten Abend,

x hat ein Haus und lebt mit ihren Kindern darin. Sie hatten immer einen Abschlag für die Fernwärme von xx Euro. Sind damit immer gut hingekommen, nie Nachzahlung gehabt. Dieses Jahr ebenso 30 Euro zurück bekommen

Nun kam eine Jahresabrechnung mit den besagten 30 Rückzahlung und der gleichzeitigen Ansage, dass nun ein neuer Abschlag von 170 Euro gilt der abgehoben wird. Das ist das Doppelte.

x hat sofort widersprochen und geschrieben, dass der Abschlag zu hoch ist und dieser auf 100 Euro, maximal 120 Euro heruntergesetzt werden soll. x weiss dass die Preise teurer werden usw, aber das Doppelte zu verlangen ist einfach total abstrakt und X ist nicht einverstanden. Lieber zahlt X zur Not was nach, sofern es so eintreten sollte. Dass X den Abschlag etwas erhöhen sollte, weiss sie und deshalb die maximal 120 Euro.

Die Stadtwerke hat einfach nicht reagiert so dass X noch eine Mail geschickt hat. Wieder keine Reaktion.
X hat angerufen und es hieß X soll Mal noch paar Tage abwarten, sie seien so unterbesetzt usw. Es komme auf jeden Fall was.

Nach paar Tagen kam nichts und heute hat X dann angerufen, da X gesehen hat, dass morgen der Abschlag von 170 Euro abgehoben werden soll. Wurde von da nach dort weitergeleitet. X hat erklärt, dass X den Abschlag nicht so hoch haben möchte und dass X bereits zwei Mails geschrieben habe. Irgendwann hatte X eine Frau dran, die sie angeschnautzt hat, dass X den Abschlag zahlen soll weil eine Riesen Nachzahlung kommt und dass X die Nachzahlung dann nicht zahlen will usw.

Nach heftiger Diskussion und als X ihr sagte, dass X selber entscheiden kann ob sie lieber eine Nachzahlung in Kauf nehme oder monatlich höher zahlen muss hat sie X ab die Buchhaltung weitergeleitet um zu klären ob sie die Abbuchung stoppen können.

Die Dame meinte es geht nicht für morgen das sei zu knapp und sie hätten vom Chef den Befehl erhalten, die Abschläge nicht niedriger zu machen.
X sagte ihr, sie möchte ihren Abschlag bei 120 Euro haben und behalte sich auch vor, diesen Abschlag zurück zu buchen, da ihre Bitte ignoriert wurde. Sie sprach dann von Rücklastschriftgebühren.

Nun meine Frage: meiner Kenntnis nach kann man den Abschlag , egal ob Wasser, Strom oder was auch immer so einrichten wie man das selbst will.

Ist es rechtens, dass die Stadtwerke X zu einer bestimmten Summe zwingen will? Muss sie die Rücklastschriftgebühren denn tragen, wenn sie es zurückbuchen lässt, da sie ja ihre Aufforderung einfach ignoriert haben?

Bitte keine Diskussionen ob das sinnvoll ist usw :) ich will nur Auskunft wie es rechtlich ist und bedanke mich bereits jetzt für die Antworten:)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von fb468154-2):
meiner Kenntnis nach kann man den Abschlag , egal ob Wasser, Strom oder was auch immer so einrichten wie man das selbst will.

Und diese Kenntnis hat man durch das lesen der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Nutzungsbedingungen (mit juristischem Hintergrund wissen)?



Zitat (von fb468154-2):
da sie ja ihre Aufforderung einfach ignoriert haben?

Das wird sie wohl nicht beweisen können ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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