Ärger mit Netzbetreiber

15. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
H4ckor
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Ärger mit Netzbetreiber

Hallo zusammen,

angenommen folgendes Szenario besteht:

BürgerX hat sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach bauen lassen. In dem Zug wurde vom Netzbetreiber sowohl der bestehende Zähler (Hausverbrauch und Einspeisung) getauscht und ein zweiter Stromzähler verbaut für die Erfassung des generierten Stroms der PV Anlage (Generatorzähler).

Nun lief die Anlage ein Jahr und die erste Jahresabrechnung für die PV-Anlage stand an. Hierbei ist aufgefallen dass anscheinend die beiden Zähler in dem System des Netzbetreibers falsch herum hinterlegt waren. Zur Klärung fanden neben diversen Telefonaten usw. ZWEI Techniker Termine zur Überprüfung der Zähler bei BürgerX zu Hause statt. Nun hat BürgerX nach einer Odyssee nun endlich eine korrekte Abrechnung Nachzahlung für seine PV Anlage erhalten.
Damit ging BürgerX auch davon aus, dass beim Netzbetreiber nun die Zähler korrekt im System hinterlegt sind und z.B. an den Stromanbieter übermittelt werden.

Jetzt hat BürgerX allerdings vom Stromanbieter eine Rechnung von über 2300€ erhalten. Nach diversen Telefonaten mit dem Stromanbieter fiel auf, dass hier die Zählerstände des Generatorzählers (also generierter Strom PV Anlage) übermittelt wurden und nicht die des Zählers für den Hausverbrauch.
Der Stromanbieter pausierte nun die Forderung für 2 Wochen.

Aufgrund dessen rief BürgerX beim Netzbetreiber an und schilderte den Sachverhalt. Hier konnte man Ihn nicht wirklich helfen und bat eine Mail mit den korrekten Zählerwerten zu senden. Dies wurde getan (Eingang der Mail wurde bestätigt).

Leider hat er keine Antwort erhalten und so wurden nach zwei Wochen die knapp 2300€ per Lastschrift vom Stromanbieter abgebucht.

Nach einem Telefonat mit dem Stromanbieter durfte BürgerX das Geld per LastschriftRückholung zurückholen und es wurden diesmal 4 Wochen Aufschub gewährt.

Der nächste Anruf beim Netzbetreiber ergab, dass die die erste Mail nicht bearbeitet wurde und das so auch nicht ginge. Man muss schon Bilder der Zähler anhängen um es zu plausibilisieren.
Dies wurde nun nachgeholt und eine Frist von 7 Tagen gesetzt. Wieder per Mail mit einer Bearbeitungsnummer und Eingangsbestätigung.

Diese 7 Tage werden morgen ablaufen und die Frage ist wie BürgerX sich weiter verhalten soll?
Der Stromanbieter will dann natürlich und verständlicher Weise sein Geld (aufgrund der Ihm falsch übermittelten Werte) haben. Der Netzbetreiber sieht sich nicht wirklich in der Pflicht zu helfen oder ignoriert Anfragen.
BürgerX hat schon erheblich an privater Zeit geopfert (Telefonate, verfassen von Mails und ja auch Service Techniker Termine vor Ort bei Ihm) und weiß nicht wie man weiter "Druck" auf den Netzbetreiber ausüben kann oder darf, damit der sich endlich der Sache annimmt.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39229x hilfreich)

Die 7 Tage Frist dürfte zu kurz sein.

Ansonsten würde ich schriftlich mit Zustellnachweis arbeiten, klare Ansagen machen und mitteilen das man nach Fristablauf zur Klärung / zwecks Schadenersatz das ganze auf deren Kosten über Anwalt und Gericht laufen lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1450 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich würde hier auch die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Diese sollten sie morgen Mal kontaktieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
H4ckor
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die 7 Tage Frist dürfte zu kurz sein.


Wenn ich jetzt per Einschreiben quasi neue Fristen setze, was wäre hier angemessen? Kann ich die bereits gesetzten 7 Tage um weitere 7 erweitern, so dass wir bei 14 wären?

Parallel werde ich spätestens Mitte kommender Woche die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

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#4
 Von 
H4ckor
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten würde ich schriftlich mit Zustellnachweis arbeiten, klare Ansagen machen und mitteilen das man nach Fristablauf zur Klärung / zwecks Schadenersatz das ganze auf deren Kosten über Anwalt und Gericht laufen lässt.


Wie von Harry van Sell empfohlen, habe ich dies so gemacht und am 20.04.2021dem Netzbetreiber per Einschreiben eine Frist bis 04.05.2021 gesetzt. Das sind 14 Tage. Allerdings ohne Einberechnung der Versandzeit/Brieflaufzeit. Ebenso habe ich dem Netzbetreiber die telefonische Kontaktaufnahme untersagt.

Trotzdem hat mich eine Mitarbeiterin angerufen um den Sachverhalt nochmal nachzuvollziehen. Den Brief hatte Sie anscheinend nicht zu Ende gelesen, denn als ich Sie auf der Untersagung aufmerksam machte, gab Sie dies zu und entschuldigte sich. Das würde ich erst einmal so akzeptieren.

Jetzt ist die Frage, reicht meine Frist wie oben genannt so aus um nun weitere Schritte zu unternehmen?
Die Schlichtungsstelle würde ich außen vor lassen, da ich echt die Faxen dicke habe und es am liebsten über einen Anwalt laufen lassen möchte. ABER natürlich nur, wenn wirklich anfallende Kosten zu Lasten des Netzbetreibers gehen.

-- Editiert von H4ckor am 04.05.2021 21:58

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#5
 Von 
H4ckor
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, einmal push ;-) :-).
Möchte halt ungern einen Anwalt kontaktieren und dann aufgrund möglicherweise falscher Fristen die Kosten selber tragen.

Daher die Bitte nochmal auf meinen vorherigen Post zu schauen. Danke :-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2072 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von H4ckor):
ABER natürlich nur, wenn wirklich anfallende Kosten zu Lasten des Netzbetreibers gehen.

Das wäre der Punkt, wo die Schlichtungsstelle eigentlich interessant wird.

Sie vermittelt sie zwischen den Parteien.
Sie ist kostenlos für den Energiekunden.
Die Energieanbieter haben vor ihrer Einschätzung mehr Respekt als vor einem Parteivortrag.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39229x hilfreich)

Zitat (von H4ckor):
Jetzt ist die Frage, reicht meine Frist wie oben genannt so aus um nun weitere Schritte zu unternehmen?

Ja, 14 Tage sind in der Regel gerichtsfest.
Wobei ich in der Regel noch mal ein paar Werktage (5-7) zusätzlich abwarte.



Zitat (von H4ckor):
ABER natürlich nur, wenn wirklich anfallende Kosten zu Lasten des Netzbetreibers gehen.

Das entscheidet am Ende ein Gericht. Insofern wäre der Weg über die Schlichtungsstelle nicht verkehrt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
H4ckor
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey
Danke Euch.
Ich dachte halt, dass ein Anwalt und ggf anschließend Gericht mehr Eindruck macht.

Habe jetzt einen Schlichtungsantrag gestellt. Mal sehen was raus kommt :-)

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