Ärger mit ***** - wie soll ich mich verhalten?

14. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)
Ärger mit ***** - wie soll ich mich verhalten?

ich schildere den Sachverhalt:

[GELÖSCHT]
[keine realen Namen verwenden]

Ich strebe eine einvernehmliche Lösung und möchte nun wissen wie ich mich verhalten soll.

[noch mal korrekt posten]

Über Antworten freue ich mich.

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-- Editiert von Moderator am 14.01.2015 13:27

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 81x hilfreich)

1. Hier werden nur fiktive Fälle diskutiert.
2. Reale Namen sind nicht gestattet, Insbesondere keine Namen von Personen.

quote:
möchte nun wissen wie ich mich verhalten soll.

Noch mal korrekt posten. In ungefähr 80% der Sätze waren reale Namen.

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-- Editiert Moderator15 am 14.01.2015 13:26

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.01.2015 14:27:16
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 255x hilfreich)

gerne schildere ich hiermit nochmals den Sachverhalt.

1.
Am 10.12.2014 habe ich meinen Kombihammer ************************* in Gersthofen zu Reparatur abgegeben.
2.
Am 15.12.2014 habe ich gemäß dem Kostenvoranschlag schriftlich die Reparaturfreigabe erteilt und habe gleichzeitig Ihnen schriftlich mitgeteilt, daß der Versand per Post (deutsche Post AG – DHL) erfolgen soll.
3.
Am 20.12.2014 lag in meinem Briefkasten eine Karte von GLS (1. Zustellversuch)
4.
Am 20.12.2014 habe ich Ihre auf dem 17.12.2014 datierte Rechnung erhalten, die ich sofort frist- und formgerecht widersprach. Am 17.12.2014 erfolgte keine Lieferung des Hammers, so wie in der Rechnung vermerkt.
Bezahlung per Vorauskasse wurde niemals vereinbart.
5.
Am 22.12.2014 lag wiederum eine Karte von GLS in meinem Briefkasten (2. Zustellversuch)
6.
Am 22.12.2014 habe ich einen Anruf von der Reparaturfirma erhalten, indem man mir den Vorschlag unterbreitet hat, daß der Kombihammer an der Baustelle am nächsten Tag, also am 23.12.2014 geliefert wird.
Der Mitarbeiter, der mir diesen Vorschlag unterbreitet hat, wollte mich anrufen, falls es nicht mit der Zustellung am 23.12.2014 an der Baustelle klappt.
7.
Am 23.12.2014 wurde nicht wie vereinbart mein Kombihammer zugestellt, ich bin extra eine Stunde länger bis 18.00 Uhr auf der Baustelle geblieben.
8.
Am 29.12.2014 hat mir Ihr Herr XY fest zugesichert, daß mein Kombihammer am selben Tag zugestellt wird und ich zuhause auf GLS warten soll.
Weiter hat Ihr Herr XY mir zugesichert, daß die Reparaturfirma selbstverständlich für den Arbeitsausfall aufkommt.
Entgegen der festen Zusage von Herrn XY, mir mein Hammer nicht zugestellt worden.
9.
Am 30.12.2014 erhielt ich einen Anruf von Ihrer Teamleiterin, Frau XY, diese teilte mir wiederum mit, daß am 30.12.2014 mir der Kombihammer zugestellt wird und mein Arbeitsausfall mir bezahlt wird.
Wiederum wurde entgegen der festen Zusagen von Frau XY mir mein Hammer nicht von GLS zugestellt.
10.
Am 30.12.2014 erhielt ich einen weiteren Anruf von Frau XY, indem Sie mir mitteilte, daß man mir meinem Arbeitsausfall doch nicht bezahlt.
Ich habe auf den ausdrücklichen Wusch von Herrn XY und Frau XY und der Zusage, daß mir meinen Arbeitsausfall bezahlt meine Termine abgesagt.
11.
Am 31.12.2014 wollte TNT mir ein anderen Kombihammer zustellen. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich die Annahme verweigert, da nicht geklärt war, wer die Mietkosten trägt.
12.
Firma GLS hat am 02.01.2014 meine ************************* an der Baustelle in Augsburg ausgeliefert (3. Zustellversuch). Vereinbart war aber, daß GLS am 23.12.2014 an der Baustelle meinem Hammer zustellt.
Am 06.01.2015 habe ich die zusätzlichen Fahrkosten und den zusätzlichen Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Ich werde Ihre Rechnung der Reparaturfirma nicht begleichen.
Es kann eine Aufrechnung mit meinen Forderungen vom 30.12.2014 und vom 06.01.2015 erfolgen.

Wie man aus den obigen Ausführungen erkennen kann,
- daß sich die Reparaturfirma nicht an der schriftlich getroffene Vereinbarungen, Versand durch die deutsche Post (DHL) hält
- daß GLS unzuverlässig mit der Paketzustellung ist
- daß sich die Reparaturfirma nicht an die eigenen mündlich getroffenen Vereinbarungen hält (Bezahlung meines Verdienstausfalles, Lieferzusagen meiner *************************)
- daß ich einen Verdienstausfall, verursacht von der Reparaturfirma, hatte

Wie soll ich mich nun verhalten?



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-- Editiert Moderator am 14.01.2015 13:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119537 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- daß sich die Reparaturfirma nicht an der schriftlich getroffene Vereinbarungen, Versand durch die deutsche Post (DHL) hält <hr size=1 noshade>

Davon kann ich nichts lesen in der Schilderung.
Da steht nur der Wunsch des Kunden man möge doch bitte per DHL liefern.



quote:<hr size=1 noshade>- daß GLS unzuverlässig mit der Paketzustellung ist <hr size=1 noshade>

1. nichts neues
2. sind sie nicht die einzigen



quote:<hr size=1 noshade>- daß sich die Reparaturfirma nicht an die eigenen mündlich getroffenen Vereinbarungen hält (Bezahlung meines Verdienstausfalles, Lieferzusagen meiner *************************) <hr size=1 noshade>

Die müssten beweisbar sein, ansonsten hat man das im Streitfalle halt nur "falsch verstanden".



quote:<hr size=1 noshade>- daß ich einen Verdienstausfall, verursacht von der Reparaturfirma, hatte <hr size=1 noshade>

Auf dem wird man wohl sitzenbleiben, wegen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht bzw. wegen Vereigerung der Schadenbegrenzung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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