Ärztepfusch?? Ab wann verjährt?

19. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)
Ärztepfusch?? Ab wann verjährt?

Meine Frage: Gibt es eine Frist wie lange ich einen Arzt wegen Pfusch haftbar machen kann???

Eine Bekannte hatte 1998 einen Unfall in der Schule, daraufhin wurde sie zum Chirurgen geschickt, der stellte aber, nachweisbar von 4 anderen Ärzten, keinen Doppelten Handgelenksbruch sondern nur eine Sehnscheidenentzündung fest. Kann meine Freundin heute noch gegen den Arzt vorgehen?

DANKE schonmal für eure Antworten.

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5 Antworten
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#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lucky on usa

in der tat, was war seit 98

ein chirurg wird ja die hand geröntgt haben, sonst würde er sich ja nicht festgelegt haben auf die sehnenscheidenentzündung
hat er nicht geröntgt, kann man ihm sicher mangelnde sorgfalt bei der diagnostik vorwerfen
aber nach 8 jahren damit zu kommen? selbst folgeschäden, die jetzt erst geltend gemacht werden würden, sind schwer zu beweisen
diese beweise müssen von patientenseite erbracht werden(immer)
gibt es unterlagen dazu?

sunbee

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lucky-on-usa
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 47x hilfreich)

Also ich weiss nur das meine freundin nun wohl zum 10ten mal gips hat, geröntgt wurde damals, die bilder wurden vom ersten arzt angefordert. der bekam laut meiner freundinnen schlag,weil alles kaputt war. operieren wollte er nicht mehr, wäre zu riskant. die anderen zwei haben das selbe gesagt, nur haben die noch kernspinuntersuchungen gemacht.
nun ist meine freundin hier weggezogen und hat nun noch mehr probleme mit der hand.
der neue chirurg kommt auch nicht weiter weil der bruch ja nun richtig schief zusammengewachsen ist und nun nicht mehr zu operieren ist.
direkt gutachten wurden, soweit ich weiss nicht gemacht...
klingt nicht so als hätte sie chancen,oder???

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@lucky

es wird sicher quasi unmöglich sein, die falsche diagnose als ursache zu beweisen. es müßte dann ja auch bewiesen werden, und zwar vom patienten, dass ohne diese fehldiagnose u. bei richtiger behandlung, die schäden NICHT auch aufgetreten wären

was sie tun kann, ist die gkv um ein gutachten bitten. ich weiß aber nicht, ob es nach so langen jahren...ist aber kostenlos und sie könnte es begründen, mit jetzt erst absehbaren schäden

die wichtigste lösung aber wäre eine kapazität auf dem gebiet der handchirurgie
da nennen sich welche fuß, hand oder sonstwas spezialisten u. haben diese bezeichnung, weil sie 2 lehrgänge...
in berlin könnt ich einen nennen, der wirklich ne kapazität ist...
der kann vielleicht auf einen kollegen in eurer region verweisen

@posen

haben sie mich winken sehen? :grins: bin gestern durch spandau bei berlin gefahren...irgendwie fanden es die leut komisch, dass da eine inne bahn sitzt u. ständig* ich grüße posen* sagte.. :crazy:

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 21.12.2006 08:45:05

2x Hilfreiche Antwort

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