Hallo,
Ich habe gestern im Sportunterricht starkes Sodbrennen bekommen und bin nach dem Sportunterricht ohne mich beim folgenden Lehrer abzumelden gegangen (wir müssen uns eigentlich beim Lehrer den wir als nächstes im Unterricht haben abmelden), aus dem Grund das wir in einem anderen Schulgebäude Sportunterricht hatten und ich nicht den Weg zum anderen Gebäude bei dem Schnee gehen wollte. Ich bin sofort, als mein Hausarzt
aufgemacht hat, zu diesem gegangen um mich zu behandeln und habe für diesen Tag ein ärztliches Attest bekommen. Dieses wollte mein Lehrer nicht annehmen, da ich mich nicht abgemeldet habe und da ein großer Teil meiner Klasse geschwänzt hat. Die Folge ist, dass ich nun 4 unentschuldigte Fehlstunden habe, 4 Stunden nachsitzen muss und das schlimmste das ich eine 6 in Informatik bekomme habe (weil ich eigentlich in der 7/8 Stunde eine Präsentation halten musste). Darf ein Lehrer ein ärztliches Attest nicht akzeptieren, nur weil ich mich nicht abgemeldet habe und wie könnte ich am besten dagegen Vorgehen?
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-- Editiert Schüler123 am 19.03.2013 17:43
-- Editiert Schüler123 am 19.03.2013 17:49
Ärztliches Attest wird nicht akzeptiert
19. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 19. März 2013 | 17:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärztliches Attest wird nicht akzeptiert
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#1
Antwort vom 19. März 2013 | 17:50
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Dieses wollte mein Lehrer nicht annehmen, da ich mich nicht abgemeldet habe
Das sind ja zwei paar Schuhe.
Ein Attest ist ein Attest ist ein Attest - immerhin hätte der Schüler ja auch gesundheitlich gar nicht in der Lage sein können, sich abzumelden.
Grundsätzlich kann zwar auch ein Attest angezweifelt werden, aber nur bei begründetem (!) Verdacht, daß es sich um eine Gefälligkeitsdiagnose handelt.
Das Nichtabmelden, wenn es dem Schüler gesundheitlich zumutbar gewesen wäre, sich abzumelden, kann selbstverständlich geahndet werden, aber nicht durch Nichtanerkennung des Attestes oder Anrechnen von "Fehlstunden".
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#2
Antwort vom 21. März 2013 | 09:06
Von
Status: Unbeschreiblich (40468 Beiträge, 14358x hilfreich)
Hier sind doch zwei Angelegenheiten auseinander zu halten. Das Attest, also die Erkrankung und das Verhalten vor Ausstellung des Attestes - also die Verhaltensanweisungen der Schule.
Das Attest wird mit Sicherheit nicht angezweifelt. Nur das regelwidrige Verhalten vorher, das wird moniert und hat nun zu den Folgen geführt, die der Schüler anführt. Er ist, wie er schreibt, aus Bequemlichkeit nicht zum Lehrer gegangen und hat sich abgemeldet. Das ist sein Problem.
wirdwerden
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