Ärztliches Ausfallhonorar und Mahngebühren

20. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
christina.barrera
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärztliches Ausfallhonorar und Mahngebühren

Hallo, liebe Mitstreiter. Ich habe folgendes Problem: Mein Sohn hat zur Zeit eine feste Zahnspange und ist deshalb in kiefernorthopädischer Behandlung. Wie die meisten sicherlich wissen, sind 20% der hierbei entstehenden Kosten vom Patienten zunächst selbst aufzubringen. Sie werden nach Abschluss der Behandlung von den Krankenkassen rückerstattet.

Die Rechnungen über den Versichertenanteil erhalten wir jeweils unmittelbar nach Quartalsende. Da wir über wenig Geld verfügen, können wir manchmal erst verspätet zahlen. Dies wird in der Regel sehr teuer, da die Kiefernorthopädin mit sehr knappen Fristen operiert und sehr schnell 5, 10 oder - bei der dritten Mahnung - zusätztlich 15 Euro in Rechnung stellt.
Wir hatten wegen dieser rigiden Praxis schon öfter Zoff. Letztlich habe ich aber immer nachgegeben, da ich ihr Vorgehen zwar nicht für besonders patientenfreundlich, gleichwohl aber für juristisch korrekt hielt.
Nun aber ist für mich das "Ende der Fahnenstange" erreicht, denn bei der Begleichung der letzten Rechnung (Quartal 4 2008) kam es zu einer Überschneidung von Mahnschreiben und Zahlungseingang. Als ich ihr mitteilte, dass Sie juristisch in diesem Fall nicht zur Erhebung der Mahngebühren berechtigt sei, beharrte Sie auf Ihrer Forderung. Da mein Sohn außerdem einen Behandlungstermin (reiner Kontrolltermin) unentschuldigt versäumte, verlangt sie zusätzlich ein Ausfallhonorar von 25 Euro. Sie weigert sich vehement, meinen Sohn weiterzubehandeln, bis ich ihre Forderungen beglichen habe.

Ich fühle mich ehrlich gesagt erpresst und möchte nun von Euch wissen, wie ich mich gegen dieses Vorgehen weheren kann. Darf die Kiefernorthopädin meinem Sohn die Behandlung überhaupt verweigern. Oder verletzt sie dadurch ihre Behandlungspflicht? Wer hat schon ähnliche Erfahungen gemacht und hat Tipps, wie ich mich am besten verhalten kann.
(Ich habe schon mal versucht, den Kiefernorthopäden zu wechseln. Als ich auf dei Frage nach den Gründen für diesen Wechsel 'Geldstreitigkeiten' nannte, winkte die anvisierte Praxis gleich ab. Die Solidarität der Zunft scheint zu funktionieren).

Freu mich über jeden Tipp.

Vielen Dank
Christina

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 351x hilfreich)

> Darf die Kiefernorthopädin meinem Sohn die Behandlung überhaupt verweigern.

Warum sollte sie denn jemand behandeln müssen, der bei ihr Schulden hat? Bist du ernsthaft der Ansicht, im Extremfall bräuchtest du gar nichts mehr zu zahlen und sie müsse trotzdem weiterbehandeln?

> Als ich auf dei Frage nach den Gründen für diesen Wechsel 'Geldstreitigkeiten' nannte, winkte die anvisierte Praxis gleich ab. Die Solidarität der Zunft scheint zu funktionieren

Sorry, das ist nun wirklich grober Unsinn. Wenn du zu einem Arzt gehst und bereits vorher ankündigst, daß du ein säumiger Zahler bist, warum sollte er dich dann mit offenen Armen empfangen? Und was hat so ein verständliches Verhalten mit "Solidarität der Zunft" zu tun?

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#2
 Von 
christina.barrera
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

....das Problem ist doch, dass ich die Berechtigung der erhobenen Forderungen - sprich der Mahngebühren wie auch des Ausfallhonorars - bestreite. Wenn ich Schulden habe, dann zahle ich die auch.

Gruß christina

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