Äußerungsmöglichkeit verweigert

18. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
ha-dk
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)
Äußerungsmöglichkeit verweigert

Hallo,

gegen eindeutig dargelegten Pflichtverletzungen eines Arztes bei der Erstellung eines Gutachtens über meinen Gesundheitszustand, habe ich bei der Ärztekammer eine Beschwerde eingereicht. Von der Ärztekammer wurde der ganze Sachverhalt mit dem Ergebnis, dass der von dem Arzt festgestellte Gesundheitszustand nicht zu beanstanden ist, abgetan. Dabei ist die Ärztekammer gar nicht an die Beschwerdepunkte eingegangen.

Da der Arzt offensichtlich den Sachverhalt zu seinem Gunsten verdreht hat, habe ich die Ärztekammer um die abgegebene Stellungnahme des Arztes gebeten um sich dazu äußern zu können. Die Ärztekammer hat mir diese Stellungnahme mit dem Hinweis, dass so etwas nicht vorgesehen ist, verweigert.

Eigentlich steht mir eine Gelegenheit zu der abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite, eine Stellung zu nehmen, zu.

Ist jemanden bekannt, wie so etwas rechtlich geregelt ist?

Viele Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Die Ärztekammer ist lediglich eine Institution, die die sehr eingeschränkt die Aufsicht führt. Alles was über die Aufsicht hinaus geht, ist anders zu regeln. Also auf dem ganz normalen Klageweg.

wirdwerden

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#2
 Von 
ha-dk
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für den Hinweis, der leider das eigentliche Problem nicht löst.

Hier geht es doch gar nicht über die festgelegte Aufsicht hinaus, weil nach dem Heilberufsgesetz werden Verstöße gegen die Berufspflichten im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet werden. Hier steht der Ärztekammer ein mächtiges Instrument zur Verfügung, den Arzt zur Verantwortung zu ziehen. Außerdem ist die Ärztekammer bei Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient verpflichtet zu vermitteln, dazu braucht der Patient aber den Standpunkt des Arztes wissen, was die Ärztekammer aber verweigert.

Im vorliegenden Fall hat der Arzt gegen seine Berufspflicht verstoßen, indem er ein nicht zutreffendes Gutachten erstellt hat, was ich eindeutig durch entsprechende Unterlagen der Ärztekammer nachgewiesen habe.

Es kann doch nicht sein, dass mich die Ärztekammer aus dem Beschwerdeverfahren ausschließt, indem ich mich zu der Stellungnahme des Arztes nicht äußern kann und gleichzeitig ihre Vermittlungspflicht verweigert.

Daher nochmal die Frage, steht mir eine Gelegenheit zu der abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite, eine Stellung zu nehmen, zu?

Wenn nicht, aus welchem Grunde nicht.

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Schau mal, es handelt sich um ein rein internes Verfahren. So wie ein Dienstaufsichtsverfahren im öffentlichen Dienst. Da hat man als Externer auch keinen Zugriff zu den Akten. Und ob da disziplinarrechtlich was passiert ist, das weiss man nicht. Die Ärztekammer ist nicht ein Ersatz für ein normales Schadensersatzverfahren.

Such Dir einen Fachanwalt, der Deine Interessen wahrnimmt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
dazu braucht der Patient aber den Standpunkt des Arztes wissen


Verstehe ich nicht. Du hast doch dargelegt, in wieweit der Arzt deiner Ansicht nach seine Pflichten verletzt hat.
Ein Austausch von Argumenten wie bei einem Gerichtsverfahren ("Klageschrift", "Klageerwiderung", "Stellungnahme zur Klageerwiderung" etc.) ist bei der Ärztekammer nicht vorgesehen, weil hier eben keine parallele Gerichtsbarkeit aufgemacht werden soll.

Zitat:
Eigentlich steht mir eine Gelegenheit zu der abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite, eine Stellung zu nehmen, zu.


Das verwechselst du mit der ZPO.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ha-dk
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
hier muss ich wirklich umdenken. Fälschlich bin ich davon ausgegangen, dass die Ärztekammer eine seriöse Institution ist, die die ihr übertragene Staatsaufsicht über die Ärzte ihres Bereichs korrekt ausübt und das Fehlverhalten der Ärzte, entsprechend des Staatsaufsichtsauftrags, erfüllt. Dagegen versteht diese Institution ihre Staatsaufgabe so, dass sie das Fehlverhalten der Ärzte einfach vertuscht. Eine teurere und Überflüssige Institution, die lediglich zum Schutz der Ärzte dient. Eigentlich müsste der Staat dafür sorgen, dass die Verfahren transparent abgewickelt werden.
Viele Grüße

2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von ha-dk):
Dagegen versteht diese Institution ihre Staatsaufgabe so, dass sie das Fehlverhalten der Ärzte einfach vertuscht.

Entweder das oder du irrst dich einfach nur und deine Argumentationen sind doch nicht so überzeugend, wie sie dir erscheinen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119471 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat:
Fälschlich bin ich davon ausgegangen, dass die Ärztekammer eine seriöse Institution ist, die die ihr übertragene Staatsaufsicht über die Ärzte ihres Bereichs korrekt ausübt und das Fehlverhalten der Ärzte, entsprechend des Staatsaufsichtsauftrags, erfüllt.

Stimmt, so ganz detailliert hast Du dich nicht infomiert über das was deren Aufgaben sind bzw. nicht sind.
Ein gerichtliches Verfahren ersetzen diese nämlich nicht.



Zitat:
Eigentlich müsste der Staat dafür sorgen, dass die Verfahren transparent abgewickelt werden.

Ein transparentes Verfahren bekommt man vor Gericht.



Zitat:
Daher nochmal die Frage, steht mir eine Gelegenheit zu der abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite, eine Stellung zu nehmen, zu?

Da könnte ein Blick in das Ärztekammergesetz des Bundeslandes und - sofern vorhanden - in die Schlichtungsordnung der jeweiligen Kammer helfen.
Spontan wäre mir nicht bekannt das es da ein Verfahren ähnlich wie vor Gericht gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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