A hat von einer Spedition im Auftrag des Händlers ein Fahrrad geliefert bekommen.
( die erste Spedition, sagen wir mal hat ca. 500km zur der Spedition DHL das Fahrrad gebracht die A anliefern soll. A geht davon aus, das bei der Übergabe alles in Ordnung war, sonst hätte die zweite Spedition (DHL) das Rad nicht entgegen genommen).
Der Karton war kaputt, (an einer Seite aufgerissen) totzdem hat A die Ware angenommen, das jedoch vom Fahrer mit Unterschrift schriftlich bestätigen lassen.
A konnte (da Frau) das schwere Rad nicht selber auspacken und aufbauen (wäre von der Zeit sowieso nicht gegangen). Das Fahhrad ist noch verpackt.
1. sollte was am Rad sein, kann A das nach dem Auspacken reklamieren?
2. Muß der Händler sofort benachrichtigt werden?
3. Wie sieht das generell aus? wenn ein Karton kaputt ist (man kann theoretisch zwar sagen, es muß vor den Augen des Lieferes ausgepackt werden, aber praktisch wird das nicht gehen
Danke
-- Editiert von September1 am 21.11.2019 13:18
-- Editiert von September1 am 21.11.2019 13:32
Äußerlicher Transportschaden (Karton), vom Fahrer bestätigt und dann....
21. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2019 | 13:15
Von
Status: Schüler (275 Beiträge, 81x hilfreich)
Äußerlicher Transportschaden (Karton), vom Fahrer bestätigt und dann....
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. November 2019 | 15:52
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
1. Ja
2. Ja
3. Ich mache es immer vom Inhalt abhängig. Den Gewichtssteinen ist es egal, ob die Umverpackung beschädigt ist, bei sensibler Elektronik eher nicht.
Im Zweifel die Annahme verweigern.
#2
Antwort vom 28. November 2019 | 08:59
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 36x hilfreich)
Wenn die Ware Mängel aufweist, hast du das Recht es zu reklamieren.
Der Händler sollte definitiv darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Nur weil der Karton beschädigt ist, muss ja nicht automatisch die Ware beschädigt sein.
Und jetzt?
Schon
268.312
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten