Äußerlicher Transportschaden (Karton), vom Fahrer bestätigt und dann....

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)
Äußerlicher Transportschaden (Karton), vom Fahrer bestätigt und dann....

A hat von einer Spedition im Auftrag des Händlers ein Fahrrad geliefert bekommen.

( die erste Spedition, sagen wir mal hat ca. 500km zur der Spedition DHL das Fahrrad gebracht die A anliefern soll. A geht davon aus, das bei der Übergabe alles in Ordnung war, sonst hätte die zweite Spedition (DHL) das Rad nicht entgegen genommen).
Der Karton war kaputt, (an einer Seite aufgerissen) totzdem hat A die Ware angenommen, das jedoch vom Fahrer mit Unterschrift schriftlich bestätigen lassen.
A konnte (da Frau) das schwere Rad nicht selber auspacken und aufbauen (wäre von der Zeit sowieso nicht gegangen). Das Fahhrad ist noch verpackt.

1. sollte was am Rad sein, kann A das nach dem Auspacken reklamieren?
2. Muß der Händler sofort benachrichtigt werden?
3. Wie sieht das generell aus? wenn ein Karton kaputt ist (man kann theoretisch zwar sagen, es muß vor den Augen des Lieferes ausgepackt werden, aber praktisch wird das nicht gehen

Danke


-- Editiert von September1 am 21.11.2019 13:18

-- Editiert von September1 am 21.11.2019 13:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

1. Ja
2. Ja
3. Ich mache es immer vom Inhalt abhängig. Den Gewichtssteinen ist es egal, ob die Umverpackung beschädigt ist, bei sensibler Elektronik eher nicht. ;)
Im Zweifel die Annahme verweigern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Wenn die Ware Mängel aufweist, hast du das Recht es zu reklamieren.
Der Händler sollte definitiv darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Nur weil der Karton beschädigt ist, muss ja nicht automatisch die Ware beschädigt sein.

0x Hilfreiche Antwort

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