Hallo Forum,
ich habe kein passendes Unterforum für meine Frage gefunden, daher bin ich zu "Generelle Themen" gekommen.
Folgender Fall:
Ein Bürgermeister einer kleinen Gemeinde hat einen privaten Facebook-Account, in dem steht, dass er der 1. Bürgermeister der Gemeinde ist (Privatseite, keine Politikerseite). Auf dieser Seite teilt der Herr immer wieder negative Berichte oder halbwahre Beiträge über eine andere Partei, zu der er nicht gehört.
Ich habe ihn mal diesbezüglich kontaktiert, mit dem Hinweis, dass er als Bürgermeister dem "Neutralitäts,- und Sachlichkeitsgebot" unterliegt und er somit (laut letzter Wahl in der Gemeinde) 81 Personen direkt oder indirekt diffamiert, ohne diese persönlich zu kennen.
Seine Antwort war, dass es sein privates Profil sei und es für ihn immer noch die Meinungsfreiheit gäbe.
Nun die Frage:
Ist es noch sein privates Profil, wenn dort sein Amt als Bürgermeister direkt angezeigt wird? Selbst wenn, gilt das "Neutralitäts,- und Sachlichkeitsgebot" nicht auch dann, wenn er seine privaten Meinungen veröffentlicht?
Äußerungen eines Bürgermeisters
11. Januar 2020
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Frage vom 11. Januar 2020 | 06:20
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Äußerungen eines Bürgermeisters
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#1
Antwort vom 11. Januar 2020 | 09:32
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Ich würde es im nächsten Wahlkampf ausschlachten.
wirdwerden
#2
Antwort vom 11. Januar 2020 | 09:37
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch würde es im nächsten Wahlkampf ausschlachten. :
wirdwerden
naja, im März sind Kommunalwahlen, aber es wird keine Liste der diffamierten Partei geben für den Gemeinderat, gibt auch keinen Bürgermeisterkandidaten, von dem her wohl erst wieder in 6 Jahren möglich :-D
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#3
Antwort vom 11. Januar 2020 | 11:39
Von
Status: Bachelor (3555 Beiträge, 562x hilfreich)
Er hat seinen Beruf auf seiner privaten Seite angegeben, wie so viele bei FB.
Es ist nicht die offizielle Seite der Gemeinde.
Was sie als negativ empfinden, kann durchaus der Wahrheit entsprechen, aus Sicht des Bürgermeisters oder anderer Gemeindemitglieder.
Und wenn es eine kleine Gemeinde ist und von den 81 Personen der anderen Partei hat sich niemand für den Gemeinderat aufstellen lassen, schon komisch.
#4
Antwort vom 11. Januar 2020 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Wer entscheidet denn, ob diese Beiträge negativ oder halbwahr sind? Die 81 Parteimitglieder?Zitatnegative Berichte oder halbwahre Beiträge über eine andere Partei, zu der er nicht gehört. :
Ich meine, er darf das. Auf seiner FB-Seite gibt er sicher mehr von sich preis als nur seine 1. BM-Funktion.
Frage: Muss ein Bürger(meister) Personen persönlich kennen, um Kritik an der Partei zu üben, zu der diese 81 gehören?
Nennt der Bürgermeister die pers. Namen oder nur den Namen der Partei?
Hier kommt es in entspr. kommunalen Gremien vor, dass neu gewählte Parteimitglieder einer ziemlich neuen Partei zu Anträgen/Beschlußvorlagen genauso abstimmen wie altgediente Parteimitglieder einer sehr alten Partei.
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