Äußerungen eines Bürgermeisters

11. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Äußerungen eines Bürgermeisters

Hallo Forum,
ich habe kein passendes Unterforum für meine Frage gefunden, daher bin ich zu "Generelle Themen" gekommen.
Folgender Fall:
Ein Bürgermeister einer kleinen Gemeinde hat einen privaten Facebook-Account, in dem steht, dass er der 1. Bürgermeister der Gemeinde ist (Privatseite, keine Politikerseite). Auf dieser Seite teilt der Herr immer wieder negative Berichte oder halbwahre Beiträge über eine andere Partei, zu der er nicht gehört.
Ich habe ihn mal diesbezüglich kontaktiert, mit dem Hinweis, dass er als Bürgermeister dem "Neutralitäts,- und Sachlichkeitsgebot" unterliegt und er somit (laut letzter Wahl in der Gemeinde) 81 Personen direkt oder indirekt diffamiert, ohne diese persönlich zu kennen.
Seine Antwort war, dass es sein privates Profil sei und es für ihn immer noch die Meinungsfreiheit gäbe.

Nun die Frage:
Ist es noch sein privates Profil, wenn dort sein Amt als Bürgermeister direkt angezeigt wird? Selbst wenn, gilt das "Neutralitäts,- und Sachlichkeitsgebot" nicht auch dann, wenn er seine privaten Meinungen veröffentlicht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich würde es im nächsten Wahlkampf ausschlachten.

wirdwerden

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#2
 Von 
Smooth1708
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich würde es im nächsten Wahlkampf ausschlachten.

wirdwerden


naja, im März sind Kommunalwahlen, aber es wird keine Liste der diffamierten Partei geben für den Gemeinderat, gibt auch keinen Bürgermeisterkandidaten, von dem her wohl erst wieder in 6 Jahren möglich :-D

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Er hat seinen Beruf auf seiner privaten Seite angegeben, wie so viele bei FB.

Es ist nicht die offizielle Seite der Gemeinde.

Was sie als negativ empfinden, kann durchaus der Wahrheit entsprechen, aus Sicht des Bürgermeisters oder anderer Gemeindemitglieder.

Und wenn es eine kleine Gemeinde ist und von den 81 Personen der anderen Partei hat sich niemand für den Gemeinderat aufstellen lassen, schon komisch.



0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Smooth1708):
negative Berichte oder halbwahre Beiträge über eine andere Partei, zu der er nicht gehört.
Wer entscheidet denn, ob diese Beiträge negativ oder halbwahr sind? Die 81 Parteimitglieder?

Ich meine, er darf das. Auf seiner FB-Seite gibt er sicher mehr von sich preis als nur seine 1. BM-Funktion.

Frage: Muss ein Bürger(meister) Personen persönlich kennen, um Kritik an der Partei zu üben, zu der diese 81 gehören?
Nennt der Bürgermeister die pers. Namen oder nur den Namen der Partei?

Hier kommt es in entspr. kommunalen Gremien vor, dass neu gewählte Parteimitglieder einer ziemlich neuen Partei zu Anträgen/Beschlußvorlagen genauso abstimmen wie altgediente Parteimitglieder einer sehr alten Partei.
Stell dir vor, dadurch entstehen Mehrheiten, die man *mit denen* nicht gewollt hat... Man wollte doch wie bisher weiter machen.
Es brodelt ... ;)
oder... es entwickelt sich...

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