Aktueller Busfahrer Streik HEAG

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Martin Göller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Aktueller Busfahrer Streik HEAG

Guten Abend.

Vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema Streik aus.
Momentan werden bei uns alle Buslinien bestreikt und meine Frau kommt deswegen kaum noch zur Arbeit. Als dann die lieben Straßenbahnfahrer aus angeblicher Solidarität gleich auch noch anfingen zu streiken und somit alle Straßenbahnlinien in Darmstadt ausfallen bleibt ihr nur noch die Möglichkeit mit dem Taxi zur Arbeit und nach Hause zu fahren.
Jede Fahrt kostet rund 35 Euro. Auf meine Anfrage bei der HEAG ob es vielleicht eine Teilerstattung dieser doch enormen Summe möglich wäre, da sie darauf hinweisen auf Alternative Transportmittel auszuweichen aber in diesem Fall außer dem Taxi keine Alternativen bestehen, bekam ich als Antwort auf gut Deutsch: Nö Streik ist höhere Gewalt da müssen wir nich zahlen. Pech gehabt.
Jetzt zur eigentlichen Frage. Warum ist ein Streik aus Solidarität höhere Gewalt?
Für mich haben die Straßenbahnfahrer kein Grund zur streiken da sie mit den Verhandlungen der Busfahrer nichts zu tun haben....

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Vielleicht kann man eine Zeitfahrkarte zurückerstattet bekommen. Aber Rest ist Pech und eigene Sache zur Arbeit zu kommen.

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#2
 Von 
Martin Göller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für diese überflüssige Antwort.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

auch wenn du es überflüssig findest, es ist nunmal so, dass es Aufgabe ds Arbeitnehmers ist pünktlich zur Arbeit zu kommen, wie das vollbracht wird ist auch ganz alleine Sache des AN! Wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren, dann muss man sich nach Alternativen umsehen, wie Fahrgemeinschaften, oder du fährst sie oder wie auch immer.
Man kann ja auch mal mit dem AG sprechen, ob dieser etwas nachsehen hat, aber verlangen kann man das nicht...

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#4
 Von 
Martin Göller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
das es Sache des Arbeitnehmers ist weiß ich. Soweit habe ich mich eingelesen. Mir geht es eher um dieses "wir streiken aus Solidarität mit". Ist das auch höhere Gewalt? Meiner Meinung nach nicht, da verdi einfach mal gesagt hat um es salopp auszudrücken: wisst ihr was macht doch mit ob ihr was damit zu tun habt oder nicht. Für mich ist das unnötig und nicht nachvollziehbar.

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Martin Göller):
Danke für diese überflüssige Antwort.


...



Zitat (von Martin Göller):
Für mich ist das unnötig und nicht nachvollziehbar.


Mag ja richtig sein, aber das ist Sache zwischen dem Arbeitgeber und dessen Mitarbeitern. Wo will man da als Fahrgast ansetzen außer bei der Rückerstattung nicht nutzbarer Tickets?!

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#6
 Von 
Martin Göller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst dazu sind sie nicht verpflichtet soweit ich das verstanden habe. Da meine Frau einzeltickets scheidet das aber auch aus...
Aber mal von Rückerstattungen abgesehen und allem anderen. Meine Frage war ja ob streik aus Solidarität auch höhere Gewalt ist und wenn ja warum

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Martin Göller):
Mir geht es eher um dieses "wir streiken aus Solidarität mit". Ist das auch höhere Gewalt?

Der BGH hat entschieden, das ein Streik als höhere Gewalt gilt. (BGH X ZR 138/11 ; X ZR 146/11 )
Von daher dürfte es nur marginale Aussichten geben.



Zitat (von Martin Göller):
Da meine Frau einzeltickets scheidet das aber auch aus...

Deine Frau hat derzeit also gar kein Vertragsverhätnis, aus dem sie überhaupt Rechte ableiten könnte.
Womit die juristischen Aussichten bei 0 wären.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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