Guten Abend.
Vielleicht kennt sich jemand mit dem Thema Streik aus.
Momentan werden bei uns alle Buslinien bestreikt und meine Frau kommt deswegen kaum noch zur Arbeit. Als dann die lieben Straßenbahnfahrer aus angeblicher Solidarität gleich auch noch anfingen zu streiken und somit alle Straßenbahnlinien in Darmstadt ausfallen bleibt ihr nur noch die Möglichkeit mit dem Taxi zur Arbeit und nach Hause zu fahren.
Jede Fahrt kostet rund 35 Euro. Auf meine Anfrage bei der HEAG ob es vielleicht eine Teilerstattung dieser doch enormen Summe möglich wäre, da sie darauf hinweisen auf Alternative Transportmittel auszuweichen aber in diesem Fall außer dem Taxi keine Alternativen bestehen, bekam ich als Antwort auf gut Deutsch: Nö Streik ist höhere Gewalt da müssen wir nich zahlen. Pech gehabt.
Jetzt zur eigentlichen Frage. Warum ist ein Streik aus Solidarität höhere Gewalt?
Für mich haben die Straßenbahnfahrer kein Grund zur streiken da sie mit den Verhandlungen der Busfahrer nichts zu tun haben....
Aktueller Busfahrer Streik HEAG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vielleicht kann man eine Zeitfahrkarte zurückerstattet bekommen. Aber Rest ist Pech und eigene Sache zur Arbeit zu kommen.
Danke für diese überflüssige Antwort.
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Hallo,
auch wenn du es überflüssig findest, es ist nunmal so, dass es Aufgabe ds Arbeitnehmers ist pünktlich zur Arbeit zu kommen, wie das vollbracht wird ist auch ganz alleine Sache des AN! Wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren, dann muss man sich nach Alternativen umsehen, wie Fahrgemeinschaften, oder du fährst sie oder wie auch immer.
Man kann ja auch mal mit dem AG sprechen, ob dieser etwas nachsehen hat, aber verlangen kann man das nicht...
Hi,
das es Sache des Arbeitnehmers ist weiß ich. Soweit habe ich mich eingelesen. Mir geht es eher um dieses "wir streiken aus Solidarität mit". Ist das auch höhere Gewalt? Meiner Meinung nach nicht, da verdi einfach mal gesagt hat um es salopp auszudrücken: wisst ihr was macht doch mit ob ihr was damit zu tun habt oder nicht. Für mich ist das unnötig und nicht nachvollziehbar.
ZitatDanke für diese überflüssige Antwort. :
...
ZitatFür mich ist das unnötig und nicht nachvollziehbar. :
Mag ja richtig sein, aber das ist Sache zwischen dem Arbeitgeber und dessen Mitarbeitern. Wo will man da als Fahrgast ansetzen außer bei der Rückerstattung nicht nutzbarer Tickets?!
Selbst dazu sind sie nicht verpflichtet soweit ich das verstanden habe. Da meine Frau einzeltickets scheidet das aber auch aus...
Aber mal von Rückerstattungen abgesehen und allem anderen. Meine Frage war ja ob streik aus Solidarität auch höhere Gewalt ist und wenn ja warum
ZitatMir geht es eher um dieses "wir streiken aus Solidarität mit". Ist das auch höhere Gewalt? :
Der BGH hat entschieden, das ein Streik als höhere Gewalt gilt. (BGH X ZR 138/11 ; X ZR 146/11 )
Von daher dürfte es nur marginale Aussichten geben.
ZitatDa meine Frau einzeltickets scheidet das aber auch aus... :
Deine Frau hat derzeit also gar kein Vertragsverhätnis, aus dem sie überhaupt Rechte ableiten könnte.
Womit die juristischen Aussichten bei 0 wären.
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