hallo habe mal eine frage ein freund ist autogefahren hatte bei der schnel probe einen wert von alkohol
1,28 promile.
keine probezeit mehr 21 jahre und keine auffällige fahrweise.
In Frankfurt am Main passier, oder wo kann man darüber nach lesen
was kann den im geringsten und im schlimmsten fall passieren??
bitte keine kommentar wie, HOFFENTLICH IST SEIN FÜHRERSCHEIN FÜR IMMER WEG doer so,
bitten antworten sie korekt
Alkohol am Steuer - 1,28 Promille
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
www.bußgeldkatalog.de
da findet man einiges.
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.
Ab 1,1 Promille ist mit einer MPU zu rechnen. Das der Fahrer keine auffällige Fahrweise hatte ist eher negativ zu bewerten da dann wohl von einer Gewöhnung an Alkohol ausgegangen werden muss. Jemand der Alkohol nicht gewöhnt ist dürfte bei 1,28 Promille deutliche Ausfallerscheinungen haben. Der Wert entspricht bei einem Mann ja immerhin ca. 2,5 l. Bier und ein Teil Alkohol war ja wahrscheinlich bereits abgebaut. Reell gesehen warens dann wohl eher 3 - 3,5 l. Bier! Sonstige Folgen siehe Ausführungen von jau.
Würde dem Fahrer empfehlen gleich vorsorglich eine Alkoholtherapie zu beginnen bzw. zumindest regelmässig an Selbsthilfegruppen teilzunehmen ( Teilnahme immer bestätigen lassen ). Bei der zu erwartenden MPU ist es hilfreich wenn man sich bereits freiwillig mit dem Alkoholproblem auseinandergesetzt hat. Leugnen ist absolut kontraproduktiv. Informationen zu solchen Angeboten bekommt man z.B. über Drogenberatungsstellen.
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Nein, das stimmt so nicht. Bei einem Ersttäter wird bei einem Wert bis 1,6 Promille keine MPU angeordnet.
Da muss ich widersprechen. Ab 1,6 Promille ist die MPU zwingend vorgeschrieben. Das heisst aber nicht pauschal das darunter keine angeordnet wird. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit und wenn der Fahrer keine Ausfallerscheinungen hat gehen die Führerscheinstellen dann oft von Gewohnheitstrinken aus.
Das ist richtig, dass die Führerscheinstelle eine MPU anordnen kann. Sie wird es aber mit 98 %-iger Wahrscheinlichkeit nicht machen.
Ist Ihnen nur ein Fall bekannt, wo das der Fall war??
Ja mir ist ein Fall bekannt. Ein Bekannter von mir hatte einen Wert im Bereich zwischen 1,1 und 1,6 Promille ( den genauen Wert weiss ich jetzt nicht ) und war sich auch relativ sicher das er nach der Sperrfrist den FS ohne MPU wieder bekommt. Da er aber wie der TE bei der Kontrolle keine Ausfallerscheinungen hatte ging der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle von Alkoholismus aus und verlangte die MPU zur Neuausstellung. Wie häufig das jetzt wirklich vorkommt kann ich nicht sagen aber die Möglichkeit besteht definitiv.
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