Alles rechtens??

24. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)
Alles rechtens??

Hallo,

habe mal eine Frage, ob hier eventuell gegen ein oder mehrere Gesetze verstoßen wird:

Hartz IV-Empfänger, theoretisch unterhaltspflichtig für zwei Kinder (keine Titel), kauft Autos. Diese werden von ihm in einer Werkstatt "aufgemotzt" und dann wieder verkauft. Wahrscheinlich laufen diese Transaktionen über das Konto der Lebensgefährtin (öffentlicher Dienst).

Kann man diesbezüglich irgendetwas unternehmen?

Lieben Gruß
Julia Yael

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13 Antworten
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#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn unser Autoschrauber seine Tätigkeit nirgends angegeben hat, dann können tatsächlich so einige Gesetzesverstöße in Betracht kommen. z. B.: Erschleichen von Leistungen der Sozialversicherung, Steuerhinterziehung oder Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB .

Wenn man solche Gesetzesverletzungen befürchtet und auch genügend nachvollziehbare Hinweise hat, dann kann man die entsprechenden Behörden darauf aufmerksam machen und entsprechende Anzeigen schalten.

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#2
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Eidechse,

nach meiner Erfahrung ist das mit den Behörden nicht so einfach. Mir erscheint es so, als wollte einfach niemand etwas unternehmen, solange ich nicht sozusagen eine komplett ausermittelte Kriminalakte vorlege...

Spaß beiseite: Beim Jugendamt (Hintergrund Unterhalt) sagt man mir zwar, dass man davon ausgeht, dass er Zusatzeinkünfte hat. Ohne Beweise würde man aber nichts unternehmen.

Und im Rahmen von Verfahren vor dem Familiengericht kamen diese Punkte teilweise auch zur Sprache, wurden allerdings sofort wieder unter den Teppich gekehrt.

Gibt es denn vielleicht noch eine andere Behörde, an die ich mich wenden könnte und die auch tatsächlich der Sache nachgeht?

Lieben Gruß
Julia Yael

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Gibt es denn vielleicht noch eine andere Behörde, an die ich mich wenden könnte und die auch tatsächlich der Sache nachgeht?



Ja, die Staatsanwaltschaft ;)






-- Editiert von justice005 am 25.10.2006 19:14:49

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#4
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo justice,

da bin ich mir auch nicht so sicher. Da der "Überbau" des Ganzen ein Familienrechtsverfahren ist, ist man dort bei Anzeigen von meiner Seite bislang nicht sehr aktiv gewesen.

Immerhin gab es 2003 einmal ein Verfahren, das allerdings eingestellt wurde, da der einzige Zeuge der gemeinsame Sohn war und dieser nicht gehört werden sollte. Und dieses Problem würde sich ja auch diesmal stellen: Ich weiß von diesen Dingen nur über meinen Kleinen, der so einiges berichtet, wenn er von Besuchswochenenden zurückkommt...
Und Beweise habe ich natürlich keine.

Lieben Gruß
Julia Yael

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Warum soll der Kleine nicht gehört werden ?

Zwar muß er nicht gehört werden, aber wenn Sie als Erziehungsberechtigte ihn als zeugen benennen, dann wird er auch vernommen.

Vielleicht sollten Sie sich eines Anwalts bedienen. Der kann bei Nichtstun der Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen und ggf. ein klageerzwingungsverfahren durchführen.

Gruß Justice

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#6
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Das Kind wurde nicht gehört, weil Staatsanwalt und Richter gesagt haben, dass sie dies nicht wollen da das Kind dadurch in Gewissenskonflikte kommen könnte. Da wurde das Verfahren eben einfach durch Beschluss eingestellt, gegen den ich kein Rechtsmittel einlegen konnte. Im Übrigen wurde ich anwaltlich vertreten...

Gruß
Julia Yael

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wieso kann man gegen eine Einstellung des Verfahrens keine Beschwerde einlegen ??

Natürlich kann man das. Über die Beschwerde wird dann bei der Generalstaatsanwaltschaft entschieden. Hat auch die Beschwerde keinen Erfolg, kann man ein Klageerzwingungsverfahren durchführen.

und wieso hat ein Richter etwas dazu gesagt? Solange keine Anklage erhoben ist, hat ein Richter mit dem Ermittlungsverfahren nichts zu tun. (Außer bei Untersuchungshaft usw.)

Irgendwas verstehe ich in Ihrem fall noch nicht...

Gruß Justice

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo justice,

habe mich vielleicht missverständlich geäußert, also nochmal: Bei einer meiner Anzeigen ging es zwar bis zur Hauptverhandlung, dort wurde allerdings durch Beschluss nach §153 Abs. II eingestellt (nach o. a. Gründen). Und diese Entscheidung ist leider nicht anfechtbar!

Gruß
Julia Yael

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ach sooo !

Ja, dann macht das Sinn.

Dann läßt sich wohl tatsächlich nichts machen.

Allerdings: Wenn der Kindesvater weiterhin ein illegales Geschäft betreibt, dann sind das wieder neue Straftaten. Die können dann unabhängig von der Einstellung des Verfahrens wieder verfolgt werden.

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#10
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Ja, ist soweit schon klar. Das Problem ist, dass ich eigentlich nicht die Möglichkeit habe, ihn selber bei Polizei oder StA anzuzeigen. In der - weiterhin nicht abschließend geklärten - Familiensache wird es mir negativ ausgelegt; "sie will den Vater nur in schlechtes Licht setzen"! Und weil ich keine Beweise außer der Aussage meines Sohnes habe, würde ich es auch nicht nochmal auf ein solches Verfahren ankommen lassen wollen.

Was ich eigentlich hoffe ist, dass es eine Behörde (Zollamt, Jugendamt, o. ä.) gibt, die solchen Angelegenheiten nachgeht und dann ggfls. selbst an die Justiz herantritt.

Gruß
Julia Yael

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#11
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

schenk oder leih deinem Sohn doch mal einen Fotoapparat, wenn er Papa besuchen geht :)

Ally

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#12
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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