Als Zeuge Gerichtstermin absagen

28. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
sULoZ
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Als Zeuge Gerichtstermin absagen

Servus!

Habe heute Post bekommen, dass ich als Zeuge vor Gericht aussagen muss. Allerdings habe ich an diesem Tag eine berufsfördernde Maßnahme. Der Tag des Gerichtstermines ist der letzte Tag der Maßnahme, und so ist davon auszugehen dass auch ein Abschlusstest geschrieben wird, der bei Bestehen mit einem Teilnahmezertifikat bestätigt wird. Also habe ich natürlich vor den Termin abzusagen. Geht das ohne weiteres oder reicht ein solcher Grund nicht aus?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Sie sollten auf jeden Fall gleich am Montag dem Gericht die Gründe dafür, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können, nennen. Es liegt dann im Ermessen des Gerichts, ob es diese Gründe als entschuldigend für ein Ausbleiben ansieht. Allerdings geht die Zeugenpflicht privaten und beruflichen Pflichten idR vor (T/P, 25. Aufl., § 381, Rdnr. 2).

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"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Ich stimme meinem Kollegen zu.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ich stimme auch zu.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sULoZ
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Es handelt sich fälschlicherweise von mir angegeben, doch nicht um einen Gerichtstermin, sondern lediglich um eine Vorladung auf der Polizeistation. Diese Vorladung konnte ich mit Angabe der o.g. Gründe ohne weiteres verschieben.
Trotzdem vielen Dank für eure Mühe!

MfG
sULoZ

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Keine Ursache.

2x Hilfreiche Antwort

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