Alte Schulgeld Rechnungen

21. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go539411-76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Alte Schulgeld Rechnungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgendes Problem und zwar habe Ich damals 2015 im September eine Umschulung angefangen, an einer Privaten Schule. Sprich ich musste Im Monat 126 Euro Schulgeld zahlen. Anfangs 2016 habe Ich die Ausbildung abbrechen müssen (aus Finanziellen gründen). Mir wurde nur mündlich mitgeteilt das Ich das restliche halbe Jahr nicht weiter zahlen müsste. Im Vertrag allerdings war geschrieben das man jedes angefangene Jahr zu begleichen hat. Seitdem kam auch nichts mehr auf mich zu. Jetzt habe Ich vor kurzem erfahren das mir Briefe zugesandt wurden das Ich doch bitte das restliche Geld begleichen soll, diese Briefe enthalten Anwaltskosten und Mahngebühren. Allerdings kommt jetzt der Haken, Ich bin seit 2016 2 mal umgezogen und die Briefe wurden an meine ehemalige Adresse gesandt. Meine Mutter wohnt noch an der alten Adresse, allerdings besteht ja kein ständiger Kontakt. Und Ich denke das Rechnungen mich persönlich erreichen müssten um geltend zu sein. Ich habe ja eigentlich gegenüber der Schule keinerlei Verpflichtungen mehr gehabt, sodass ich denen ja auch meine neue Anschrift nicht mitteilen musste.
Meine Frage ist erstmal muss Ich wenn überhaupt etwas bezahlen weil dadurch das die Briefe mich nicht persönlich erreicht haben sind Sie laut Google nicht geltend, und mit dem Jahr 2020 ist ja auch die Verjährungsfrist von 3 Jahren eingetroffen. Meine frage ist eben wie soll Ich vorgehen?

Ich meine ok Sie hätten ja Anspruch auf das Geld, allerdings hat mich die Rechnung ja nicht erreicht und die 3 Jahre sind auch rum. Anwaltskosten? und Mahnungen können ja dann auch nur nichtig sein. Vor allem stand in dem ersten Brief das Sie mir mehrmals persönliche Briefe geschickt haben auf die Ich nicht reagiert haben soll und deswegen jetzt ein Anwalt sich um die Angelegenheiten kümmert.
Allerdings wäre das ja dann auch nichtig oder liege Ich da komplett falsch?

Mfg Dennis

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Von welchem Datum ist denn die letzte Rechnung? Wenn das wirklich 2016 gewesen wäre, dann wäre die Forderung zum 31.12. verjährt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go539411-76
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja die 1. Rechnung die Ich erhalten hätte müssen kam letztes Jahr Ende November. Und genau das ist ja mein Problem, Ich habe die Rechnung eben nicht erhalten weil diese eben die Rechnung an die Falsche Adresse geschickt haben. Und jetzt wäre es quasi auch schon verjährt. Danke Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119482 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von go539411-76):
Und jetzt wäre es quasi auch schon verjährt.

Wie kommt man denn auf die absurde Idee?



Zitat (von go539411-76):
Und genau das ist ja mein Problem, Ich habe die Rechnung eben nicht erhalten weil diese eben die Rechnung an die Falsche Adresse geschickt haben.

Nö, das ist nicht das Problem. Das Problem ist eher, dass man das
Zitat (von go539411-76):
Mir wurde nur mündlich mitgeteilt das Ich das restliche halbe Jahr nicht weiter zahlen müsste.

nicht wird beweisen können.

Die neue Anschrift ist ja schnell übermittelt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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