Liebe Forumsmitglieder,
ich habe folgende allgemeine Frage:
Angenommen man hat in seinem Briefkasten einen gelben amtlichen Briefumschlag mit Einwurf Vermerk des Postboten. Nur ist diese Person, an die der Brief adressiert ist, völlig unbekannt. Lediglich der Nachname ist gleich.
Im Normalfall sollte der Brief zur Post zurück gebracht werden mit der Mitteilung "Empfänger unbekannt".
Ist man allerdings generell dazu verpflichtet den Brief zurück zu geben?
Vielen Dank im Voraus!
Amtlicher Brief mit Einschreiben falsch zugestellt
25. Juli 2017
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Frage vom 25. Juli 2017 | 15:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtlicher Brief mit Einschreiben falsch zugestellt
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#1
Antwort vom 26. Juli 2017 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47480 Beiträge, 16806x hilfreich)
Zitat:Ist man allerdings generell dazu verpflichtet den Brief zurück zu geben?
Ich glaube nicht, jedoch erspart man dem echten Empfänger sehr viel Ärger, wenn man den Brief zurückgehen lässt.
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