Amtsärztliches Gutachten

23. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Beate.B
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)
Amtsärztliches Gutachten

Hallo Leute,
hab mal ne Frage.
Vor 2 Jahren wurde für mich ein Amtsärztliches Gutachten erstellt. Jetzt hat sich aber mein Gesundheitszustand verschlechtert.Deshalb habe ich mich mit meiner SB in Verbindung gesetzt um das Gutachten zu erneuern. Diese sagte mir aber, das das erst geht, wenn ich Ihr von meinem Hausarzt ein Attest mit der Diagnose bringe. Damit sie entscheidet ob ein neues Gutachten angefordert werden kann, bzw. ob es nötig ist überhaupt ein neues Gutachten zu erstellen.
1. Muß ich der Sachbearbeiterin bei der ARGE meine ärztl. Diagnosen übermitteln ???
2. Hat sie das Recht ein neuerliches Gutachten zu verweigern ??

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Lag das "alte" Gutachten denn dem ARGE vor?

Sie meinte sicherlich, dass sie eine Bescheinigung des Arztes möchte, aus welcher hervorgeht, dass ein neues Gutachten unbedingt erforderlich ist. Eine Diagnose wird der Arzt aufgrund der Schweigepflicht nicht weiterreichen.

Diese Bescheinigung dürfte - so ein neues Gutachten erforderlich - kein Problem sein.


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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Beate.B
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 7x hilfreich)

@ murgab
1.Ja das alte Gutachten lag der ARGE vor.
2.Es geht hier definitiv nicht um eine Bescheinigung die Sie von mir verlangt hat, sondern so wie ich es geschrieben habe um ein Attest mit der Diagnose. Damit sie entscheiden kann ob ein neues Gutachten erstellt werden muß oder nicht.Und das kann meines Erachtens nicht sein, das sie als med. Laie dies entscheiden darf.

2x Hilfreiche Antwort

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