Hallo!
Wollte mich mal erkundigen, ob Beförderungsentgeld für eine FAhrt ohne Gültigen Fahrausweis nach vier Jahren immernoch angefordert werden kann(vom Amtsgericht)? Obwohl man die ganzen Jahre nicht eine Mahnung vom Betrieb oder sonstigen Anstalten erhalten hat. Kann man erfolgreich wiederspruch einleiten? Oder hätte dies keinen Sinn. Würde mich mal interessiern danke im Vorraus. Lg
Amtsgericht.......
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



> ob Beförderungsentgeld für eine FAhrt ohne Gültigen Fahrausweis nach vier Jahren immernoch angefordert werden kann
Fordern kann man viel.
Grundsätzlich wäre die Forderung nach 3 Jahren zum Jahresende verjährt, solange keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen getroffen wurden.
> vom Amtsgericht
Ist das ein Mahnbescheid oder eine Klageschrift?
Wann war denn die Schwarzfahrt genau und wann folgte der Brief?
Die Schwarzfahrt war wohl am 03.08.2005 der Brief (der Mahnbescheid) kam am 22.01.2008
aber man hat das amtsgericht am12.11.2008 informiert,also die "Firma".also würde das noch innerhalb der drei jahre gewesen sein.
Der brief kam aber erst nach den drei jahren an...was nun???
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Wenn der Mahnbescheid innerhalb 2008 erwirkt wurde, hemmt das die Verjährung zunächst um 6 Monate.
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