Amtsgericht.......

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lambadalu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Amtsgericht.......

Hallo!
Wollte mich mal erkundigen, ob Beförderungsentgeld für eine FAhrt ohne Gültigen Fahrausweis nach vier Jahren immernoch angefordert werden kann(vom Amtsgericht)? Obwohl man die ganzen Jahre nicht eine Mahnung vom Betrieb oder sonstigen Anstalten erhalten hat. Kann man erfolgreich wiederspruch einleiten? Oder hätte dies keinen Sinn. Würde mich mal interessiern danke im Vorraus. Lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 464x hilfreich)

> ob Beförderungsentgeld für eine FAhrt ohne Gültigen Fahrausweis nach vier Jahren immernoch angefordert werden kann

Fordern kann man viel.
Grundsätzlich wäre die Forderung nach 3 Jahren zum Jahresende verjährt, solange keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen getroffen wurden.

> vom Amtsgericht

Ist das ein Mahnbescheid oder eine Klageschrift?

Wann war denn die Schwarzfahrt genau und wann folgte der Brief?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lambadalu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Schwarzfahrt war wohl am 03.08.2005 der Brief (der Mahnbescheid) kam am 22.01.2008
aber man hat das amtsgericht am12.11.2008 informiert,also die "Firma".also würde das noch innerhalb der drei jahre gewesen sein.
Der brief kam aber erst nach den drei jahren an...was nun???

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 464x hilfreich)

Wenn der Mahnbescheid innerhalb 2008 erwirkt wurde, hemmt das die Verjährung zunächst um 6 Monate.

1x Hilfreiche Antwort

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