Hallo,
kann mir jemand sagen, welches Amtsgericht bei einem Wohnsitz in 73765 Neuhausen zuständig ist?
Danke.
Amtsgericht gesucht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Korrekt, es ist das Amtsgericht Esslingen zuständig.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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--- editiert vom Admin
Ach Jungs, seid doch nett zueinander!
Hallo Herr RA Hamann,
solche unqualifizierte, unsachliche und unproduktive Kommentare von solchen Personen muss man ignorieren. Es ist nicht das erste Mal, dass dieser User auf diese Art und Weise auffällt.
Viele Grüße,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 06.03.2006 16:14:15
--- editiert vom Admin
@ Coll. Roenner
Erstaunlicherweise hat sich dieser User ja von Deinem Beitrag angesprochen gefühlt, meinte er doch, der 'Senf' sei für ihn bestimmt. Als ob er die Frage gestellt hätte. Außerdem muss er anscheinend jeden noch so kleinen Satz editieren. Und immer noch sind Fehler drin: Tempo schreibt man ausweislich der Packung, die vor mir liegt, groß. 'Du' auch. Jetzt jedenfalls wieder.
Aber, wie ich Dir ja schon anderweitig schrieb, erlebt man ja manchmal noch seltsamere Dinge...
--- editiert vom Admin
Kollege Wastl,
ich bin auch immer wieder von neuem überrascht.
Hallo Leute!
Zurück zur Sache;)
Mal ne ganz dumme Frage: habe mich noch gar nicht damit beschäftigt (machen immer die ReNos
Gibt es im Internet eine Seite, auf welcher man anhand der PLZ das zuständige Gericht ermitteln kann?
Danke
Harry
--- editiert vom Admin
Hallo Harry,
das machen immer die ReNos? Nana, selbst ist der Jurist
Hier die URL:
http://www.jusline.de/index.php
Viele Grüße!
--- editiert vom Admin
Besten Dank!
Die Renos müssen ja auch irgensetwas zu tun haben (wenn man schon alles selbst abtippt;)
Gruss
Harry
quote:
Bei Miet- und Pachträumen ist zB. grundsätzlich nur das Gericht zuständig in dessen Gerichtsbezirk sich die Räume befinden.
Gut, daß Sie die Einschränkung mit `grundsätzlich´ vorgenommen haben, denn auch bezogen auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Wohnraummietverhältnissen per Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, bei dem der Antragssteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
--- editiert vom Admin
Es ging freilich um die Zuständigkeit für das Mahnverfahren(!!!!!!!), nicht(!!!!!!) um die Frage, an welches Gericht abzugeben ist, wenn das streitige Verfahren durchzuführen ist.
--- editiert vom Admin
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