Amtsgericht lässt mich nicht zur Stelle durch

14. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 1x hilfreich)
Amtsgericht lässt mich nicht zur Stelle durch

Beim Amtsgericht wurde ich gar nicht zur rechtsantragsstelle durchgelassen sondern mir wurde ein Antrag in die Hand gedrückt "das machen wir nicht mehr ".Dann konnte ich gehen.
Darf das Gericht das?




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5903 Beiträge, 2602x hilfreich)

warum sollte es das nicht dürfen?

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#2
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 1x hilfreich)

Weil ich vielleicht als Antragsteller etwas klären will und die Angelegenheit besprechen möchte und keinen Antrag selbst und unpersönlich mit sensiblen Dokumenten dort abgeben will.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5903 Beiträge, 2602x hilfreich)

Na entweder du willst einen Antrag abgeben oder du willst keinen Antrag abgeben. Da solltest du dich erst einmal entscheiden.

Bei der Antragsstelle gibt es auch nichts zu besprechen. Und es ist sicherlich effizienter, wenn du erstmal deine Unterlagen ausfüllst und diese dann nur entgegen genommen und auf Vollständigkeit geprüft werden.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9477 Beiträge, 2015x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Darf das Gericht das?


ja

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41656 Beiträge, 14589x hilfreich)

Natürlich darf das Amtsgericht das. Das Amtsgericht muss Anträge entgegen nehmen. In welcher Form das geschieht, ist seine Entscheidung. Geschieht üblicherweise wie hier, durch zur Verfügung stellen von Formularen. Wenn aus was für Gründen auch immer die Formulare nicht ausreichen, kann man doch ohne weiteres ergänzende Erklärungen auf einem separaten Blatt Papier zufügen.

Wo ist das Problem?

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38833 Beiträge, 6422x hilfreich)

Wahrscheinlich gehts um diesen Thread:
https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Heimaufsicht-__f628446.html

Zitat (von go498533-45):
Darf das Gericht das?
Ja. Zum Glück!
Nachdem du nun in anderen Foren verraten hast, warum die Einrichtung so reagiert... kann ich nur empfehlen:
Halt den Ball ganz flach.

Du solltest besser der Heimaufsicht erlauben, dass die mit der Einrichtung klären, was da zu klären ist.

Zitat (von go498533-45):
keinen Antrag selbst und unpersönlich mit sensiblen Dokumenten dort abgeben will.
Das Gericht soll nicht deine sensiblen Daten lesen dürfen?
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja. Zum Glück!
Nachdem du nun in anderen Foren verraten hast, warum die Einrichtung so reagiert... kann ich nur empfehlen:
Halt den Ball ganz flach.

Du solltest besser der Heimaufsicht erlauben, dass die mit der Einrichtung klären, was da zu klären ist.



Ist ja nett,dass du mich jetzt auch zu stalken scheinst.

Ich habe bereits mit der heimaufsicht gesprochen und der Einrichtungsleiter wurde auf gewisse Dinge hingewiesen und ermahnt.

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2992 Beiträge, 1233x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
und der Einrichtungsleiter wurde auf gewisse Dinge hingewiesen und ermahnt.


Wenn man im Glashaus sitzt... ... ...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19775 Beiträge, 7189x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
und die Angelegenheit besprechen möchte

Das ist wohl der springende Punkt: Die Stelle ist nicht zum Diskutieren da, noch um Auskunft zu geben oder gar Rechtsberatung zu leisten.

Zitat (von go498533-45):
dass du mich jetzt auch zu stalken scheinst.

Du weißt offenbar nicht, was 'Stalken' bedeutet. @anami stellt eine Verbindung her zwischen dieser Anfrage und einer früheren - und schafft so Orientierung. Wenn / dass du darauf so reagierst, spricht Bände ....

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38833 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich habe bereits mit der heimaufsicht gesprochen und der Einrichtungsleiter wurde auf gewisse Dinge hingewiesen und ermahnt.
Echt? DU hast ne Abmahnung bekommen...und dein Heimleiter wurde von seiner vorgesetzten Stelle ermahnt? :augenroll:

Ich stalke dich nicht, sondern du streust im www deine *Einrichtungs-Probleme* so deutlich und erkennbar, das man drüber stolpert und dich direkt erkennt. Du eröffnest auch hier zum Problem mit dem Heim, in dem du lebst, immer neue Threads. Seit mind. 4 Jahren...Gehört doch alles zusammen---oder gehts um deine sensiblen Daten?

Nochmal mein Hinweis: Halt bitte den Bach flach---> dein Heimleiter hat dich wahrscheinlich nun berechtigterweise so richtig auf dem Kieker...

Und zum Thema: Ja, es ist dir zumutbar, einen Antrag online zu stellen, sofern du nachweislich geschäftsfähig bist.
Ansonsten wäre dein gesetzl. Betreuer deine Ansprechperson.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12687 Beiträge, 4585x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Weil ich vielleicht als Antragsteller etwas klären will und die Angelegenheit besprechen möchte

Du bist da irgendwie mit gewaltig verkehrten Vorstellungen am Gericht aufgeschlagen.
Einen Service der kostenlosen Formulierungshilfe gibt es beim Arbeitsgericht, dass was Du allerdings möchtest gibt es bei keinem Gericht, sondern gegen Vergütung beim Rechtsanwalt.

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#12
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1997 Beiträge, 395x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Weil ich vielleicht als Antragsteller etwas klären will und die Angelegenheit besprechen möchte
Das Gericht erteilt keine Rechtsberatung.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41656 Beiträge, 14589x hilfreich)

Selten, dass sich alle Hilfesteller so einig sind. Das sollte nachdenklich stimmen.

Außerdem ist mir schleierhaft, wie eine Bewilligung von Steuergeldern stattfinden soll, ohne schriftliche Antragstellung und Vorlage der Unterlagen die man benötigt, um den Antrag überprüfen zu können. Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Abwicklung von sozialen Leistungen/Verfahren im allgemeinen sollten Dir nach der Fülle, wie Du mit denen befasst warst, eigentlich klar und nachvollziehbar sein.

wirdwerden

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#14
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 1x hilfreich)

Nur mal zur Klarstellung, ich erwartete beim Gericht keine Rechtsberatung.
Ich wollte lediglich die Unterlagen bzw. Vermögensnachweise vorlegen und wissen ob die Dinge erteilt werden können oder nicht.
Es war vorher nie ein Problem zu dieser rechtsantragsstelle zu kommen.
Aber das man noch am Eingang komplett abgewiesen wird ohne Kontakt ist mir neu und auch völlig unfreundlich und schlechter Umgang.
Ich werde auch diesbezüglich mich beim Gericht bzw.zuständigen Stelle beschweren.

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#15
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2992 Beiträge, 1233x hilfreich)

Die werden schon wissen, warum sich dich wegschicken. Scheinst ja nicht wirklich einen guten Eindruck zu hinterlassen. Nirgendwo...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#16
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2376 Beiträge, 816x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Es war vorher nie ein Problem zu dieser rechtsantragsstelle zu kommen.

Wie oft bitteschön warst Du denn da schon? (Hervorhebung durch mich)
Zitat (von go498533-45):
Ich werde auch diesbezüglich mich beim Gericht bzw.zuständigen Stelle beschweren.

Ja, kann man machen, wenn man sonst nichts zu tun hat.
Ist aber sowas von sinnlos ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41656 Beiträge, 14589x hilfreich)

Umorganisationen sind üblich und auch sinnvoll. Und in Bereichen, in welchen der Antragstellerkontakt überflüssig ist, muss er auch nicht angeboten werden. Und, auch Gerichte sind aus Sicherheitsgründen gehalten, den Publikumsverkehr überschaubar zu halten. Darüber hinaus, wir haben gerade in der Justiz doch auch einen eklatanten Personalmangel. In so Situationen musss man darauf achten, dass die Mitarbeiter ihre Zeit nicht mit Freundlichkeiten gegenüber wem auch immer verschwenden. Mit schlechtem Umgang hat das so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren. Nämlich gar nichts. Es hat was mit Arbeitsorganisation, Produktivität und Sicherheit zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38833 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich werde auch diesbezüglich mich beim Gericht bzw.zuständigen Stelle beschweren.
Na klar. Das geht.
Zitat (von go498533-45):
Ich wollte lediglich die Unterlagen bzw. Vermögensnachweise vorlegen und wissen ob die Dinge erteilt werden können oder nicht.
Diese *Stelle* erteilt nichts. Sagt schon der Name. Du könntest dort einen Rechtsantrag stellen---> jetzt nur online. Die Digitalisierung schreitet schon länger in Amtsgerichten voran.
Ansonsten hilft zur Vorlage der Postversand oder der Hausbriefkasten am Amtsgericht. JEDES hat solch einen Kasten, ganz ohne Portokosten. Der wird mehrmals täglich geleert, meist von frdl. Justizangestellten.
Erteilen oder ablehnen ist dann die Aufgabe ganz anderer Personen.

Zitat (von go498533-45):
Aber das man noch am Eingang komplett abgewiesen wird ohne Kontakt ist mir neu und auch völlig unfreundlich und schlechter Umgang.
Dann warst du lange nicht dort. Die am Eingang sind Justizangestellte und geben idR frdl. Auskunft...und sortieren schon mal vor...wieso-weshalb-warum-wohin. Das ist zulässig. Du hast evtl. das Echo auf dein Vorbringen erhalten.
Wie gesagt... vielleicht wieder nur deine Sicht deiner Rechte... gibts dafür manchmal nicht sogar n ICD-code???

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18725 Beiträge, 10130x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sagt schon der Name. Du könntest dort einen Rechtsantrag stellen---> jetzt nur online. Die Digitalisierung schreitet schon länger in Amtsgerichten voran.

Nur wurde die ZPO leider nicht mit digitalisiert. §496 ZPO sieht das Stellen von Anträgen "mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle" ausdrücklich weiterhin vor.
Aber auch bei einem mündlichen Antrag gilt, dass er vollständig sein muss. Wenn zum Antrag ausgefüllte Formulare gehören, dann ist der mündliche Antrag natürlich sinnlos, wenn man die ausgefüllten Formulare nicht dabei hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#20
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2716 Beiträge, 446x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Ich wollte lediglich die Unterlagen bzw. Vermögensnachweise vorlegen und wissen ob die Dinge erteilt werden können oder nicht.


Und da beginnt der Wunsch nach Rechtsberatung.

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