Beim Amtsgericht wurde ich gar nicht zur rechtsantragsstelle durchgelassen sondern mir wurde ein Antrag in die Hand gedrückt "das machen wir nicht mehr ".Dann konnte ich gehen.
Darf das Gericht das?
Amtsgericht lässt mich nicht zur Stelle durch
warum sollte es das nicht dürfen?
Weil ich vielleicht als Antragsteller etwas klären will und die Angelegenheit besprechen möchte und keinen Antrag selbst und unpersönlich mit sensiblen Dokumenten dort abgeben will.
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Na entweder du willst einen Antrag abgeben oder du willst keinen Antrag abgeben. Da solltest du dich erst einmal entscheiden.
Bei der Antragsstelle gibt es auch nichts zu besprechen. Und es ist sicherlich effizienter, wenn du erstmal deine Unterlagen ausfüllst und diese dann nur entgegen genommen und auf Vollständigkeit geprüft werden.
Zitat :Darf das Gericht das?
ja
Natürlich darf das Amtsgericht das. Das Amtsgericht muss Anträge entgegen nehmen. In welcher Form das geschieht, ist seine Entscheidung. Geschieht üblicherweise wie hier, durch zur Verfügung stellen von Formularen. Wenn aus was für Gründen auch immer die Formulare nicht ausreichen, kann man doch ohne weiteres ergänzende Erklärungen auf einem separaten Blatt Papier zufügen.
Wo ist das Problem?
wirdwerden
Wahrscheinlich gehts um diesen Thread:
https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Heimaufsicht-__f628446.html
Ja. Zum Glück!Zitat :Darf das Gericht das?
Nachdem du nun in anderen Foren verraten hast, warum die Einrichtung so reagiert... kann ich nur empfehlen:
Halt den Ball ganz flach.
Du solltest besser der Heimaufsicht erlauben, dass die mit der Einrichtung klären, was da zu klären ist.
Das Gericht soll nicht deine sensiblen Daten lesen dürfen?Zitat :keinen Antrag selbst und unpersönlich mit sensiblen Dokumenten dort abgeben will.
Zitat :Ja. Zum Glück!
Nachdem du nun in anderen Foren verraten hast, warum die Einrichtung so reagiert... kann ich nur empfehlen:
Halt den Ball ganz flach.
Du solltest besser der Heimaufsicht erlauben, dass die mit der Einrichtung klären, was da zu klären ist.
Ist ja nett,dass du mich jetzt auch zu stalken scheinst.
Ich habe bereits mit der heimaufsicht gesprochen und der Einrichtungsleiter wurde auf gewisse Dinge hingewiesen und ermahnt.
Zitat :und der Einrichtungsleiter wurde auf gewisse Dinge hingewiesen und ermahnt.
Wenn man im Glashaus sitzt... ... ...
Zitat :und die Angelegenheit besprechen möchte
Das ist wohl der springende Punkt: Die Stelle ist nicht zum Diskutieren da, noch um Auskunft zu geben oder gar Rechtsberatung zu leisten.
Zitat :dass du mich jetzt auch zu stalken scheinst.
Du weißt offenbar nicht, was 'Stalken' bedeutet. @anami stellt eine Verbindung her zwischen dieser Anfrage und einer früheren - und schafft so Orientierung. Wenn / dass du darauf so reagierst, spricht Bände ....
Echt? DU hast ne Abmahnung bekommen...und dein Heimleiter wurde von seiner vorgesetzten Stelle ermahnt?Zitat :Ich habe bereits mit der heimaufsicht gesprochen und der Einrichtungsleiter wurde auf gewisse Dinge hingewiesen und ermahnt.
Ich stalke dich nicht, sondern du streust im www deine *Einrichtungs-Probleme* so deutlich und erkennbar, das man drüber stolpert und dich direkt erkennt. Du eröffnest auch hier zum Problem mit dem Heim, in dem du lebst, immer neue Threads. Seit mind. 4 Jahren...Gehört doch alles zusammen---oder gehts um deine sensiblen Daten?
Nochmal mein Hinweis: Halt bitte den Bach flach---> dein Heimleiter hat dich wahrscheinlich nun berechtigterweise so richtig auf dem Kieker...
Und zum Thema: Ja, es ist dir zumutbar, einen Antrag online zu stellen, sofern du nachweislich geschäftsfähig bist.
Ansonsten wäre dein gesetzl. Betreuer deine Ansprechperson.
Zitat :Weil ich vielleicht als Antragsteller etwas klären will und die Angelegenheit besprechen möchte
Du bist da irgendwie mit gewaltig verkehrten Vorstellungen am Gericht aufgeschlagen.
Einen Service der kostenlosen Formulierungshilfe gibt es beim Arbeitsgericht, dass was Du allerdings möchtest gibt es bei keinem Gericht, sondern gegen Vergütung beim Rechtsanwalt.
Das Gericht erteilt keine Rechtsberatung.Zitat :Weil ich vielleicht als Antragsteller etwas klären will und die Angelegenheit besprechen möchte
Selten, dass sich alle Hilfesteller so einig sind. Das sollte nachdenklich stimmen.
Außerdem ist mir schleierhaft, wie eine Bewilligung von Steuergeldern stattfinden soll, ohne schriftliche Antragstellung und Vorlage der Unterlagen die man benötigt, um den Antrag überprüfen zu können. Die Grundsätze der ordnungsgemäßen Abwicklung von sozialen Leistungen/Verfahren im allgemeinen sollten Dir nach der Fülle, wie Du mit denen befasst warst, eigentlich klar und nachvollziehbar sein.
wirdwerden
Nur mal zur Klarstellung, ich erwartete beim Gericht keine Rechtsberatung.
Ich wollte lediglich die Unterlagen bzw. Vermögensnachweise vorlegen und wissen ob die Dinge erteilt werden können oder nicht.
Es war vorher nie ein Problem zu dieser rechtsantragsstelle zu kommen.
Aber das man noch am Eingang komplett abgewiesen wird ohne Kontakt ist mir neu und auch völlig unfreundlich und schlechter Umgang.
Ich werde auch diesbezüglich mich beim Gericht bzw.zuständigen Stelle beschweren.
Die werden schon wissen, warum sich dich wegschicken. Scheinst ja nicht wirklich einen guten Eindruck zu hinterlassen. Nirgendwo...
Zitat :Es war vorher nie ein Problem zu dieser rechtsantragsstelle zu kommen.
Wie oft bitteschön warst Du denn da schon? (Hervorhebung durch mich)
Zitat :Ich werde auch diesbezüglich mich beim Gericht bzw.zuständigen Stelle beschweren.
Ja, kann man machen, wenn man sonst nichts zu tun hat.
Ist aber sowas von sinnlos ...
Umorganisationen sind üblich und auch sinnvoll. Und in Bereichen, in welchen der Antragstellerkontakt überflüssig ist, muss er auch nicht angeboten werden. Und, auch Gerichte sind aus Sicherheitsgründen gehalten, den Publikumsverkehr überschaubar zu halten. Darüber hinaus, wir haben gerade in der Justiz doch auch einen eklatanten Personalmangel. In so Situationen musss man darauf achten, dass die Mitarbeiter ihre Zeit nicht mit Freundlichkeiten gegenüber wem auch immer verschwenden. Mit schlechtem Umgang hat das so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren. Nämlich gar nichts. Es hat was mit Arbeitsorganisation, Produktivität und Sicherheit zu tun.
wirdwerden
Na klar. Das geht.Zitat :Ich werde auch diesbezüglich mich beim Gericht bzw.zuständigen Stelle beschweren.
Diese *Stelle* erteilt nichts. Sagt schon der Name. Du könntest dort einen Rechtsantrag stellen---> jetzt nur online. Die Digitalisierung schreitet schon länger in Amtsgerichten voran.Zitat :Ich wollte lediglich die Unterlagen bzw. Vermögensnachweise vorlegen und wissen ob die Dinge erteilt werden können oder nicht.
Ansonsten hilft zur Vorlage der Postversand oder der Hausbriefkasten am Amtsgericht. JEDES hat solch einen Kasten, ganz ohne Portokosten. Der wird mehrmals täglich geleert, meist von frdl. Justizangestellten.
Erteilen oder ablehnen ist dann die Aufgabe ganz anderer Personen.
Dann warst du lange nicht dort. Die am Eingang sind Justizangestellte und geben idR frdl. Auskunft...und sortieren schon mal vor...wieso-weshalb-warum-wohin. Das ist zulässig. Du hast evtl. das Echo auf dein Vorbringen erhalten.Zitat :Aber das man noch am Eingang komplett abgewiesen wird ohne Kontakt ist mir neu und auch völlig unfreundlich und schlechter Umgang.
Wie gesagt... vielleicht wieder nur deine Sicht deiner Rechte... gibts dafür manchmal nicht sogar n ICD-code???
Zitat :Sagt schon der Name. Du könntest dort einen Rechtsantrag stellen---> jetzt nur online. Die Digitalisierung schreitet schon länger in Amtsgerichten voran.
Nur wurde die ZPO leider nicht mit digitalisiert. §496 ZPO sieht das Stellen von Anträgen "mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle" ausdrücklich weiterhin vor.
Aber auch bei einem mündlichen Antrag gilt, dass er vollständig sein muss. Wenn zum Antrag ausgefüllte Formulare gehören, dann ist der mündliche Antrag natürlich sinnlos, wenn man die ausgefüllten Formulare nicht dabei hat.
Zitat :Ich wollte lediglich die Unterlagen bzw. Vermögensnachweise vorlegen und wissen ob die Dinge erteilt werden können oder nicht.
Und da beginnt der Wunsch nach Rechtsberatung.
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