Folgendes fiktives (literarisches) Szenario sei gegeben:
Person A fängt die Post für Person B ab. Dabei werden nicht nur Briefe aus dem Briefkasten geholt, A nimmt auch vom Postboten ein Übergabeeinschreiben für B entgegen und fälscht dabei auf dem Rückschein B's Unterschrift. Zum Zeitpunkt, wo B das Verschwinden der Post bekannt wird, ist noch nicht klar, ob A sich dabei dem Zusteller gegenüber als B ausgegeben hat oder als Mitglied des Haushalts von B.
Erste Frage: Welche Straftatbestände sind damit verwirklicht oder könnten verwirklicht sein? Ich vermute:
- auf jeden Fall Diebstahl oder Unterschlagung
- bei der gefälschten Unterschrift bin ich mir nicht sicher, ob Urkundenfälschung und/oder Betrug zum Tragen kommt
- Das Postgeheimnis dürfte nur verletzt sein, wenn A die für B bestimmten Briefe geöffnet oder Dritten zugänglich gemacht hat, nicht aber, wenn er die Briefe vernichtet hat, weil es nur darum ging, dass B sie nicht bekommt.
Forsetzung des Szenarios: Unter der abgefangenen Post war ein Schreiben, in dem B die Kündigung der Wohnung mitgeteilt wurde. Während der Vermieter (aus seiner Sicht zurecht) von einer fristgerecht zugestellten Kündigung ausgeht und den Abriss des Hauses plant, bleibt B ahnungslos, bis die Bagger vor der Tür stehen.
Fragen dazu:
- Welche Möglichkeiten hat B nun, den Abriss hinauszuzögern, wenn der Vermieter nicht von sich aus Entgegenkommen zeigt?
- Welche Schadenersatzansprüche könnte B berechtigt gegen A geltend machen? Hotelkosten, wenn so schnell keine neue Wohnung gefunden wird? Mietkosten, wenn aufgrund der Eile eine teurere Wohnung angemietet werden muss, als B sonst genommen hätte? Kosten für die Einlagerung des Hausrats? Kosten für einen zweiten Umzug und Aufwandsentschädigung für die doppelte Wohnungssuche, wenn die zuerst bezogene Wohnung absehbar keine dauerhafte Lösung ist?
- Welche Schadenersatzansprüche kann der Vermieter berechtigt gegen A geltend machen? Zusätzliche Kosten für die beim ersten Mal umsonst angerückte Abrissfirma? Entgangene Mieteinnahmen, wenn er erst später als geplant das Grundstück neu bebauen kann? Ersatz für in dieser Zeit gestiegene Lohn- und Materialkosten für den Neubau?
-- Editiert von Moderator topic am 21. September 2024 14:36
-- Thema wurde verschoben am 21. September 2024 14:36
An-sich-Bringen fremder Post (Frage zu literarischen Zwecken)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Während der Vermieter (aus seiner Sicht zurecht) von einer fristgerecht zugestellten Kündigung ausgeht und den Abriss des Hauses plant, bleibt B ahnungslos, bis die Bagger vor der Tür stehen. Und der Vermieter hat nie nachgesehen, ob der Mieter ausgezogen ist, hat keine Schlüssel zurückgefordert etc.? Auch die weiterfliessende Miete fiel ihm nicht auf? B wiederum fiel das Ausbleiben der Strom- und Wasserversorgung nicht auf, denn vor einem Abriss wird diese natürlich gekappt?
-- Editiert von User am 21. September 2024 17:52
Die Schlüsselrückgabe etc. hat wegen des feststehenden Abrisses für den Vermieter keine Bedeutung mehr. Die Frage, warum ihm nicht aufgefallen ist, dass weiterhin die Miete überwiesen und keine Kaution zurückgefordert wurde, wird er sich allerdings tatsächlich gefallen lassen müssen. An Strom und Wasser hatte ich auch gedacht, die Leitungen sollten abgestellt werden, während das Abrissunternehmen sich häuslich einrichtet.
-- Editiert von User am 21. September 2024 17:55
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Und B fiel die Kappung von Strom und Wasser nicht auf (denn vor einem Abriss werden die natürlich die Zuleitungen stillgelegt)?
Da haben sich unsere Antworten überschnitten. Ich hatte Deine Frage im ersten Anlauf überlesen und meine Antwort deshalb noch mal editiert. Und diese Rückfragen sind auch durchaus relevant: Hätte der Vermieter merken können oder sogar müssen, dass B die Wohnung nicht räumt, und unternimmt nichts, ist ihm vermutlich mehr zuzumuten, damit B doch noch geordnet ausziehen kann. Für B gilt das natürlich umgekehrt auch, hätte B Verdacht schöpfen müssen, sähe die Lage für ihn schlechter aus.
Du könntest fiktiv literarisch noch einarbeiten, dass B lange Urlaub im Ausland machte und deshalb gar nichts von den Untaten des A erfuhr, erst recht nicht von Strom/Gas/Wasser---WEG...ZitatFolgendes fiktives (literarisches) Szenario :
Möglichkeiten für B?---> alles kann, nichts muss, das Buch aber sollte mind. 49 Seiten haben...
Dieses noch mit einbauen: B hat für alle lebensnahen und -entfernten Geschicke einen Anwalt und eine entspr. Versicherung in petto.
Plauderecken-Ecke??
Zitatdas Buch aber sollte mind. 49 Seiten haben :
Warum ausgerechnet 49? Tatsächlich lege ich mich vorher gar nicht fest, wie lang eine Geschichte werden soll. Ich schreibe sie und entscheide im Anschluss: Ist sie lang genug, dass sich ein Taschenbuch lohnt? Ansonsten bringe ich sie nur als E-Book heraus, und wenn sie selbst dafür zu kurz ist, veröffentliche ich sie kostenlos auf meienr Website.
ZitatDu könntest fiktiv literarisch noch einarbeiten, dass B lange Urlaub im Ausland machte und deshalb gar nichts von den Untaten des A erfuhr, erst recht nicht von Strom/Gas/Wasser :
Durchaus eine gute Idee, verträgt sich aber nicht mit dem Rest der Geschichte.
-- Editiert von User am 21. September 2024 19:15
Mindestens 49. Das hat man festgelegt und gilt seither.ZitatWarum ausgerechnet 49? :
Warum ist zB am 20.9. der Weltkindertag? Aber eigentlich doch am 20.11.?Hat man mal festgelegt und nun isses so.
Warum ist der 21.9. der Internationale Friedenstag? Hat man mal so festgelegt... leider halten sich viele nicht dran.
usw
Es verlangt niemand, dass es ein Buch sein muss.
Schreibst du Geschichten, müssen die kein Buch werden.
Wenn du sogar selbst entscheiden kannst, was es werden soll--- dann umso besser.
Zitat- auf jeden Fall Diebstahl oder Unterschlagung :
Könnte zutreffend sein.
Zitat- bei der gefälschten Unterschrift bin ich mir nicht sicher, ob Urkundenfälschung und/oder Betrug zum Tragen kommt :
Das eine schließt das andere nicht aus, im Gegenteil kommen beide öft zusammen vor.
Wobei die Frage ist, wurde die Unterschrift tatsächlich gefälscht?
Zitat- Das Postgeheimnis dürfte nur verletzt sein, wenn A die für B bestimmten Briefe geöffnet oder Dritten zugänglich gemacht hat, nicht aber, wenn er die Briefe vernichtet hat, weil es nur darum ging, dass B sie nicht bekommt. :
Das Postgeheimnis wird der Sachverhaltsschilderung nicht mal ansatzweise berührt.
Aber das Briefgeheimnis könnte betroffen sein,
Zitatbleibt B ahnungslos, bis die Bagger vor der Tür stehen. :
Das ist unglaubwürdig, denn bevor da überhaupt mal Bagger stehen, geht ja ein Vorspiel gewissen Umfanges voraus. Aufbrechen der Wohnungstüre, räumen der Wohnung, entkernen von Wohnung und Haus, ...
Zitat- Welche Möglichkeiten hat B nun, den Abriss hinauszuzögern, wenn der Vermieter nicht von sich aus Entgegenkommen zeigt? :
Eigentlich wie immer, er sucht bei Polizei und Gericht Schutz.
ZitatAufwandsentschädigung für die doppelte Wohnungssuche, wenn die zuerst bezogene Wohnung absehbar keine dauerhafte Lösung ist? :
Bis auf wenige Ausnahmen ist Freizeit nichts wert - insofern wäre die Aufwandsentschädigung.
Mal abgesehen davon, dass er im Rahmen der Schadenminderungspflicht darlegen müsste, weshalb genau das keine dauerhafte Lösung ist und warum konkret das nicht von Anfang an beachten konnte.
ZitatEntgangene Mieteinnahmen, wenn er erst später als geplant das Grundstück neu bebauen kann? Ersatz für in dieser Zeit gestiegene Lohn- und Materialkosten für den Neubau? :
Könnte problematisch werden, zu beweisen, das die Verzögerungen etc. nicht dennoch eingetreten wären.
ZitatWarum ausgerechnet 49? :
Weil Anami des öfteren Märchen erzählt und Unfug von sich gibt.
Aus technischen Gründen werden 16 bzw. 32 Seiten zugleich gedruckt, die Seitenzahl eines Buches beträgt aus Kostengründen also fast immer mindestens 16 oder ein Mehrfaches von 16.
Notfalls bleiben Seiten ganz leer (Vakatseiten) oder werden nicht Nichtigkeiten gefüllt.
ZitatAnsonsten bringe ich sie nur als E-Book heraus, und wenn sie selbst dafür zu kurz ist, :
Ich habe schon E-Books mit nur einer Seite gesehen.
ZitatAus technischen Gründen werden 16 bzw. 32 Seiten zugleich gedruckt, die Seitenzahl eines Buches beträgt aus Kostengründen also fast immer mindestens 16 oder ein Mehrfaches von 16. :
Notfalls bleiben Seiten ganz leer (Vakatseiten) oder werden nicht Nichtigkeiten gefüllt.
Der Dienstleister, über den ich die Bücher als Taschenbücher herausbringe, wenn ich sie denn als Taschenbücher herausbringe, verlangt ein Vielfaches von 4.
ZitatIch habe schon E-Books mit nur einer Seite gesehen. :
Das fände ich aber vom Preis-/Leistungsverhältnis her nicht fair. Früher habe tatsächlich auch ganz kurze Geschichten als E-Book herausgebracht, die dann kostenlos waren. Die bekommt meinereins aber mittlerweile nicht mehr in den Handel, und wenn ich die E-Books auf eigene Faust zum Download anbiete, dann müsste ich mich auch noch mit Themen auseinandersetzen, um die ich mich aktuell noch nicht kümmern muss.
Ansonsten danke, Du hast einige der Kernfragen beantwortet, ohne dass ich damit den Wert der anderen Antworten schmälern will.
Kein Märchen und kein Unfug.ZitatWeil Anami des öfteren Märchen erzählt und Unfug von sich gibt. :
https://de.wikipedia.org/wiki/Buch
Einzelnachweis 1
ZitatKein Märchen und kein Unfug. :
Doch - dazu hätte man allerdings einfach mal lesen und verstehen müssen was da in der Recommendation (=Empfehlung) steht.
Die "49 Seiten" gelten nur speziell für die Erstellung dieser Buchproduktionsstatistik der UNESCO.,
...
The following definitions are without prejudice to existing international agreements and should be used for the particular purpose of drawing up the book production statistics referred to in this recommendation
...
https://www.unesco.org/en/legal-affairs/recommendation-concerning-international-standardization-statistics-relating-book-production-and
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