Hallo,
der Stromversorger droht mit Stromsperrung. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich eine Rate von 50 EUR Mitte und den Rest Ende des Monats ausgleichen kann (Steuerrückzahlung und Wohngeld Nachzahlung) . Er erwiderte, dass es auf Abschlagszahlungen keinen Anspruch auf Ratenzahlungen gibt und ich mit einer Stromsperrung bald rechnen muss.
Jetzt habe ich gelesen, man dies verhindern kann, wenn man unter 100 EUR bleibt.
Zahle ich nun die 70 EUR will der Anbieter doch auch noch die 100 EUR. Muss dann, wenn die neue Abschlagszahlung mitte des Monats fällig wird (60 EUR), der Stromanbieter wieder neu eine Frist von einem Monat setzen, da ich z.B. einen Tag unter der 100 EUR Grenze war oder kann er sich dann wieder auf die vorherige Fristsetzung berufen und ein paar Tage nach der fälligen, nicht bezahlten, Abschlagszahlungen, trotz Hinweises auf die Ende die ENde des Monats eingehenden Einnahmen, die Stromsperre ausführen?
Gruß Tom
Androhung Stromsperrung - 170 EUR - Trotz darlegung, es Ende des Monats ausgleichen zu können - 100
1. September 2018
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Frage vom 1. September 2018 | 07:20
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 118x hilfreich)
Androhung Stromsperrung - 170 EUR - Trotz darlegung, es Ende des Monats ausgleichen zu können - 100
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#1
Antwort vom 1. September 2018 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (128658 Beiträge, 41012x hilfreich)
Man ist bereits in Verzug und hat Schulden.
Nur weil man einen Teil der Schulden zahlt, löst das keine neue Frist aus.
Und jetzt?
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