Anerkenntnis oder Versäumnisurteil

23. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kanban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anerkenntnis oder Versäumnisurteil

meine kreditbank hat mir, aufgrund 2 fehlender Raten, den vertrag gekündigt, wobei ich zugeben muss, das ich auf keine mahnung reagiert habe, folglich ist die sache eigentlich klar, ich bin schuld, der mahnbescheid (in dem die gesamtsumme gefordert wird) vom amtsgericht erfolgte und ich habe dummerweise (auf empfehlung eines bekannten) wiederspruch eingelegt, nun ist die sache beim landgericht gelandet. Ich habe ein schreiben (verfügung) vom landgericht bekommen, wo eine notfrist von 2 wochen für die verteidugunsanzeige durch einen Rechtsanwalt gegeben ist. Da ich nicht weiter wusste habe ich nun (aufgrund covid19 Telefonisch) bei einer Anwaltskanzlei angefragt, ob mich ein Anwalt beraten kann und was ich tun soll. Eine Anwältin hat sich daraufhin bei mir gemeldet und alle relavanten unterlagen per e-mail angefordert, Diese habe ich ihr dann auch zukommen lassen. Da die schuldfrage eindeutig ist ( meine schuld) hat die anwältin gemeint das wir ein Anerkenntnis urteil anstreben werden. Nun soll ich der Anwältin die vollmacht erteilen, damit sie die verteidigungsanzeige machen kann, allerdings habe ich zeitgleich auch die Honorarrechnung bekommen, hierbei handelt es sich um ca. 3000 €. Nun stellt sich mir die frage, ob es nicht besser ist, ohne Anwalt ein Versäumnisurteil in kauf zu nehmen, da ich ja ganz klar schuld bin und es (weil ich das geld nicht habe) zur zwangsvollstreckung kommen wird. Ich meine das es keinen sinn macht ca. 3000 € für einen Anwalt auszugeben (die ich sowieso nicht aufbringen kann) nur um zum selben ergebnis, "zwangsvollstreckung,pfändung...usw." zu kommen.
Kann mir jemand zu der sachlage einen Tip geben oder sagen was ich tun soll ?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Kanban):
die ich sowieso nicht aufbringen kann

Und das hat man der Anwältin auch so vor Beauftragung mitgeteilt?



Zitat (von Kanban):
Ich meine das es keinen sinn macht ca. 3000 € für einen Anwalt auszugeben

Ich fürchte das diese Summe eh zu zahlen ist, man hat dien Anwalt ja schon beauftragt hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ich fürchte das diese Summe eh zu zahlen ist, man hat dien Anwalt ja schon beauftragt hat ...


Wenn man dem Gericht selbst mitteilt, dass die Forderung anerkannt wird, dann entfällt die Termingebühr. Nach meiner Auffassung darf der Anwalt dann nur die Gebühren für die außergerichtliche Vertretung berechnen und die würde ich auf 1.250€ schätzen.

Das Gericht berechnet bei einem Anerkenntnisurteil auch nur eine 1,0-fache Gebühr statt einer 3,0-fachen Gebühr. Das dürften hier ca. 370€ sein.

Zitat:
Kann mir jemand zu der sachlage einen Tip geben oder sagen was ich tun soll ?


Es spart erheblich Geld, wenn man die Forderung selbst anerkennt, statt das einem Anwalt zu überlassen.

Und um die Frage aus der Überschrift einzugehen sei darauf hingewiesen, dass ein Anerkenntnisurteil erheblich preiswerter ist als ein Versäumnisurteil.

Hat die Kreditbank einen Anwalt eingeschaltet? Dann wirst Du den auch bezahlen müssen und das wird das Teuerste an der ganzen Sache sein, denn der darf die 3.000€ verlangen.

Insgesamt musst Du daher mit Kosten von 4.600€ rechnen, weil Du unüberlegt dem Mahnbescheid widersprochen hast. Sollte Dein Anwalt die Anerkenntnis an das Gericht schreiben, dann sind es sogar ca. 6.500€ und wenn Du Deinen eigenen Anwalt nicht bezahlen kannst, dann solltest Du auch noch mit einer Strafanzeige wegen Betrug rechnen.

Zitat:
und ich habe dummerweise (auf empfehlung eines bekannten) wiederspruch eingelegt,


Diese Empfehlung kommt Dir jetzt sehr teuer zu stehen.

4x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Bei Landgericht? Geht doch nur über Anwalt? Wegen Anwaltspflicht.


Stimmt, das hatte ich übersehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Stimmt, das hatte ich übersehen.


Nee, war schon richtig, da die Anerkenntnis eine Erklärung ist und kein Antrag.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kanban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Kanban):
die ich sowieso nicht aufbringen kann

Und das hat man der Anwältin auch so vor Beauftragung mitgeteilt?

nein habe ich nicht, denn als Laie konnte ich ja nicht mit so einer Summe rechnen !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kanban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kanban):
Ich meine das es keinen sinn macht ca. 3000 € für einen Anwalt auszugeben

Ich fürchte das diese Summe eh zu zahlen ist, man hat dien Anwalt ja schon beauftragt hat ...

"Da ich nicht weiter wusste habe ich nun (aufgrund covid19 Telefonisch) bei einer Anwaltskanzlei angefragt, ob mich ein Anwalt beraten kann und was ich tun soll."
ich habe lediglich vorerst um Beratung gebeten, daraufhin wurden die Unterlagen angefordert, die ich zugesandt habe, infolge kam das schreiben, das ein Anerkenntnisurteil anzustreben ist und die Honorarrechnung.

-- Editiert von Kanban am 24.01.2021 02:31

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kanban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ich fürchte das diese Summe eh zu zahlen ist, man hat dien Anwalt ja schon beauftragt hat ...


Wenn man dem Gericht selbst mitteilt, dass die Forderung anerkannt wird, dann entfällt die Termingebühr. Nach meiner Auffassung darf der Anwalt dann nur die Gebühren für die außergerichtliche Vertretung berechnen und die würde ich auf 1.250€ schätzen.

Das Gericht berechnet bei einem Anerkenntnisurteil auch nur eine 1,0-fache Gebühr statt einer 3,0-fachen Gebühr. Das dürften hier ca. 370€ sein.

Zitat:
Kann mir jemand zu der sachlage einen Tip geben oder sagen was ich tun soll ?


Es spart erheblich Geld, wenn man die Forderung selbst anerkennt, statt das einem Anwalt zu überlassen.

Und um die Frage aus der Überschrift einzugehen sei darauf hingewiesen, dass ein Anerkenntnisurteil erheblich preiswerter ist als ein Versäumnisurteil.

Hat die Kreditbank einen Anwalt eingeschaltet? Dann wirst Du den auch bezahlen müssen und das wird das Teuerste an der ganzen Sache sein, denn der darf die 3.000€ verlangen.

Insgesamt musst Du daher mit Kosten von 4.600€ rechnen, weil Du unüberlegt dem Mahnbescheid widersprochen hast. Sollte Dein Anwalt die Anerkenntnis an das Gericht schreiben, dann sind es sogar ca. 6.500€ und wenn Du Deinen eigenen Anwalt nicht bezahlen kannst, dann solltest Du auch noch mit einer Strafanzeige wegen Betrug rechnen.

Zitat:
und ich habe dummerweise (auf empfehlung eines bekannten) wiederspruch eingelegt,


Diese Empfehlung kommt Dir jetzt sehr teuer zu stehen.



Danke für die Aufklärung. Ich habe bei der Anwaltskanzlei bzw. der Anwältin um Beratung gebeten "was zu tun ist", ich habe weder die vollmacht erteilt noch irgendwas Unterschrieben, habe ich nun ein Auftrag erteilt ? Wieso Betrug, wenn ich um eine Beratung durch einen Anwalt bitte, rechne ich mit Beratungskosten von ein paar hundert € (welche ich aufbringen könnte).

-- Editiert von Kanban am 24.01.2021 02:56

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kanban
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von hh):
Stimmt, das hatte ich übersehen.


Nee, war schon richtig, da die Anerkenntnis eine Erklärung ist und kein Antrag.

Berry



Habe ich das nun richtig verstanden ? Kann ich selbst, schriftlich dem gericht erklären, das ich meine schuld Anerkenne ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Kanban):
Ich habe bei der Anwaltskanzlei bzw. der Anwältin um Beratung gebeten "was zu tun ist", ich habe weder die vollmacht erteilt noch irgendwas Unterschrieben, habe ich nun ein Auftrag erteilt ?

Was anderes als ein Auftrag sollte "Beratung was zu tun ist" sein?



Zitat (von Kanban):
Wieso Betrug, wenn ich um eine Beratung durch einen Anwalt bitte, rechne ich mit Beratungskosten von ein paar hundert € (welche ich aufbringen könnte).

Wenn man einen Auftrag erteilt ohne nach dem Preis zu fragen, bedeutet das das man eine entsprechende finanzielle Leitungsfähigkeit garantiert. Wenn diese dann nicht vorhanden ist, gilt das als Täuschung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Fragesteller hat wohl so alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Jetzt kann es doch nur noch um Schadensminimierung gehen.

Was haben wir?
Die Bank hat ein Interesse an einem Titel, mit verhandeln ist nach der Vorgeschichte leider nix mehr. Bleibt also nur die Schadensbegrenzung. Kostengünstigkeit, okay, aber die Kosten des Anwalts schlagen ja wieder drauf. Ich würde das Mandat als beendet erklären, so dass die zusätzliche Gebühr nicht entsteht. Und schleunigst anfangen, den Anwalt in Raten zu bezahlen, damit da nicht noch eine Betrugsanzeige kommt.

Und endlich erkennen, dass mein kein Talent zum Rumtrixen hat, sich von falschen Beratern nur in die Irre führen lässt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Meines Erachtens ist es doch offensichtlich, dass Sie genau die Beratung erhalten haben, die Sie beauftragt hatten. Sie haben alle Unterlagen zur Püfung eingesendet. Sie haben (erwartungsgemäß) nach er erfolgten Prüfung eine klare Handlungsempfehlung bekommen. Was soll denn da für die Beratung noch fehlen? Soll diese Arbeit der Anwältin kostenlos gewesen sein? Sie haben hier schonmal am falschen Ende gespart, nämlich sich nicht rechtzeitig anwaltlich beraten lassen. Deswegen sollten Sie die Entscheidung, die Anwältin zu kontaktieren, vielleicht gar nicht so sehr bereuen.

Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Gesetz, das zumeist darauf abstellt, um wie viel Geld gestritten wird. Die Gebühren fallen also auch ohne schriftlichem Vertrag an. Und wenn es um viel Geld geht dann auch in großer Höhe. Darüber kann man sich im Internet sehr einfach informieren. Da Sie davon jetzt nunmal nichts wussten (wenn man Ihnen das denn glauben wird), haben Sie auch keinen Betrug begangen. Sowieso nicht, wenn Sie der Anwältin gesagt haben sollten, dass Sie mehr oder weniger pleite sind. Das ist im Moment sowieso das kleinste Problem für Sie.

Teilen Sie uns doch mal mit, um wie viel Geld es hier geht. Was wird in der Klage als Streitwert angegeben? Welche Positionen umfasst die Rechnung der Anwältin?

Ich würde auch meinen, dass für das Anerkenntnis ein Anwaltszwang besteht. Dieses müsste also durch die Anwältin erklärt werden. Die Frage ist, ob das Anerkenntnis so viel günstiger wird als das Versäumnis, damit sich das höhere Honorar für die Anwältin noch lohnt (wobei ich mir gerade nicht sicher bin, inwiefern deren Honorar dadurch steigen würde).

Das Versäumnis wäre natürlich dann am billigsten gewesen, wenn man sich direkt dafür entschieden und nicht erst die Anwältin hinzugezogen hätte. Wobei ich mir auch hier nicht sicher bin, wie viel das dann im Vergleich zum Anerkenntnis über die Anwältin gekostet hätte.

Hier wurden auf jeden Fall unnötige Kosten verursacht. Und zwar in beachtlicher Höhe. Schade.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Am geschicktesten wäre es gewesen, sich gar nicht gegen den Mahnbescheid zu wehren.

Ja, auch für die Anerkenntnis benötigt man vor dem Landgericht einen Anwalt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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