Anerkenntnisurteil anfechten

16. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb546684-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Anerkenntnisurteil anfechten

Hallo, folgender fiktiver Fall:

Eine Person wird angeklagt zur Unterlassung von Beleidigungen von einer Person die sich selbst im Vorfeld Beleidigungen schuldig gemacht hat, jedoch dafür nicht belangt worden ist.
Teil der Klage jedoch ist nun auch ein Kontakt - und Annäherungsverbot. Innerhalb der Verhandlung, die der Angeklagte ohne Anwalt wahrnahm wurde ihm regelrecht ein Anerkenntnisurteil aufgedrückt, dessen Tragweite der Person nicht bewusst war. Wäre ihm dieses ungerechte Urteil in der Situation bewusst gewesen, hätte er auf einen Vergleich bestanden und zumindest dem seinen Bewegungsfreiraum beeinträchtigenden Annäherungsverbot widersprochen, da dieses zudem nicht mit dem Tatbestand der Beleidigungen in Zusammenhang stand. Ein Vergleich in Hinblick auf gegenseitige Unterlassung von beiderseitig stattgefundenen Beleidigungen wäre also angemessen und zielführend genug gewesen.

Im Urteil steht, der Gegenanwalt hätte die Anträge aus der Klageschrift gestellt. Hätte dieser diese nicht ausführlich verlesen müssen? Die Klageschrift wurde innerhalb der Verhandlung nicht verlesen, nicht mal auszugweise. Ist das eine Möglichkeit das Anerkenntnisurteil anzugreifen um es in einen Vergleich umzuwandeln?

Ebenfalls wurde das Urteil zwar in ein Diktiergerät gesprochen, jedoch nicht wie im Urteil geschrieben steht vorgespielt.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb546684-15):
Im Urteil steht, der Gegenanwalt hätte die Anträge aus der Klageschrift gestellt. Hätte dieser diese nicht ausführlich verlesen müssen? Die Klageschrift wurde innerhalb der Verhandlung nicht verlesen, nicht mal auszugweise.
Nein, da Dir die Klageschrift vorher zugestellt wurde.

Falls dies wieder Erwarten nicht der Fall war - Fehler passieren - wäre das in der Verhandlung zu rügen gewesen.

Das Anerkennstnisurteil enthält sicher eine Rechtsmittelbelehrung. Schau rein, dann weist Du innert welcher Frist du das Rechtsmittel einlegen kannst,

Zitat (von fb546684-15):
Innerhalb der Verhandlung, die der Angeklagte ohne Anwalt wahrnahm wurde ihm regelrecht ein Anerkenntnisurteil aufgedrückt, dessen Tragweite der Person nicht bewusst war.


Unfug. Wer sich ohne Anwalt in eine solche Verhandlung begibt, sollte schon wissen was er macht. Und gerade ein Anerkenntnisurteil wird - das ergibt sich aus der erforderlichen Anerkenntnis - nie aufgedrückt.

Zitat (von fb546684-15):
Ein Vergleich in Hinblick auf gegenseitige Unterlassung von beiderseitig stattgefundenen Beleidigungen wäre also angemessen und zielführend genug gewesen.


Das ist Deine Meinung, die Gegenseite sieht es anders. Ich übrigens auch. Aber Du kannst es in zweiter Instanz gerne versuchen.

Zitat (von fb546684-15):
Wäre ihm dieses ungerechte Urteil in der Situation bewusst gewesen, hätte er auf einen Vergleich bestanden und zumindest dem seinen Bewegungsfreiraum beeinträchtigenden Annäherungsverbot widersprochen, da dieses zudem nicht mit dem Tatbestand der Beleidigungen in Zusammenhang stand.

Überleg mal. Das Annäherungsverbot soll die Möglichkeiten zukünftiger Zuwiderhandlungen minimieren.
Ob die Gegenseite sich auf einen Vergleich ohne Verbot eingelassen hätte, steht in den Sternen. Sie hat es beantragt, folglich wird sie sich dabei etwas gedacht haben.

Wieso ist es ein fiktiver Fall?

Berry

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Es gibt keinen Anspruch auf einen Vergleich.

wirdwerden

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#3
 Von 
fb546684-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Beleidigungen können keine Grundlage sein um den Bewegungsfreiraum einer Person per Anklage einzuschränken. Bei Gewaltdelikten sieht das sicher anders aus.

Ansonsten wäre das wohl so als würde man eine Person verurteilen, zwischen sich selbst und einem rollenden und beweglichen Imbisswagen eine Distanz einzuhalten, nur weil der betreffende Kunde mal behauptet hat, der Betrieb hätte minderwertige Ware im Angebot. Was kommt dann als nächstes? Ein Verbot sich im gleichen Land aufzuhalten nur wegen ein paar Beleidigungen, zumal die Gegenseite sich die gleichen zuschulden kommen lassen hat?

Es gibt keine Rechtsmittelbelehrung in diesem Urteil und auch keine Fristangabe, wie lange dieses Urteil gelten soll.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Angeklagt ist doch gar nicht worden. Anklagen tut der Staatsanwalt, wir befinden uns hier im zivilrechtlechen Bereich.

Rechtsmittelbelehrungen gibt es nur, wenn ein Rechtsmittel möglich ist, im übrigen kann man das auch alleine rausfinden. Keine zwingende Voraussetzung für die Rechtskraft eines Urteils. Halt Dich von der beleidigten Person fern, das hast Du ja auch anerkannt, und gut ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
fb546684-15
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Du machst es dir hier zu einfach. Aber das ist verständlich, im juristischen Bereich Tätige machen es sich ja schon aus Berufsgründen einfacher als es das Leben in Wirklichkeit ist.
Dennoch ist hier erkennbar, ich habe das nicht in vollem Bewusstsein anerkannt, sondern wurde per emotionalem Druck unter Ausnutzung der Stressauslastung dazu veranlasst. So machen es sich Juristen bewusst einfach, um einen Prozess schnell zu den erledigten Akten zu legen. Selbst wenn sie aus Erfahrung wissen, dass zwischenmenschlich eine weitaus komplexere Sachlage hinter einer Klageschrift stecken könnte.

Eine Erhellung aus dem Potenzial des wirklich wahren Lebens: Die Person, von der die Klage ausging hat diese nur deshalb in die Wege geleitet, um einen billigen Schlussstrich zu ziehen und dabei eigene, schwerwiegende Verfehlungen nicht weiter in Betracht ziehen zu müssen. Nach dem Motto "Komm mir nicht zu nah, damit ich dir nicht zu nah komme". Eine von Seiten des "Beklagten" ausgehende Ablehnung einer festen Beziehung ist hier das Stichwort. Dieses Beziehungsverhältnis führte zu einer Dynamik, die beide Seiten zu Verfehlungen brachte, nur mit dem juristischen Ergebnis, dass letztlich der offiziell Beklagte hier wie der Aggressor aussehen sollte.

Dem Beklagten wäre das fast egal, wäre da nicht ein Kind zwischen den Fronten, das dieser unausgewogenen Schuldzuweisung als Bindeglied gegenübersteht. Gerade deswegen war es falsch ein derartiges Schwarzweiß-Urteil anzuerkennen.

-- Editiert von fb546684-15 am 16.05.2020 13:45

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Mag sein, dass es falsch war, anzuerkennen. Dann hätte man eben nicht anerkennen dürfen.

Und, ein Zivilgericht ist keine "Verkrachte Beziehungen Aufarbeitsungsstelle."

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 16.05.2020 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von fb546684-15):
Dennoch ist hier erkennbar, ich habe das nicht in vollem Bewusstsein anerkannt,

Das ist überhaupt nicht erkennbar, das ist nur eine unbewiesene Behauptung Deinerseits.
Und dafür wäre man dann auch noch beweisbelastet, das man da nicht bei klarem Verstand war.



Zitat (von fb546684-15):
Aber das ist verständlich, im juristischen Bereich Tätige machen es sich ja schon aus Berufsgründen einfacher als es das Leben in Wirklichkeit ist.

Nur dumm, das die wenigsten hier im juristischen Bereich Tätige sind.



Zitat (von fb546684-15):
Selbst wenn sie aus Erfahrung wissen, dass zwischenmenschlich eine weitaus komplexere Sachlage hinter einer Klageschrift stecken könnte.

Weil die zwischenmenschlich komplexere Sachlage schlicht egal ist. Es geht um den Austausch juristischer, sachlicher Argumente und nicht das Aufarbeiten irgendwelcher Emotionen und zwischenmenschlicher Probleme.
Es ist ein Gericht und kein Therapiezentrum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von fb546684-15):
Beleidigungen können keine Grundlage sein um den Bewegungsfreiraum einer Person per Anklage einzuschränken. Bei Gewaltdelikten sieht das sicher anders aus.


Wir haben hier aber keine "Verurteilung", sondern ein Anerkenntnis. Das ist rechtlich gesehen wie ein Vertrag, und es herrscht Vertragsfreiheit, d.h. man kann sich auch wirksam verpflichten, nie wieder Tee zum Frühstück zu trinken oder nie wieder in einen Kinofilm zu gehen, dessen Regisseur Franzose ist.
Eine Sittenwidrigkeit (das einzige echte Hindernis der Vertragsfreheit) kann ich hier nicht erkennen. Ergo ist der Drops gelutscht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von fb546684-15):
Gerade deswegen war es falsch ein derartiges Schwarzweiß-Urteil anzuerkennen.


Es war ganz einfach falsch als juristischer Laie, der dann auch noch vor Gericht überfordert ist, dort ohne rechtlichen Beistand aufzutauchen.
Die Verfehlung muss man sich aber selbst ankreiden.

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