Anfrage beim Rechtsanwalt starten

19. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)
Anfrage beim Rechtsanwalt starten

Guten Tag.

Könnt ihr mir ein paar Tips geben, wie ich eine Anfrage beim Rechtsanwalt mache und worauf ich achten sollte ? Ich möchte jemanden Verklagen. Ich denke man muß hier unterscheiden:

- Honorar für das Vorverfahren
- Honorar für den Fall das es vor Gericht gericht geht
- Honorar für eine Einigung.

Oder wie sieht das aus ? Habe sowas noch nie gemacht. Rechtschutzversichert bin ich leider auch nicht.

Laut BRAGO wird das Honorar am Streitwert bemessen. Wie hoch ist der Streitwert ? Das was ich am Ende bei der Einigung bekomme oder was ich zu beginn Einklage ???

Ich weiß nicht, wie ich so eine Anfrage beim Anwalt schalten soll. :( ((

Gruß
Holger

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

BRAGO gibts net mehr - ist seit dem 01.07.2004 RVG - die Gebühren richten sich aber immer noch bei dem Streitwert (zumindest im Zivilverfahren). Grundlage für die Bemessung ist stets der Wert der eingefordert wird und nicht der, der ggfs. geeinigt wird. wenn sie in etwa wissen wieviel es denn sein soll kann man ihnen auch schon ein paar richtwerte als zahlen an die hand geben.

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#2
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Es handelt sich um ein Geschäft. Ich weiß nicht, wie hier der Streitwert errechnet wird. Eigenkapital der Bilanz ? Marktwert ? Gutachter ?

Wie sollte ich sowas beim Anwalt nachfragen ?

Gruß
Holger

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Holger W.,

die Anwälte sind nicht gezwungen sich an die Richtwerte des RVG zu halten, sondern können auch individuell mit den Mandanten die Vergütung aushandeln. Das Beste was Sie machen können ist, dass Sie direkt bei dem jeweiligen Rechtsanwalt nachfragen. Ein erstes Beratungsgespräch zur Vorstellung des Anliegens ist meistens kostenlos. Dieses sollten Sie jedoch auch z.B. telefonisch erfragen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich bedanke mich vielmals =)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
Ein erstes Beratungsgespräch zur Vorstellung des Anliegens ist meistens kostenlos. Dieses sollten Sie jedoch auch z.B. telefonisch erfragen.


Und DAS unbedingt!!! (erfragen).

Tipp von mir: Nihm einen "Zeugen" mit, wenn nachher doch eine Rechnung kommt, bist Du der Dumme.

Ich habe schon dafür bezahlt, dass ich nur mal angefragt hatte. Der Anwalt bestand aber als allererstes auf eine Kostenübernahmevereinbarung , die ich aber beim besten Willen nicht annehmen konnte. War mehr eine Kontovollmacht.
Die Rechung über 75€ kam umgehend.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Genau wegen solcher Geschichten bin ich in sachen Anwalt richtig vorsichtig ! Man kann es nur falsch machen. Ich überlegte auch einen Anwalt hier von der Seite zu nehmen, aber das ist mir zu heikel !

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