Hallo!
1. Kaufvertrag vom 14.11.74 liegt vor für eine Garage für 2500 DM mit folgenden weiteren Wortlaut.
" Der Pachtpreis für das Grundstück, auf dem sich die Garage gefindet, ist im Kaufpreis inbegriffen."
2. Ein neuer Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Garage befindet verlangt ab 01.01.03 eine monatliche Pachtgebühr von 25 €.
Frage: Ist diese Pachtgebühr rechtens, wenn man den Wortlaut siehe Kaufvertrag gegenüberstellt?
Bitte um Antwort.
Vielen Dank!
Mfg. Gabi Kumant
Anfrage zum Eigentumsrecht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
kann denn keiner mal antworten????
hmm.... dann wag ich mich mit meinen bescheidenen kenntnissen mal daran:
m.E. müsste es sich bei der Garage um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks handeln, somit keine getrennte Übereignung möglich, folglich wäre der Kaufvertrag auch nicht erfüllbar...
dann würde ich das ganze umdeuten zu einem Mietvertrag über die Garage samt Grund und Boden, befristet auf die Nutzungsdauer der Garage....
Das würde dann wiederum bedeuten, das entweder der neue Eigentümer kein recht zur Pachterhebung hat ("Kauf bricht nicht Miete"), bzw. zumindest der Mieter ein Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Voreigentümer hat.
Das wiederum alles unter der Voraussetzung, dass der Vertrag wirklich so ausgestaltet ist und nicht anders auszulegen ist...
Für Richtigkeit keine Haftung...
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