Halllo allerseits,
mir wurde mein Stromzähler gesperrt (zu recht - konnte die Stromrechnung nicht bezahlen).
Die Stadtwerke schicken mir dazu einen Brief mit einem Termin wann der Strom abgestellt wird. Allerdings war erst 2 Wochen der Zähler wirklich gesperrt und ich hatte keinen Strom mehr.
Die offene Rechnung habe ich mittlerweile beglichen. Alllerdings verlangen die Stadtwerke nun von mir eine "Vertragsstrafe" weil ich nach deren Auffassung meinen Stromzähler eigenmächtig entsperrt habe. Auch der Besuch eines zweiten Techbikers wird mir in Rechnung gestellt.
Da ich nur meine offene Stromrechnung aber nicht die Vertragsstrafe bezahlt habe weigern die Stadtwerke sich den Zähler zu entsperren. Ich habe den Zähler nichtmal angefasst und ich habe die Stromrechnung beglichen. Anscheinend hat es der Techniker beim ersten Versuch nicht hinbekommen den Stromzähler zu sperren. Kann mir das vorgeworfen werden, da ich danach ja noch Strom bezogen haben?
Soll ich das Geld unter Vorbehalt überweisen?
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Angeblich Stromzähler manipuliert (entsperrt)
10. April 2014
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Frage vom 10. April 2014 | 20:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich Stromzähler manipuliert (entsperrt)
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#1
Antwort vom 11. April 2014 | 11:03
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade> Alllerdings verlangen die Stadtwerke nun von mir eine "Vertragsstrafe" <hr size=1 noshade>
Da könnte man prüfen, ob die überhaupt wirksam vereinbart wurde. Per AGB jedenfalls nur möglich, wenn dir ausdrücklich der Nachweis eines geringeren (oder keines) Schadens eingeräumt wird, sonst ist so eine Klausel unwirksam, §309 Alt. 5 BGB .
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#2
Antwort vom 11. April 2014 | 12:03
Von
Status: Unbeschreiblich (38433 Beiträge, 14000x hilfreich)
Die Kosten für die Sperrung und Entsperrung sind natürlich immer zu zahlen. Und den Rest kann man im Vertrag nachlesen.
wirdwerde
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#3
Antwort vom 11. April 2014 | 13:27
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Wenn es sich aber wirklich um eine zusätzliche Vertragsstrafe für ein angebliches eigenmächtiges Entsperren handeln sollte, müsste der Anbieter den Beweis dafür liefern.
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