Hallo,
Das Finanzamt hat mir nach der ersten Mahnung die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" zugesandt, weil ich die Grunderwerbssteuer nicht bezahlt habe. In diesem Schreiben steht, dass der offene Betrag sofort zu zahlen ist, da ansonsten die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Nun meine Fragen: Was bedeutet hier sofort? Gibts da jetzt noch irgendwelche Fristen bis zur Pfändung? Wie ginge es jetzt weiter, wenn ich auf dieses Schreiben hin nicht zahle?
Ich habe natürlich die Absicht zu zahlen, muss aber vorher noch etwas persönliches dazu klären. Deshalb möchte ich jetzt wissen, wieviel Zeit mir im Endeffekt noch bleibt, bis hier tatsächlich eine Pfändung oder ähnliches stattfindet. Und wenn, wird diese jetzt noch vorher angekündigt oder passiert jetzt alles weitere ohne Vorwarnung?
Danke im Voraus.
-- Editiert von Schlaumeier am 14.06.2004 15:24:46
Ankündigung der Zwangsvollstreckung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Im Gegensatz zu zivilrechtlichen Vollstreckungsverfahren, bei denen der Titel formal zugestellt wird und dann 14 Tage darauf mit der Zwangsvollstreckung begonnen werden darf, gibt es im Zwangsvollstreckungsverfahren nach AO diese Titelzustellung nicht, stattdessen die Ankündigung der Zwangsvollstreckung.
Auch hier beträgt die Schutzfrist 2 Wochen.
Nach diesem Zeitpunkt kann der Vollstreckungtsbeamte losgeschickt werden. Allerdings bevorzugt das Finanzamt die Forderungspfändung, die sehr schnell geht, weil hierbei kein Gericht eingeschaltet werden muß und diese vom Sachbearbeiter handschriftlich ausgefüllt werden kann. Insbesondere die Kontenpfändung ist hier sehr beliebt und so kann es sein, daß 16 Tage nach der Ankündigung bereits das Bankkonto dicht ist.
Wolfgang
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