Anmeldung innerhalb von 2 Wochen ab dem Umzug. Kein freien Termin

16. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmeldung innerhalb von 2 Wochen ab dem Umzug. Kein freien Termin

Hallo nochmals

ich habe heute mich mit dem Einwohnermeldeamt in Halle in Verbindung gesetzt. Wollte einen Termin zur Anmeldung haben, gibt es aber keine Termine. Der nächste Termin gibt es nur im Januar 2024! Das ist aber viel zu spät!

Wir sind zur Zeit in Chemnitz angemeldet und können hier bis zum 31.01 angemeldet bleiben obwohl wir schon in Halle wohnen werden. Könnte man das gesetzlich so machen? Also die Wohnung in Chemnitz ist zum 31.01.24 gekündigt, bis diesen Zeitpunkt könnten wir hier angemeldet bleiben. Sobald es einen freien Termin beim Einwohnermeldeamt in Halle gibt, dann melden wir uns in Halle an und in Chemnitz entsprechend ab.

Geht so?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Das ist aber viel zu spät!
Nein. Keine Sorge. Das Gesetz ist diesmal nicht so streng...Die können in Halle aus xy Gründen im Januar nicht.
Wahrscheinlich wird dort großartig um-digitalisiert...

Dann buchst du dir eben zu Ende Januar oder Anfang Februar einen Termin.
Abmelden in Chemnitz ist nicht erforderlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116174 Beiträge, 39216x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Das ist aber viel zu spät!

Warum?
Ist aber auch egal, wenn es früher keinen Termin gibt, dann ist das halt so.



Zitat (von mkr1983):
Also die Wohnung in Chemnitz ist zum 31.01.24 gekündigt, bis diesen Zeitpunkt könnten wir hier angemeldet bleiben

Und, passt doch?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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