Hat man grundsätzlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn man gegen ein unberechtigtes Hausverbot einer öffentlichen Einrichtung (in diesem Fall eines sozialpsychiatrischen Dienstes) Einspruch einlegen will?
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Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Hausverbot?
17. Oktober 2012
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Frage vom 17. Oktober 2012 | 11:34
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 8x hilfreich)
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2012 | 16:15
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
Ich denke und hoffe NEIN!
Wenn man deine anderen Beiträge liest, fragt man sich, wie ein erwachsener Mensch nur so beratungsresistent sein kann. Das reicht doch noch für 2 weitere Personen.
Und bevor du den begehrten Schein in Händen halten könntest, wird am AG genau geprüft, für welche Angelegenheit hier Geld der Steuerzahler ausgegeben werden soll.
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#2
Antwort vom 17. Oktober 2012 | 16:24
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Hat man grundsätzlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn man gegen ein unberechtigtes Hausverbot einer öffentlichen Einrichtung (in diesem Fall eines sozialpsychiatrischen Dienstes) Einspruch einlegen will?
Grundsätzlich ja. Ob das in deinem Einzelfall so ist (Stichwort Erfolgsaussichten), hat man dir ja nun schon zur Genüge erklärt.
Allerdings schon lustig, daß die Beratungsresistenz nun auch noch auf Steuerzahlerkosten fortgeführt werden soll. Da bahnt sich schon wieder eine querulatorische Lebensaufgabe an, der du dann die nächsten 25 Jahre nachgehen wirst...
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