Sehr geehrte Damen und Herren,
meiner Rechtssache liegt ein nicht alltäglicher Sachverhalt zugrunde, den ich verkürzt wiedergebe.
Nach dem Ableben einer hochbetagten Mieterin Ende 2018, sollte ihre Souterrainwohnung nicht wieder vermietet werden und deshalb als Zugang zu einem ehemaligen Wohnbereich führen, der durch eine Trennwand nicht mehr erreicht werden konnte. Ende Juni 2019 wurde der Antrag auf Ausbau des analogen Zählers gestellt und ein registrierter Installateur benannt, der andernorts gute Arbeit geleistet hat. Der Leiter des zuständigen Netzteams war der Auffassung, dass auch bei einem Rückbau eines Leiters, schädliche Auswirkungen auf die Anlagen des Netzes stattfinden und forderte zuerst einen Installateur mit Ausweis des Netzbetreibers für diese Arbeit, die er nicht genau bestimmen konnte. Später reichte plötzlich ein normaler Elektriker. Der benannte Bereich hatte bereits den Charakter einer Off-Grid-Solaranlage, die mit einer sog. Powerstation betrieben wurde. Die Ableseschwäche bei den Personen des Netzbetreibers ist beispielgebend, da z.B. trotz der eigenen Fotodoku, der generelle Hinweis auf die kaufmännische Rundungsregel missachtet wurde. Ein Anschreiben im August 2020 an den damaligen Vorstand des Energieversorgers hier regelnd einzugreifen, erzeugte nur ein taktisches Nichtstun. (deckungsgleiches Verhalten der beiden Rechtsnachfolger) Mitte September 2020 unterbrach ein Beauftragter des Netzbetreibers die 3 Phasen R,S,T und merkte nicht, dass nur ein Leiter über den Sicherungsautomat angeschossen war. Seine Ablesung notierte er mit einem "Drehscheibensprung" von 79 kW, ein bislang unbekanntes Ereignis bei einer der 5 Gruppierungen in der Physik. (das Trennen der Leiter ist Vorbedingung beim Ausbau des Stromzählers, so die VDE-Rahmen-Bestimmungen für Leib, Leben und Sachen, danach ist das Zählerfeld zu verblomben). Danach folgten in regelmäßigen Abständen Androhungen der Versorgungsunterbrechung und Rechnungen an meine Adresse, jedoch mit falschen Vornamen. Bei der anberaumten Güteverhandlung des Amtsgerichts, musste ich das Diktat des aktuellen Vorstands, "webexmäßig" ertragen, da persönliches Erscheinen angesagt war. Nachdem eine Beauftragte der Rechtsschutzversicherung Zweifel an der Erfolgsaussicht einer Berufung vor dem Landgericht äußerte, war meine Rechtsanwältin "d'accord." Der Zeitpunkt für die Berufungsverhandlung ist auf den 27. Juli fixiert.
Wie soll ich weiter verfahren?
Mit freundlichen Grüßen
J. Teutsch u.a. behördlich anerkannter SV für Stellwerksanlagen, Bahnübergangssicherungsanlagen und BÜSTRA-Anlagen.
Antrag auf Ausbau eines analogen Zählers
14. Juli 2026
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Frage vom 14. Juli 2026 | 13:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Ausbau eines analogen Zählers
#1
Antwort vom 14. Juli 2026 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (130583 Beiträge, 41546x hilfreich)
Zitat :Wie soll ich weiter verfahren?
Wenn man Antworten will, sollte man einige Regeln der Lesbarkeit und Höflichkeit beachten:
1. Textwüsten wie diese vermeiden
2. Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn
Zitat :Nachdem eine Beauftragte der Rechtsschutzversicherung Zweifel an der Erfolgsaussicht einer Berufung vor dem Landgericht äußerte, war meine Rechtsanwältin "d'accord."
Dann sollte man sich sputen einen Rechtsanwalt zu finden, der wesentlich optimistischer ist als der aktuelle und wechseln.
Zitat :Der Zeitpunkt für die Berufungsverhandlung ist auf den 27. Juli fixiert.
Könnte jetzt etwas schwierig werden, nicht nur wegen der aktuellen Ferienperiode, der Anwalt müsst ja auch Zeit haben für die Berufungsverhandlung am 27. Juli. Und die meisten Anwälte sind auf Wochen bzw. Monate im voraus ausgebucht.
Und jetzt?
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