Anwältin reagiert nicht

27. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)
Anwältin reagiert nicht

Hallo,

ich habe mich im Januar 2018 wegen eines Streitfalls von einer Anwältin beraten lassen. Sie sagte, dass mein Fall sehr gute Chancen vor Gericht hätte. Also beauftragte ich sie, Klage einzureichen, zahlte das Honorar (dafür erhielt ich eine Quittung) und verließ die Kanzlei. Ein paar Tage später schickte mir meine Anwältin per E-Mail einen Entwurf eines Schreibens an die Gegenpartei, dem ich zustimmte. Etwas später fragte sie per E-mail nach, ob sie Klage einreichen soll, da die Gegenpartei nicht reagierte. Und ich erhielt die Info, dass es etwa ein Jahr dauern kann bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Ich bat sie also nochmals per E-Mail, Klage einzureichen.

Danach habe ich mehrmals nach dem Stand gefragt. Ich erhielt im Oktober 2019 immerhin die Bestätigung, dass der Rechtsstreit in die Wege geleitet sei, es aber noch keinen Gerichtstermin gibt und ich auf dem Laufenden gehalten würde.

Ansonsten höre ich nichts mehr. Auf meine Fragen nach dem Stand der Dinge erhalte ich entweder gar keine Antwort, oder ich werde vertröstet mit Worten wie "Ich bin krank und melde mich nächste Woche" (was dann nicht passiert) oder "Ich bin im Urlaub und melde mich wieder" (was nicht passiert) oder "Bitte gedulden Sie sich, ich werde Akteneinsicht nehmen und melde mich Mittwoch" (was nicht passiert).

Ist das normal? Immerhin sind inzwischen fast vier Jahre vergangen. Ich bin ratlos, ob ich einfach weiter abwarten soll, oder etwas unternehmen - wenn ich auch keine Ahnung habe, was ich überhaupt tun kann.

Beste Grüße
Zitronenelch

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52 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27396 Beiträge, 5056x hilfreich)

Zitat (von Zitronenelch):
Ich erhielt im Oktober 2019 immerhin die Bestätigung, dass der Rechtsstreit in die Wege geleitet sei,
Nun ja, dann sind gerade mal 2 Jahre vergangen. Seitdem liegt deine Klage beim Gericht.

Wenn die Anwältin ihr Mandat nicht niederlegt, wird sie dir DANN mitteilen, dass sie nun Post vom Gericht hat, welche sie dir auch parallel zuschickt. Aber ERST DANN.
Soll sie etwa auf jede Ungedulds-Mail ein freundliches Schreiben an dich versenden?

Die Anwälte sind ebenso auf die Langsamkeit des Gerichtes angewiesen wie alle anderen Kläger/Beklagten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nun ja, dann sind gerade mal 2 Jahre vergangen. Seitdem liegt deine Klage beim Gericht.

Also du glaubst, dass die Anwältin nicht im Januar 2018 Klage eingereicht hat, als sie fragte, ob sie Klage einreichen soll und ich mich "ja" geantwortet habe, sondern dass sie bis zu meiner Nachfrage im Oktober 2019 gewartet hat und erst dann die Klage eingereicht hat?

-- Editiert von Zitronenelch am 27.10.2021 12:01

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#3
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Soll sie etwa auf jede Ungedulds-Mail ein freundliches Schreiben an dich versenden?

Wenn mir die Anwältin sagt, dass es bis zu einem Gerichtstermin etwa ein Jahr dauert, finde ich es durchaus legitim, nach eineinhalb Jahren nach dem Stand zu fragen. Und wenn sie verspricht, sich (nach Urlaub, nach Krankheit oder nach Akteneinsicht) zu melden, sollte sie das meiner Meinug nach auch tun.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27396 Beiträge, 5056x hilfreich)

Was ich glaube, ist nebensächlich. Vielleicht liegt sie auch länger als 2 Jahre...

Lege doch den genauen Wortlaut/mit Datum der Kommunikation seit 2018 vor.
Vielleicht findet sich dann eine längere Liegezeit auf der langen Gerichtsbank?
Diese könnte dann trotzdem noch *normal* sein.
Was für ein Gericht wurde denn überhaupt angerufen?

Die Anwälte sind ebenso auf die Langsamkeit des Gerichtes angewiesen wie alle anderen Kläger/Beklagten.

Ob hier eine sog. überlange Verfahrensdauer vorliegt, kann man nicht wissen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

@Zitronenelch
Hast du denn wenigstens eine Kopie des eingereichten Klageschriftsatzes erhalten?

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#6
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Lege doch den genauen Wortlaut/mit Datum der Kommunikation seit 2018 vor.

Meine Anwältin schrieb am 7. Januar 2018: "Sehr geehrte Frau xxx, in vorbezeichneter Angelegenheit hat die Gegenseite erwartungsgemäß nicht auf mein Schreiben reagiert. Wir werden daher nicht umhin kommen, gerichtliche Schritte einzuleiten. Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob ich die Klage gegen xxx vorbereiten soll. Mit freundlichen Grüßen." Daraufhin habe am gleiche Tag geantwortet und um Einreichung der Klage gebeten – und dann nichts mehr gehört.

Nachdem mehr als ein Jahr vergangen war, habe ich am 29. April 2019 nach dem Stand gefragt, aber keine Antwort erhalten.

Am 25. September 2019 habe ich erneut nach dem aktuellen Stand gefragt und erhielt am 2. Oktober 2019 die Antwort: "Sehr geehrte Frau xxx, bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Der Rechtsstreit ist in die Wege geleitet, einen Gerichtstermin gibt es noch nicht. Ich werde hier gern nachhalten und halte Sie informiert. Mit freundlichen Grüßen."

Am 21. November 2020 habe ich erneut nachgefragt mit dem Hinweis, dass der Streitfall mittlerweile mehr als drei Jahre zurückliegt. Die Antwort: "Sehr geehrte Frau xxx, leider bin ich derzeit krankheitsbedingt nicht im Büro. Nach meiner Rückkehr – voraussichtlich nächsten Montag – werde ich mir die Akte vorlegen lassen und komme auf Sie zu. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundliche Grüßen." Dann habe ich nichts mehr gehört.

Antwort auf meine erneute Nachfrage am 2. April 2021: "Sehr geehre Frau xxx, bitte gedulden Sie sich noch bis Mittwoch. Mit freundlichen Grüßen." Dann kam nichts mehr.

Deshalb wende ich mich hier an das Forum. Ich kann nicht einschätzen, ob das ein normales Verhalten ist und ich einfach weiter abwarten soll, oder nicht. Wie gesagt, die Anwältin meinte im Januar 2018, dass es bis zu einer Gerichtstverhandlung etwa ein Jahr dauern würde. Das war ja ganz offensichtlich eine falsche Einschätzung.

Zitat (von Anami):
Was für ein Gericht wurde denn überhaupt angerufen?

Das weiß ich nicht. Es geht um Reiserecht. Ich habe eine Reise gebucht und bezahlt, aber nicht erhalten (statt dessen wurde mir eine andere Reise angeboten, die ich abgelehnt habe) - und hätte gerne mein Geld zuück.

Zitat (von Anami):
Ob hier eine sog. überlange Verfahrensdauer vorliegt, kann man nicht wissen.

Ich weiß nicht, was das ist. Aber sollte mir das dann meine Anwältin nicht mitteilen?

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#7
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von *darling*):
Hast du denn wenigstens eine Kopie des eingereichten Klageschriftsatzes erhalten?

Nein, ich hatte nur ganz zu Beginn per E-Mail einen Entwurf des Schreibens an die Gegenseite erhalten, mit der Nachfrage, ob die Anwältin den so versenden kann. Das ist alles, was ich je zu Gesicht bekommen habe.

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#8
 Von 
*darling*
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

Da hätte ich an deiner Stelle auch meine Zweifel...
Kann dir aber leider nicht sagen, was du sonst unternehmen kannst.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Junior-Partner
(5908 Beiträge, 2244x hilfreich)

Zitat:
Es geht um Reiserecht. Ich habe eine Reise gebucht und bezahlt, aber nicht erhalten (statt dessen wurde mir eine andere Reise angeboten, die ich abgelehnt habe) - und hätte gerne mein Geld zuück.

Sollte denn vor einem Deutschen Gericht geklagt werden, oder ist die Beklagte eine ausländische Gesellschaft ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27396 Beiträge, 5056x hilfreich)

Zitat (von Zitronenelch):
Antwort auf meine erneute Nachfrage am 2. April 2021: "Sehr geehre Frau xxx, bitte gedulden Sie sich noch bis Mittwoch. Mit freundlichen Grüßen.
Nun ja, letzter Kontakt im April 21. Sie scheint auch nicht ganz allein zu arbeiten und...falls sie gar nicht mehr als Anwältin tätig wäre, würde dir jemand anders das mitteilen.
Es ist eine Zivilrechtssache.

Zitat (von Zitronenelch):
Aber sollte mir das dann meine Anwältin nicht mitteilen?
Nö. Warum? Offenbar ist das ja nicht so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Sollte denn vor einem Deutschen Gericht geklagt werden, oder ist die Beklagte eine ausländische Gesellschaft ??

Die Gegenpartei ist ein deutscher börsennotierter Touristikkonzern mit rechtlichem Doppelsitz in Berlin und Hannover.

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Junior-Partner
(5908 Beiträge, 2244x hilfreich)

Und wo wurde nun geklagt ? In Hannover oder Berlin ?

Ich denke es wird auch Zeit die Anwaltskammer zu informieren und zu befragen ob die Kanzlei noch tätig ist.

-- Editiert von Spezi-2 am 27.10.2021 16:56

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#13
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nun ja, letzter Kontakt im April 21. Sie scheint auch nicht ganz allein zu arbeiten und...falls sie gar nicht mehr als Anwältin tätig wäre, würde dir jemand anders das mitteilen.

Was willst du damit sagen? Dass ich einfach weiter abwarten soll? Und nicht nochmal nachfragen, warum ich nach der Aussage "Bitte gedulden Sie sich noch bis Mittwoch" nichts mehr gehört habe? Im Januar sind es vier Jahre, ist das wirklich üblich?

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#14
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Und wo wurde nun geklagt ? In Hannover oder Berlin ?

Wie erfahre ich das? Ich erhielt nur die Info "Der Rechtsstreit ist in die Wege geleitet, einen Gerichtstermin gibt es noch nicht." von meiner Anwältin.

-- Editiert von Zitronenelch am 27.10.2021 17:15

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#15
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(781 Beiträge, 156x hilfreich)

Ruf die Anwaltskammer an und schildere dort mal den Sachverhalt. Da bekommst du eine ausführlichere Antwort.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109500 Beiträge, 38317x hilfreich)

Zitat (von Zitronenelch):
Ist das normal?

Nein, absolut nicht.


Hat die Anwältin alleine eine Kanzlei oder ist sie dort angestellt Partner? Welchen genauen Status hat sie?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat die Anwältin alleine eine Kanzlei oder ist sie dort angestellt Partner? Welchen genauen Status hat sie?

Es ist eine Kanzlei, in der sechs Anwälte und ein Notar tätig sind. Auf der Webseite der Kanzlei werden alle Anwälte mit ihren Fachgebieten vorgestellt, für mich ist aber nicht ersichtlich, wer davon Mitarbeiter oder Sozius ist.

-- Editiert von Zitronenelch am 27.10.2021 20:49

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109500 Beiträge, 38317x hilfreich)

Eventuell mal ins Impressum schauen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell mal ins Impressum schauen?

Da steht "Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik zuglassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer xxx", dann noch Allgemeines zu berufsrechtlichen Regelungen, zur Aufsichtsbehörde, zum Haftungsausschuss sowie die Postanschrift der Kanzlei, Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer. Aber kein Wort, wer dort Partner oder wer angestellter Anwalt ist.

Der Name, den die Kanzlei trägt "xxx & Kollegen" taucht nicht bei der Auflistung der Anwälte auf. Vielleicht weil die Kanzlei laut Info-Text auf der Webseite vor mehr als 50 Jahren gegründet wurde und der Gründer und Namensgeber selbst nicht mehr anwaltlich aktiv ist? Wie gesagt, ich finde dort nichts zum Status der einzelnen Anwälte.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Anwälte sind ebenso auf die Langsamkeit des Gerichtes angewiesen wie alle anderen Kläger/Beklagten.

Ob hier eine sog. überlange Verfahrensdauer vorliegt, kann man nicht wissen.

Hi, voll getroffen. :grins: :augenroll: :???: :augenroll: :crazy:
Zitat (von Zitronenelch):
Wie erfahre ich das? Ich erhielt nur die Info "Der Rechtsstreit ist in die Wege geleitet, einen Gerichtstermin gibt es noch nicht." von meiner Anwältin.

Ganz einfach. Durch die Anforderung eines Gerichtskostenvorschusses durch das Gericht den du längst bekommen und bezahlt haben müsstest. Das passiert in den ersten Wochen.
Bevor das Gericht nur einen Handschlag tätigt, verlangt es üblicherweise vom Kläger einen Vorschuss der kompletten Gerichtskosten. Ohne diese Einzahlung bleibt das Gericht untätig. Somit gibt es kein anhängiges Verfahren. Da hat die RA wohl was versäumt.
Man kann ja mal beim zuständigen Gericht anrufen u. nachfragen.

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Ganz einfach. Durch die Anforderung eines Gerichtskostenvorschusses durch das Gericht den du längst bekommen und bezahlt haben müsstest. Das passiert in den ersten Wochen.
Bevor das Gericht nur einen Handschlag tätigt, verlangt es üblicherweise vom Kläger einen Vorschuss der kompletten Gerichtskosten. Ohne diese Einzahlung bleibt das Gericht untätig. Somit gibt es kein anhängiges Verfahren. Da hat die RA wohl was versäumt.
Man kann ja mal beim zuständigen Gericht anrufen u. nachfragen.

Bitte was? Davon habe ich noch nie etwas gehört. Das hat auch meine Anwältin nie erwähnt.

Das heisst jetzt was für mich? Dass ich sowohl beim Gericht in Hannover als auch beim Gericht in Berlin nachfrage, ob meine Anwältin dort irgendwann zwischen Januar 2018 und Oktober 2019 Klage eingerreicht hat? Und wenn nicht? Sind dann meine Ansprüche verjährt? Und wenn doch, ich aber diese Anforderung nie erhalten habe? Oder ging die an meine Anwältin?

Ich bin gerade echt fassungslos.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Zitronenelch):
Und wenn nicht? Sind dann meine Ansprüche verjährt? Und wenn doch, ich aber diese Anforderung nie erhalten habe? Oder ging die an meine Anwältin?

Das ist der übliche Verlauf eines Verfahrens. Was schief gelaufen ist, kann ich nicht sagen. Hätte sie Klage eingereicht, hätte sie auch die Zahlungsaufforderung weitergeleitet. Macht sonst keinen Sinn.
Ob es verjährt ist hängt von den Vertragsbedingungen ab. Ich befürchte aber ja.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Ob es verjährt ist hängt von den Vertragsbedingungen ab. Ich befürchte aber ja.

Und jetzt? Soll ich mich an die Anwaltskammer wenden? Setzen die dort eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber meiner Anwältin durch? Oder muss ich mir jetzt einen anderen Anwalt suchen?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109500 Beiträge, 38317x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Bevor das Gericht nur einen Handschlag tätigt, verlangt es üblicherweise vom Kläger einen Vorschuss der kompletten Gerichtskosten

Oder an den Anwalt, wenn der sich um alles kümmert.



Zitat (von Nachgehakt 1):
Man kann ja mal beim zuständigen Gericht anrufen u. nachfragen.

Nur das man keine Antwort auf die Anfrage bekommen würde.



Ich würde der Anwältin schreiben, das man gerade die Info erhalten hat, das gar keine Klage eingereicht wurde.
Sie möge doch bitte mal das Aktenzeichen benennen bzw. die Klageeinreichung substantiiert belegen.

Dazu noch eine Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) und mit Zustellnachweis.

Des Weiteren die Mitteilung das man bei weiteren Ausflüchten / fruchtlosem Verstreichen der Frist sich nicht mer abspeisen lassen wird und man mangels Alternativen gegen die Kanzlei / Anwältin zivil- straf- und Standesrechtlich vorgehen wird.



Dann würde ich das Schreiben kopieren und an den Anwalt senden der in der Anschrift im Impressum genannt wird.
In dem Anschreiben würde ich nur reinschreiben "zur Kenntnisnahme & Weiterleitung an Kanzleiinhaber".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
zivil- straf- und Standesrechtlich vorgehen

Äh, was bedeutet das? Standesrechtlich heisst vermutlich Beschwerde bei der Anwaltskammer. Zivilrechtlich heisst vielleicht, dass ich mir einen anderen Anwalt suche? Und strafrechtlich, dass ich bei der Polizei Anzeige stelle?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Zitronenelch):
Und jetzt? Soll ich mich an die Anwaltskammer wenden? Setzen die dort eventuell einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber meiner Anwältin durch? Oder muss ich mir jetzt einen anderen Anwalt suchen?


Ein durch anwaltliche Fehler enstandener Schaden muss ersetzt werden. Man kann sie also verklagen. Es ist natürlich von Vorteil wenn man sämtlichen Schriftverkehr noch zur Hand hat.
Anwaltsregress ergibt sich rechtlich aus §§ 280 ff. BGB o. auch aus §§ 823 ff. BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Es ist natürlich von Vorteil wenn man sämtlichen Schriftverkehr noch zur Hand hat.

Es gab nur eine Korrespondenz per E-Mail, und diese Mails habe ich alle noch.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12315.01.2022 11:26:26
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Zitronenelch):
Es gab nur eine Korrespondenz per E-Mail, und diese Mails habe ich alle noch.


Verstehe ich jetzt nicht ganz. Hat die RA diese Antworten schriftlich übermittelt? Ansprüche auf Schadensersatz aus anwaltlicher Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Anspruches, § 195 BGB. Ich würde Regressansprüche an die RA stellen u. einen Termin setzen (Einschreiben mit Rückschein) unter gleichzeitiger Mitteilung es sonst einzuklagen.
Ich bin kein RA, es wäre ratsam sich fachlich beraten zu lassen. Vielleicht hat man ja eine Rechtschutzversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Zitronenelch
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Nachgehakt 1):
Hat die RA diese Antworten schriftlich übermittelt?

Was meinst du mit "diese Antworten"? Sie hatte mir per E-Mail einen Entwurf eines Schreibens an die Gegenpartei zugeschickt und gefragt, ob sie diesen verschicken kann. Und sie hatte mir per E-Mail mitgeteilt, dass die Gegenpartei nicht geantwortet hätte und gefragt, ob sie Klage einreichen soll. Und auf meine Frage per E-Mail, wie der Stand sei, hatte sie ebenfalls per Mail geantwortet, dass der Rechtsstreit in die Wege geleitet sei." Wie gesagt, es lief alles per Mail und mir ist nicht klar, was für Antworten du meinst, die schriftlich hätten übermittelt werden müssen.

-- Editiert von Zitronenelch am 27.10.2021 23:14

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109500 Beiträge, 38317x hilfreich)

Nach Überlegung würde ich in dem Schreiben noch zusätzlich fordern Einsichtnahme in die Handakte / Mandantenakte nehmen



Zitat (von Nachgehakt 1):
Ein durch anwaltliche Fehler enstandener Schaden muss ersetzt werden. Man kann sie also verklagen.

Jetzt ist noch das Problem zu lösen, der Anwältin den Fehler nachzuweisen und relativ regelmäßig das Problem den Schaden nachzuweisen.



Zitat (von Zitronenelch):
Standesrechtlich heisst vermutlich Beschwerde bei der Anwaltskammer.

Zitat (von Zitronenelch):
Und strafrechtlich, dass ich bei der Polizei Anzeige stelle?

Richtig.



Zitat (von Zitronenelch):
Zivilrechtlich heisst vielleicht, dass ich mir einen anderen Anwalt suche?

Auch richtig. Wobei die Klage hier erst mal nur auf Auskunft / Einsichtnahme gerichtet ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

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