Anwalt Rechnung

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
mm070181
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwalt Rechnung

Hallo,
ich habe eine Anwaltsrechnung von meinen Rechtsanwalt bekommen. Ich habe eine Aufvorderung für eine Rechung vom 6.11.2002 bekommen. Muß ich die Rechnung noch zahlen.
Danke für die Antworten.

Gruß mm070181

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

...ich habe eine Anwaltsrechnung von meinen Rechtsanwalt bekommen. Ich habe eine Aufvorderung für eine Rechung vom 6.11.2002 bekommen...

was denn nun, Rechnung oder Zahlungsaufforderung, was ich mal im Rechtssinne mit Mahnung übersetzen würde?

Wann wurde die Angelgenheit beendet? Handelte es sich bei der Rechnung vom 06.11.2002 ggf. nur um einen Vorschuss?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Aufvorderung für eine Rechung


Was ist denn das?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mm070181
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

also der fall ist seid dem Jahre 2002 erledigt.Ich habe Damals eine Rechnung am 06.11.2002 erhalten und jetzt nach über 4 Jahren bekomme ich eine ERINNERUNG es haben mir schon einige leute gesagt das dies eigentlich verjährt sein müßte.
Ich will mich aber genauer Informieren.
wenn mir da jemand etwas zu sagen Könnte dann wäre das echt klasse.
Mfg.mm070181

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für Anwaltshonorare gilt auch die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Danach müsste der Honoraranspruch jetzt tatsächlich verjährt sein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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