Hallo,
ich habe eine Anwaltsrechnung von meinen Rechtsanwalt bekommen. Ich habe eine Aufvorderung für eine Rechung vom 6.11.2002 bekommen. Muß ich die Rechnung noch zahlen.
Danke für die Antworten.
Gruß mm070181
Anwalt Rechnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
...ich habe eine Anwaltsrechnung von meinen Rechtsanwalt bekommen. Ich habe eine Aufvorderung für eine Rechung vom 6.11.2002 bekommen...
was denn nun, Rechnung oder Zahlungsaufforderung, was ich mal im Rechtssinne mit Mahnung übersetzen würde?
Wann wurde die Angelgenheit beendet? Handelte es sich bei der Rechnung vom 06.11.2002 ggf. nur um einen Vorschuss?
quote:
Aufvorderung für eine Rechung
Was ist denn das?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
also der fall ist seid dem Jahre 2002 erledigt.Ich habe Damals eine Rechnung am 06.11.2002 erhalten und jetzt nach über 4 Jahren bekomme ich eine ERINNERUNG es haben mir schon einige leute gesagt das dies eigentlich verjährt sein müßte.
Ich will mich aber genauer Informieren.
wenn mir da jemand etwas zu sagen Könnte dann wäre das echt klasse.
Mfg.mm070181
Für Anwaltshonorare gilt auch die Verjährungsfrist von 3 Jahren. Danach müsste der Honoraranspruch jetzt tatsächlich verjährt sein.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
10 Antworten