Hallo,
Ich habe bei der Zuständigen Anwaltskammer Meldung über meinen letzten Anwalt gemacht. Verletzung der BORA §16.
Der Anwalt hat gegenüber der Anwaltskammer Stellung genommen. Gesundheitsbedingt musste ich BU Rente beantragen. Hierdurch konnte ich einigen Zahlungen nicht nachkommen und mir wurden Pfändungen "auferlegt". Der besagte Anwalt, teilte der Anwaltskammer in seiner Stellungnahme, meine Kontostände und die Höhe der Pfändungen usw. aus dem Jahr 2022 mit.
Die Meldung welche ich der Anwaltskammer zugesendet habe, betraf eine Vertretung aus dem Jahr 2020 und hat eigentlich nichts mit den Pfändungen und den Kontostände 2022 zu tun.
Darf der Anwalt dies der Anwaltskammer einfach so mitteilen??
Lieben Gruß
Anwalt Teilt Dritten finanzielle Lage mit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatDarf der Anwalt dies der Anwaltskammer einfach so mitteilen?? :
Nö.
Aber hier gab es wohl kein "einfach so" ...
Hallo,
Dank für die Rückmeldung. Wie soll ich denn die Antwort " aber hier gab es wohl kein einfach so" Verstehen??
Welche Möglichkeiten hätte ich nun theoretisch gegen diesen Anwalt vorzugehen??
Lieben Gruß
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ZitatWie soll ich denn die Antwort " aber hier gab es wohl kein einfach so" Verstehen?? :
Die RAK hat ihn zur Stellungnahme aufgefordert.
ZitatWelche Möglichkeiten hätte ich nun theoretisch gegen diesen Anwalt vorzugehen?? :
Theoretisch alles was der Gesetzgeber hergibt (Anzeige wegen Datenschutzverstoß, § 203 StGB, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Unterlassungsklage, ....
Praktisch sollte man erst mal feststellen, ob das nun berechtigt war oder nicht.
Hallo,
Jetzt habe ich es verstanden. Vielen Dank.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anwaltskammer den Anwalt dazu auffordert hat, meine Kontostände, Pfändungen usw. die NACH der Mandatsbeendigung entstanden sind, offen zu legen.
Lieben Gruß
ZitatIch kann mir nicht vorstellen, dass die Anwaltskammer den Anwalt dazu auffordert hat, meine Kontostände, Pfändungen usw. die NACH der Mandatsbeendigung entstanden sind, offen zu legen. :
Vermutlich nicht.
Sie wird wohl - wie üblich - eher Die Beschwerde weitergeleitet und nur "zur Stellungnahme" aufgefordert haben.
Letztlich kann der Anwalt trotz Verschwiegenheitsverpflichtung in dem Fall, dass er sich gegen einen Vorwurf wehren muss, alles vortragen, was er für seine Verteidigung für erforderlich hält.
wirdwerden
Und woher kennt der Anwalt die Kontostände überhaupt? Vor allem den Kontostand 2 Jahre nach dem Mandat?
Also man konnte die Rechnungen (laut Eingangspost) nicht bezahlen, hat den Anwalt aber bei der Rechtsanwaltskammer gemeldet? Oder habe ich das falsch verstanden? Sonst könnte ich nämlich den Unmut des Anwaltes gut verstehen.
Verstehe jetzt erstmal nicht, warum ein Anwalt "einfach so" Kontostände mitschicken sollte, die angeblich nichts mit der Sache zu tun haben. Könnte natürlich sein, dass uns hier ein paar Infos fehlen...
Eine Stellungnahme darf (bzw. muss?) der Anwalt abgeben, wäre sonst ja auch unfair, wenn nur einer seine Version der Geschichte erzählen dürfte.
-- Editiert von User am 20. Februar 2023 09:20
Hallo,
Es stimmt absolut, dass die RechnungRechnungen nicht bezahlt wurden. Genau genommen 3 Rechnungen für 1 Selbstständiges Beweißverfahren mit ( aus Sicht des Anwälte) 3 unterschiedlichen Streitwerten, obwohl der Streitwert von Gericht festgelegt wurde.
Ich habe dem Anwalt schon zu dieser Zeit mehrfach mitgeteilt, dass ich derzeit nicht so viel Geld habe und habe ihn gefragt, ob es nicht möglich wäre Prozesskostenhilfe zu beantragen. Der Anwalt hat immer abgewunken und gesagt: Machen Sie sich nicht verrückt, meine Kosten werden ja so oder so mit eingeklagt. Prozesskostenhilfe wäre nicht möglich.
Da der besagte Anwalt ja den vor Ort Termin mit dem Sachverständigen Gutachter vorzeitig verlassen wollte und dies auch getan hat, entstand ein falsches Aufmaß. Ich habe meinen Anwalt natürlich damit konfrontiert. Da ihm diese Konfrontation nicht gefallen hatte, hat dieser, wegen nicht Zahlung der Rechnungen, sein Mandant niedergelegt. Durch das Niederlegen der Mandantschaft konnten Gerichtliche Fristen nicht eingehalten werden.
Den Anwalt welchen ich dann hatte, der hat sofort Prozesskostenhilfe beantragt und diese wurde auch gewährt.
Natürlich darf der Anwalt Stellung nehmen. Aber was haben solche Informationen von 2022 mit dem Sachverhalt von vor Jahren zu tun?!?!
Lieben Gruß
ZitatAber was haben solche Informationen von 2022 mit dem Sachverhalt von vor Jahren zu tun?!?! :
Das erfährt man in der Regel durch lesen der Stellungnahme.
Hallo,
Ich hab diese mehrfach gelesen.... Deswegen versteh ich es ja nicht...
Das Mandant wurde März 2021 niedergelegt. Denn Sachverhalt der geschildert wird ist von November 2022 und zum Teil Januar 2023.
Lieben Gruß
Letztlich ist es die Entscheidung des Anwalts, wie er sich verteidigt. Ob das finanzielle Verhalten des Beschwerdeführers vor zuvor eine Rolle spielen kann, das können wir hier nicht abschätzen. Und der Anwalt weiß auch nicht unbedingt, auf was die Kammer Wert legt.
wirdwerden
Hallo,
In seiner Stellungnahme geht es nicht um meine Finanziellen verhalten vor oder zu Zeiten der Mandantschaft, sondern um mein Finzielles Verhalten NACH der Mandatsniederlegung....
Den Text eventuell mal hier reinstellen?
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