Anwalt der gegenseite reagiert seit Monaten nicht

16. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
FreddyK78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt der gegenseite reagiert seit Monaten nicht

Hallo,

ich benötige mal einen Rat.
Nach dem Auszug meiner Mieterin habe ich ihr gemäß dem Wohnungsabgabeprotokoll eine Kostenaufstellung über die durch mich behobenen Schäden gesendet.
Abzüglich der mir vorliegenden Mietkaution waren noch ein paar hundert Euro offen.
Sie hat die an einen Anwalt übergeben der mir mitteilte dass die Kostenaufstellung nicht korrekt sei und ich diese überarbeiten solle.
Die habe ich getan, und die neue Aufstellung per Email direkt an den Anwalt geschickt.
Seit dieser Zeit keine Reaktion mehr.
Bei Anrufen in der Kanzlei ist dieser Anwalt immer beschäftigt. Auch eine zweite Email mit Fristsetzung hat nicht geholfen.
Ich selbst möchte keinen Anwalt in Anspruch nehmen da die Höhe der geforderten Summe zu gering ist.

Was mache ich jetzt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111158 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von FreddyK78):
die neue Aufstellung per Email

Ist nicht angekommen.
Das Gegenteil könnte man wie genau beweisenß



Zitat (von FreddyK78):
Was mache ich jetzt?

A) es akzeptieren
B) den Rechtsweg beschreiten




-- Editiert von User am 16. November 2022 12:27

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(542 Beiträge, 86x hilfreich)

Sie sollten bedenken, dass dies nicht Ihr Anwalt, sondern der Anwalt der Gegenseite ist.
Dieser ist auch nicht verpflichtet, Ihnen zu antworten.

Vielleicht war Ihre erneute Kostenaufstellung nun korrekt, aber der Anwalt hat seiner Mandantin trotzdem geraten, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Oder das ist die Entscheidung der Mandatin.
Das wissen Sie (und wir ebenso) nicht, was die beiden besprochen haben und vorgehen möchten. Also von einem gegnerischen Anwalt sollten Sie keine Hilfe erwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 995x hilfreich)

Kaution behalten und abwarten. Fertig. Wenn die Gegenseite was will, dann soll sie sich melden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111158 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wenn die Gegenseite was will, dann soll sie sich melden.

Dummerweise will die Gegenseite ja gar nichts, sondern er ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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