Hallo zusammen,
im Rahmen einer Kündigungsschutzsache wollte ich mich außergerichtlich einigen. Dies war auch geschehen. Doch nachdem ein "Deal" ausgehandelt wurde (dem die Gegenseite schon zugestimmt hat) , hat mein Anwalt Kündigungsschutzklage eingereicht, ohne mich vorher zu informieren.
Ich gehe davon aus, dass er das gemacht hat, um eine höhere Gebühr zu berechnen. Kann er das einfach so machen?
Anmerkung: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und wurde nicht vom Anwalt auf Prozesskostenhilfe aufmerksam gemacht.
Ich habe Angst, wenn ich jetzt etwas dagegen unternehme, dass er die ausgehandelte Abfindung sabotiert. Welche Möglichkeiten habe ich hier?
Anwalt hat Klage in meinem Namen eingereicht, um höhere Gebühr abzurechnen - ist das rechtens?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Mit so einer Klage ist der "Deal" in der Regel nur noch Rauch und Asche. Der Anwalt würde sich also durchaus einem Schadenersatzrisiko aussetzen.
Ich frage mich, was da schief gelaufen ist?
ZitatDoch nachdem ein "Deal" ausgehandelt wurde (dem die Gegenseite schon zugestimmt hat) :
Und der Anwalt wusste definitiv davon?
Ja. Er hat ihn ja selbst geschlossen mit dem gegnerischen Anwalt.
Nachdem alles besiegelt und die 1-Wochen Frist beim Betriebsrat verstrichen war, wurde die Kündigung von meinem Arbeitgeber ausgesprochen und an meinen Anwalt geschickt. Dieser hat mit dann Kündigung und die Klage per Mail weitergeleitet. Als ich ihn anrief und fragte, warum er denn jetzt Klage einreicht, es war doch bereits alles geklärt, meinte er: das ich ihm das ja gesagt hätte und er hätte sich in seinen Mails immer klar ausgedrückt. Als ich sagte, dass ich mich explizit außergerichtlich einigen wolle, weil ich mir ein Gerichtsverfahren nicht leisten kann hat er gesagt: „was wollen sie denn zahlen" ich kann die Klage auch wieder zurücknehmen.
Ich hab alle Mails und Unterlagen noch mal durchforstet: es war bis Freitag in allen Schreiben immer die Rede von „Frau..." erst im Letzten finalen Schreiben von der Gegenseite wurde der Terminus gegen „die Klägerin" ausgetauscht.
Vielleicht sollte das der entsprechende Hinweis für mich sein!? We
Muss der Anwalt denn nicht noch mal Rücksprache halten, bevor er Klage einreicht?
Ich bin wirklich sprachlos - alles höchst unprofessionell! Kann ich dagegen etwas unternehmen? Ein anwaltswechsel kostet ja wieder und das Gericht und mein alter Arbeitgeber denken doch dann auch ich spinne.
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ZitatMuss der Anwalt denn nicht noch mal Rücksprache halten, bevor er Klage einreicht? :
Nein, in der Regel hat man eine entsprechende Vollmacht ausgestellt. Einfach mal nachlesen.
Sowas hatte ich mir schon gedacht. Heißt wohl, ich muss das so hinnehmen!? Gibt es eine Beschwerdestelle, an die man sich in solchen Fällen wenden kann?
ZitatHeißt wohl, ich muss das so hinnehmen!? :
Kontraproduktive Maßnahmen muss man sicherlich nicht hinnehmen.
Das Problem ist hier aber wohl, das man glaubhaft machen müsste, das man mit der Klage warten wollte bis man Klarheit über den Vergleich hat.
Dass bereits im Vorfeld Absprachen über die Konditionen einer Kündigung besprochen werden und dann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage diese Einigung in einen gerichtlichen Vergleich gegossen wird, der ja letzten Endes auch ein Vollstreckungstitel ist und eine reine außergerichtliche Einigung halt nicht, ist üblich. Auch weil die Durchführungsanweisungen der Arbeitsagentur vorsehen, dass bei einem gerichtlichen Vergleich keine Sperrzeit ausgelöst wird.
Von daher kann es hier durchaus sein, dass alles mit rechten Dingen zugeht und der TS hier nur etwas falsch verstanden hat oder schlicht falsche Vorstellungen hatte.
-- Editiert von Eidechse am 18.12.2019 08:18
Trotzdem kann man das Drama abkürzen. Die Kosten begrenzen.
Dem Arbeitsgericht mitteilen, dass diese AG-Sache außergerichtlich beigelegt werden konnte.
Dem Anwalt auch entspr. mitteilen. Deutlich, schriftlich, nachweislich.
Also ein Ende setzen.
ZitatAlso ein Ende setzen. :
Und sich dann komplett ins Knie zu schießen, wenn das von Eidechse skizzierte Szenario eintrifft.
ZitatAuch weil die Durchführungsanweisungen der Arbeitsagentur vorsehen, dass bei einem gerichtlichen Vergleich keine Sperrzeit ausgelöst wird. :
-- Editiert von Eidechse am 18.12.2019 08:18
Das klingt für mich plausibel. Ich möchte ihm auch gar nicht unterstellen, dass er etwas falsch gemacht hat. Nur die Art und Weise erscheint mir fragwürdig.
Ich habe proforma Prozesskostenhilfe dafür beantragt. Wie ist Ihre Erfahrung mit der Genehmigung von PKH bei Güteterminen?
Wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen für PKH vorliegen, wird diese bei einer Kündigungsschutzklage eigentlich regelmäßig gewährt.
Eine Frage muss ich noch stellen; Ich habe die PKH nun unabhängig von meinem Anwalt beantragt. Am selben Tag, an dem die Klage eingereicht wurde (ich hatte gelesen, dass sie vorab bzw. spätestens gleichzeitig, beantragt werden muss).
Muss ich meinen Anwalt darüber informieren? Und last but not least; mal angenommen ich gerate je wieder in die missliche Lage gekündigt zu werden; laufen diese Dinge immer derart unprofessionell ab? Ich meine, hätte mich mein Anwalt nicht von sich aus mal über das Prozedere/ den Ablauf informieren müssen? Dafür wird er doch bezahlt.
ZitatDafür wird er doch bezahlt. :
Nein, er wird dafür bezahlt für den Mandanten zu handeln, dessen Interessen zu vertreten.
Für (große) Erklärungen ist er nicht verpflichtet, dennoch machen es viele.
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