Anwalt informiert nicht.

4. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Josey49
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Anwalt informiert nicht.

Ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen: es geht um Erbrecht-Pflichtteilsanspruch--Stufenklage.

Diese Klage läuft, durch extreme Gegenwehr, inzwischen seit 3 Jahren. Besonders seit Anfang diesen Jahres habe ich das Gefühl, dass mein Anwalt einfach "keine Lust" mehr auf meinen Fall hat. Er reagiert nicht auf E-Mails, ans Telefon bekommt man ihn erst nach vielen Versuchen. Wenn seine Sekretärin einen Rückruf anbietet muss ich stets lachen, da er sich meisten sowieso nicht zurückmeldet.
Im März d..J. Stimmte ich einem Antrag auf Vereidigung zu, der mich nach seinen Aussagen ca. 500 Euro kosten soll. Wochenlang hörte ich dann erst einmal nichts. Ich war in der Annahme das läge an der Überlastung des Gerichtes, bis ich mich Ende Juni, nach mal wieder mehreren Anrufen, nach dem Stand der Dinge erkundigte. Mein Anwalt meinte, der Antrag wäre versehentlich in der falschen Abteilung bei Gericht gelandet und würde nun umgehend bearbeitet. Irgendwie kam mir das komisch vor und ich erkundigte mich in der darauffolgenden Woche bei seiner Sekretärin wann dieser Antrag gestellt wurde.
Erst Anfang Juni hat er ihn gestellt und mir somit nicht die Wahrheit gesagt ! 3 Monate in denen er meinen Fall nicht bearbeitet hat!
Vorerst habe ich mich hierzu noch nicht geäußert.
Es vergingen weitere 8 Wochen bis ich per E-Mail die Ladung für die Gegenseite vom Gericht,für meine Akten, bekam. Wörtlich heißt es "es ist Ihnen freigestellt an diesem Termin teilzunehmen." Von meinem Anwalt hörte ich hierzu nichts, bis zu dem Tag der Verhandlung, an der er ohne meines Wissens daran teilgenommen hat und mir über den Ablauf berichtete. Ich finde diese Vorgehensweise eine Frechheit, da ich 1. keinerlei Information seiner Teilnahme hatte, 2. die besprochenen Kosten hierfür von 500,- sicher auf mindestens das doppelte (er möchte ja für diesen Dienst bezahlt werden) und 3. mir die Teilnahme mit ihm zusammen somit verwehrt wurde. Sehr gerne wäre ich dabei gewesen, aber natürlich nicht allein.
Abgesehen von den Kosten ist das für mich ein Vertrauensmissbrauch. Anwalt wechseln möchte ich nicht da wir nach so langer Zeit fast am Ziel sind, dennoch möchte ich sein Honorar für seine nicht abgesprochene Reise nicht zahlen. Mehrfach habe ich im Vorfeld klar gemacht, dass ich in dieser Sache keine weiteren Kosten mehr haben möchte, erst recht nicht ohne Absprache. Gespräch suchen, klar. Ausreden wird es sicher geben. Ich als unwissender Mandant ziehe sicher mal wieder den Kürzeren. Wie würden Sie sich verhalten?




-- Editier von Josey49 am 04.09.2015 07:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für mich hört sich die Schilderung nicht danach an, dass hier ein weiteres Verfahren eingeleitet wurde. Verteidigen tut man sich als Beklagter. Ich vermute daher mal, dass dieser ominöse Antrag aus März im Rahmen der laufenden Stufenklage erfolgt ist. Dann ist die Wahrnehmung des Termins aber bereits dadurch bedingt. Aber selbst wenn es ein eigenes Verfahren ist, beauftragt man den RA mit der gesamten Verfahrensführung, also auch Terminwahrnehmung. Wenn man das nicht will, müsste man das schon ausdrücklich und klar zum Ausdruck bringen.

Ihnen wurde tatsächlich die Ladung für die Gegenseite per E-Mail geschickt? Wer hat Ihnen überhaupt die E-Mail geschickt? Wenn es ihr eigener RA war, dann hat er Sie doch über den Temin informiert. Es hat Ihnen dann auch keiner verboten an dem Termin teilzunehmen, vielmehr wurden Sie doch darauf hingewiesen, dass es Ihnen freigestellt ist teilzunehmen. Wenn Sie das dann nicht machen, ist das Ihr Bier und nicht dem RA anzulasten.

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#2
 Von 
Josey49
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh da ist, glaube ich, was falsch verstanden worden. Im Rahmen der Stufenklage sollte der Antrag zur Vereidigung (nicht Verteidigung) des Erben bereits im März gestellt sein. Offensichtlich wurde das seitens der Kanzlei versäumt und im Juni nachgeholt, also 3 Monate später. Davon hatte ich keine Kenntnis. Dazu die o.a. Schilderung .
Die Bekanntgabe des Beurkundungtermins seitens des Gerichtes wurde von meinem Anwalt an mich geleitet zur Kentnissnahme. Angeschrieben wurde er. Seine Anwesenheit war nicht erforderlich. So stehts geschrieben. Wenn er dann doch fährt und zwar ohne meines Wissens und ich dafür das Honorar leisten muss, denke ich sollte vorher über Kosten und Notwendigkeit gesprochen werden.. Soweit ich weiß ist es die Pflicht eines Anwaltes seinen Mandanten zu informieren und nicht ohne Absprache zu agieren, erst Recht wenn dieser dann zur Kasse gebeten wird. Eine Vereidigung muss , so wurde es mir mitgeteilt, der Antragsteller extra zahlen. (Nennt man das separates Verfahren?) Leider fehlt mir jegliches juristisches Fachwissen. Für den Versuch einem "Unwissenden" das zu erklären danke ich trotzdem sehr.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Anwalt informiert nicht.

Welche Art und Detailtiefe der Information war denn vertraglich vereinbart? Wie könnte man diese nachweisen?


Auch bezüglich der Fahrt müsste man schauen wie die vertragliche Vereinbarung war und wie man diese nachweisen könnte.





-- Editiert von Harry van Sell am 04.09.2015 13:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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