Anwalt nicht mehr in Kanzlei und Fall vom Tisch?

10. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Clemens Schubert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Anwalt nicht mehr in Kanzlei und Fall vom Tisch?

Hallo an alle Helfenden,

ich war bisher beim Anwalt, wo es darum ging mit der Gegenseite einen niedrigeren als den geforderten Betrag auszuhandeln. Das nur grob zum Fall um den es hier nicht geht. Mit dem Anwalt A wurde eine abgestimmte Vorgehensweise abgestimmt. Nun habe ich am Freitag einen Anruf von dessen Chef bekommen, dass der Anwalt nicht mehr für die Kanzlei tätig ist und ich nun der Zahlungsforderung der Gegenseite nachzukommen hätte (da gerechtfertigt). Auf den Hinweis, dass hierbei ein Kompromiss ausgehandelt werden soll ging er nicht ein und wollte der Gegenseite ein Schreiben schicken, dass ich bereit wäre zu bezahlen - was so garnicht stimmt. Eine Kopie des Schreibens mit Zahlungsmodalitäten würde ich auch nicht bekommen. Auch die Sekretärin hält sich bedeckt und will die Informationen nicht preisgeben. Bisher habe ich ca 1000€ an die Kanzlei gezahlt und außer 2 Schriftwechsel war nicht viel passiert.

Es scheint, als wolle der Chef den Fall vom Tisch haben. Es ist ihm egal, was das Ziel des Rechtsbeistandes war. Eine vernünftige Weiterführung des Falles erscheint recht aussichtslos. Wenn ich aber den Fall nun zu einem anderen Anwalt übergebe werde ich wohl wieder 1000€ berappen dürfen. Ich habe das Gefühl als bräuchte ich jetzt einen Anwalt gegen den derzeitigen Anwalt der meine Interessen nicht mehr berücksichtigt.

Was kann man da tun?

Beste Grüße
Clemens

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

quote:
Wenn ich aber den Fall nun zu einem anderen Anwalt übergebe werde ich wohl wieder 1000€ berappen dürfen.


Das mag sein, aber da der Anwalt das Mandat sowieso fast jederzeit kündigen kann und der Mandant dann das gleiche Problem hat, ist das nicht anders als wenn der Anwalt nicht die Kanzlei verlassen hätte, sondern nur keine Lust mehr auf den Fall hat.
Ist leider so.

quote:
Ich habe das Gefühl als bräuchte ich jetzt einen Anwalt gegen den derzeitigen Anwalt


Nö, du brauchst "nur" einen neuen Anwalt, der den Fall weiterführt. Daß dabei Kosten doppelt entstehen, ist nicht zu vermeiden, dafür kannst du (leider?) auch die Kanzlei nicht in Regreß nehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Clemens Schubert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort...

quote:
nur keine Lust mehr auf den Fall hat

Dann ist er aber nicht dem vereinbarten Rechtsbeistand nachgekommen! Aufgrund der Verhandlungsdauer wurde mir ein Pauschalangebot anstelle des aufwandsabhängigen Honorars empfohlen. Da kann auch ein Anwalt nicht einfach sagen: "keine Lust", das Mandat kündigen und das Geld behalten. Er kann dann höchstens den bis dahin angefallenen Aufwand berechnen, was aufgrund der 2 Schriftwechsel mEn nicht ausreichend für 1000€ ist.

Irgendwie habe ich eine andere Sicht bzgl Dienstleistungserbringung.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Aufgrund der Verhandlungsdauer wurde mir ein Pauschalangebot anstelle des aufwandsabhängigen Honorars empfohlen. <hr size=1 noshade>

Klingt sehr merkwürdig.
Denn die gesetzliche Vergütung eines Anwalts ist nämlich aufwandsunabhängig, sondern besteht aus einem Betrag, der nur vom Wert des Streitgegenstands abhängt - und nicht vom Aufwand.
Gerade bei aufwändigen Fällen bevorzugen Anwälte ein aufwandsabhängiges Honorar, da die aufwandsunabhängige, gesetzliche Bezahlung zu niedrig ist.

Wenn der Anwalt "einfach so" eine Pauschale anbietet, dann gibt es nur zwei sinnvolle Erklärungen: Die Pauschale liegt deutlich über der gesetzlichen Bezahlung und/oder der Anwalt ist überzeugt, dass es sich um einen wenig arbeitsintensiven Fall handelt.

Hast du dich evtl. über den Tisch ziehen lassen?




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Clemens Schubert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Hast du dich evtl. über den Tisch ziehen lassen?


Gut möglich... Zumindest tendiert ja die Situation zu dieser Annahme. Ich war der Annahme, dass sonst die Kosten schwer kalkulierbar sind. Als Laie ist es zudem schwer, den anfänglichen Ausführungen zur Kostenfrage zu folgen, wenn für und wieder angesprochen und abgewogen werden müssen.

Wie kann ich denn im nächsten Schritt einen Anwalt finden, der meine Interessen auch bis zur endgültigen Einigung vertritt? Mich über Chancen und Risiken aufklärt? Worauf muß ich beim Erstgespräch achten?

Kann ich die Kanzlei denn nicht zu einer Rückzahlung auffordern? Ist das tatsächlich so ein willkürlicher Raum?

Besten Gruß



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-- Editiert Clemens Schubert am 10.03.2015 18:06

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade> Ich war der Annahme, dass sonst die Kosten schwer kalkulierbar sind. <hr size=1 noshade>

Nach dem gesetzlichen Vergütungssystem sind die Kosten eigentlich gut kalkulierbar, wenn der Wert des Streitgegenstands bekannt ist.
Was schlecht kalkulierbar ist, ist die Arbeit, die der Anwalt in den Fall investieren muss.
Streitet man um 10000€, dann betragen die außergerichtlichen Anwaltskosten 887,03€ (incl. MwSt) bei durchschnittlicher Schwierigkeit. Egal ob der Anwalt dafür 1 Brief oder 100 Briefe schreibt.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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