Anwalt nimmt Klage einfach zurück ohne mich zu informieren rechtens?

27. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt nimmt Klage einfach zurück ohne mich zu informieren rechtens?

ich habe eben einen telefonischen Anruf bekommen. Es geht um 2 Verfahren bei dem Sozialgericht, was schon über 4 Jahre zurück liegt. Nun wohne ich aber nicht mehr im selben Bundesland und aufgrund der Entfernung wäre es mir auch gar nicht möglich gewesen die Woche vor Gericht zu erscheinen.

Für das Gericht war das kein Problem, gibt ja auch noch andere Möglichkeiten ,das zu machen. Nun hab ich aber eben erfahren müssen, das mein Anwalt, ohne mich vorher zu informieren oder irgendeine Mail / Brief / Anruf an mich gemacht hat, die ganzen Verfahren abgesagt hat. Es geht um viel Geld, was mir jetzt dadurch verloren gehen könnte, wenn die Klagen erfolgreich gewesen wären.

Wie verhalte ich mich jetzt gegenüber meinen Anwalt, der das ei nfach gemacht hat, ohne mir auch nur ein Wort darüber zu berichten oder mich gar in der Sache anzurufen, das er die Klageverfahren, weil ich aus der Entfernung nicht kommen kann (wären über 5 Stunden pro Fahrt plus Übernachtung) nur möglich gewesen und ich bin die Woche schon andersweitig auch verplabnt, weil das ganze auch erst 2 Wochen vorher mich erreicht hatte. Ich hätte zudem mit der Bahn / Bus fahren müssen.

Lange Rede kurzer Sinn, ich bin ziemlich sauer und ich habe mich eben schon telefonisch an die Rechtsanwaltskammer gewandt, aber da ist grad Mittag, wie ich mich nun gegenüber meines Anwalts verhalten soll. Ich denke er muss mich eigentlich auch informieren und nicht telefonisch nur das Gericht absagen. Das geht so nicht. Zumindest hab ich das so nicht gelernt in meiner Ausbildung und es geht um viel Geld, was mich dazu noch örgert (hing mit der Corona-Pandemie zusammen).




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129537 Beiträge, 41323x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Ich denke er muss mich eigentlich auch informieren und nicht telefonisch nur das Gericht absagen.

Warum sollte er einen informieren?
Man weist doch schon, das man nicht zu dem Gerichtstermin kommen will.



Zitat (von go630459-26):
Das geht so nicht.

Nun, das es doch geht, sieht man ja gerade.



Zitat (von go630459-26):
und aufgrund der Entfernung wäre es mir auch gar nicht möglich gewesen die Woche vor Gericht zu erscheinen.

Doch, es wäre möglich gewesen, man hatte nur keine Lust.



Zitat (von go630459-26):
ich bin die Woche schon andersweitig auch verplabnt, weil das ganze auch erst 2 Wochen vorher mich erreicht hatte.

Ja, man muss halt Prioritäten setzen.

Künftig sollte man überlegen, ob man da nicht flexibler sein könnte, denn das Gericht wird nicht ewig Termine verschieben, das geht 1-2x gut und dann könnte der Geduldsfaden des Richters am Ende sein.



Zitat (von go630459-26):
Ich hätte zudem mit der Bahn / Bus fahren müssen.

Und?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
ich habe eben einen telefonischen Anruf bekommen.
Von wem? Vom Gericht?
Zitat (von go630459-26):
weil das ganze auch erst 2 Wochen vorher mich erreicht hatte.
Welches ganze von wem? Hast du die Verhandlung verpasst?
Zitat (von go630459-26):
Ich denke er muss mich eigentlich auch informieren
Oder auch nicht. Lebt der Anwalt denn noch? Hattest du seit 4 Jahren keinen Kontakt mit ihm?

Zitat (von go630459-26):
Lange Rede kurzer Sinn,
Ja, leider noch kein Sinn.
1. WER hat dir WAS am Telefon gesagt?
2. Kommt da noch was Schriftliches?
3. WAS kam vor 2 Wochen?

Auch die RA-Kammer wird dir ohne Fakten nicht einfach was empfehlen. Über Mittag nicht und nachmittags vermutlich auch nicht sofort.
Aber hier evtl --- bidde mal budder bei die fische.
Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

wie soll das bitte gehen, wenn ich nur mit Bus und Bahn fahren kann und keine andere Möglichkeit habe. Ich habe die Verbindung extra nach geschaut. Pro Fahrt über 5 Stunden plus 3x umsteigen, bei dem Risiko und der Zuverlässigkeit der deutschen Bahn würde es nur mit Übernachtung gehen und 2 Wochen vorher find ich auch sehr kurzfristig. Ich kann hier nicht ständig Termine auch nur verschieben und absagen, die schon länger geplant worden sind.

Zudem kommt noch hinzu, das mir das dortige Gericht gesagt hat, das di e selbst meine neue Anschrift heraus finden mussten, weil mein Anwalt die neuen Kontaktdaten, o bwohl ich die direkt nach meinen Umzug hierher schriftlich mehrmals mitgeteilt habe. Das ist ja auch nicht in Ordnung würde ich sagen. Ich habe sogar mehrere Vorschläge gemacht evtl. einer Videokonfenrenz bei zu wohnen. Es ist doch anders auch möglich, für Leute, die noch weiter weg wohnen oder gar im Ausland.

Mir wurde das nur telefonisch von der einen Justizdame so mitgeteilt vom Sozialgericht. Ob da noch was schriftlich kommt weiß ich nicht und si e hat gesagt, ich sollte mich mit deswegen mit meinen Anwalt in Verbindung setzen. Aber ich denke die Dame wird schon ihren Job richtig machen. Zu mal es ein hin und her gegeben hat, wo ich die Gründe nennen sollte, warum ich nicht erscheinen kann. Ich sollte das auch alles an meinen Anwalt leiten und der Anwalt sagte mir ans Gericht. Er wollte sich die Arbeit nicht doppelt machen. Ist für mich extra Arbeit verbunden. Zu mal ich das auch nicht in Ordnung finde, das der Anwalt meine neue Adresse usw. nicht direkt dem Gericht mitgeteilt hat.

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#4
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, es wäre möglich gewesen, man hatte nur keine Lust.


das weise ich entschieden zurück. Die Lust wäre schon da gewesen, aber es hängt mit der Entfernung zusammen. Wer sitzt heute schon freiwillig mit über 5 Stunden plus 3x umsteigen mit Bus und Bahn in seine alte Heimat hin und dann hätte ich auch noch eine Übernachtung mindestens gebraucht, wenn nicht 2, wäre auch wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Von wegen ich habe keine Lust, ist alles andere als richtig. Es geht um die Entfernung. Mittlerweile bin ich 3x umgezogen das ganze Verfahren zog sich nun 4 Jahre lang beim Sozialgericht. Wenn ich nicht mehr in meiner alten Heimat wohne und ich auch nicht bereit bin so eine Zugfahrt plus Bus (weil ich muss hier erst mit dem Bus zum Bhf nach Dresden fahren und dann weiter bis Hannover. Dann könnt ihr Euch gerne mal die Entfernungen ausrechnen. Das D-Ticket nicht mit einbezogen, weil ich schon nach einem ICE geschaut hatte. Sind auch inzwischen alles andere als reinzuverlässig. Also mit ich habe keine Lust hat das damit nix zu tun. Die hätten eher in die Hufe kommen sollen, wo ich noch nicht soweit weg gewohnt habe.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4376 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Pro Fahrt über 5 Stunden plus 3x umsteigen, bei dem Risiko und der Zuverlässigkeit der deutschen Bahn würde es nur mit Übernachtung gehen und 2 Wochen vorher find ich auch sehr kurzfristig. Ich kann hier nicht ständig Termine auch nur verschieben und absagen, die schon länger geplant worden sind.

5 Stunden sind wirklich nicht lange, Verspätungen kann man einplanen, indem man einen Zug früher fährt, dann klappt es meistens mit dem Umsteigen.
Man muss Prioritäten setzen, welcher Termin ist wichtig, da die Angelegenheit schon 4 Jahre dauert und sie denken, es geht um viel Geld, hätte man diesen Termin wahrnehmen sollen.
Zitat (von go630459-26):
Ist für mich extra Arbeit verbunden.

Arbeit, die wenig Zeit in Anspruch genommen hätte.
Sie wollten eine Entscheidung, waren aber nicht bereit mitzuwirken, nun ist halt Ende.
Zitat (von go630459-26):
Die hätten eher in die Hufe kommen sollen, wo ich noch nicht soweit weg gewohnt habe.

Sozialgerichte sind überlastet, dass ist allgemein bekannt. Und das sie innerhalb von 4 Jahren 3 x umziehen, dafür kann das Gericht nichts.
Anderen vorwerfen sie hätten in die Hufe kommen sollen, selber aber Ausreden hat, da passt der Vorwurf nicht.

-- Editiert von User am 27. Mai 2024 13:55

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#6
 Von 
go630459-26
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

also für mich sind über 5 Stunden Zugfahrt plus 3x umsteigen schon einfach zuviel des Guten. Ich fahre inzwischen nur noch hier kürzere Strecken mit Bus und Bahn als Tagestour. Alles andere ist mir schon zu anstrengend geworden und dann kann ich nicht ständig eher fahren und dann fallen die Züge evtl. trotzdem kurzfristig aus. Ich kann über die Bahn auch schon ein ganzes Buch schreiben.

Das gleiche kann auch auf der Autobahn inklusive Stau passieren. Aus 45 min werden dann plötzlich über 2 Stunden, hier schon gut erlebt und da kann man nichts mehr richtig planen oder organisieren. Wie gesagt ich bin oft genug mit Bus und Bahn unterwegs und klar kann das Gericht nichts dazu, das ich inzwischen 3x umgezogen bin. Aber man könnte solche Dinge auch denke ich anders regeln. Telefonisch ist mein Anwalt derzeit gar nicht erreichbar. Nur der AB wo ich eben drauf gequatscht habe während der Öffnungszeiten übrigens.

Ich habe auch noch bei der Dame beim Sozialgericht angerufen, und die hat mir gesagt, wenn ich beim Anwalt nichts weiter erreichen kann und das so nicht akzeptieren möchte, dann sollte ich denen das schriftlich so bitte dann auch mitteilen. Was ich ggf. auch tun werde. Es geht normalerweise um viel Geld während der Corona-Pandemie und das lass ich so auch nicht sausen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129537 Beiträge, 41323x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
wie soll das bitte gehen, wenn ich nur mit Bus und Bahn fahren kann und keine andere Möglichkeit habe.

Genau so geht es, man fährt mit Bus und Bahn.



Zitat (von go630459-26):
Ich habe die Verbindung extra nach geschaut. Pro Fahrt über 5 Stunden plus 3x umsteigen, bei dem Risiko und der Zuverlässigkeit der deutschen Bahn würde es nur mit Übernachtung gehen

Selbst mit Zuverlässigkeit von Bus und Bahn, sollte man immer mit ausreichendem Puffer anreisen, denn es können immer unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt eintreten



Zitat (von go630459-26):
2 Wochen vorher find ich auch sehr kurzfristig.

Ja, aber der Gesetzgeber sieht die Frist von 2 Wochen als ausreichend an.



Zitat (von go630459-26):
Zu mal es ein hin und her gegeben hat, wo ich die Gründe nennen sollte, warum ich nicht erscheinen kann.

Nun, da wird man wohl bei Gericht keinen Erfolg mit gehabt haben, eben weil die Anfahrt im zumutbaren Rahmen liegt.



Zitat (von go630459-26):
der Anwalt sagte mir ans Gericht. Er wollte sich die Arbeit nicht doppelt machen.

Nicht sehr nett, aber wenn das was hier bezüglich der Anfahrt vorgetragen wurde, die einzige Begründung war, kann ich verstehen das er so was nicht mit seinem Naben versehen an das Gericht senden wollte.



Zitat (von go630459-26):
Ist für mich extra Arbeit verbunden.

Und wo ist nun der Unterschied, ob man es nun an das Gericht sendet oder an den Anwalt? Also abgesehen davon, das man den Empfänger austauschen muss.



Zitat (von go630459-26):
Zu mal ich das auch nicht in Ordnung finde, das der Anwalt meine neue Adresse usw. nicht direkt dem Gericht mitgeteilt hat.

In der Regel sendet das Gericht alles an den Anwalt, die Anschrift das Mandanten ist also eigentlich nicht relevant.



Zitat (von go630459-26):
und ich auch nicht bereit bin so eine Zugfahrt plus Bus

Zitat (von go630459-26):
Also mit ich habe keine Lust hat das damit nix zu tun.

Finde den Widerspruch ...

Ob man es nun "keine Lust", "zu unbequem" oder schlicht "bin nicht bereit" benennt, es sind objektiv zumutbare Anfahrten die so von Tausenden Leuten bewältigt werden, teilweise mit noch längeren Zeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Mir wurde das nur telefonisch von der einen Justizdame so mitgeteilt vom Sozialgericht.
WAS DENN? :???:

Zitat (von go630459-26):
Wer sitzt heute schon freiwillig
Es geht ja gar nicht um freiwillig. Außerdem gehts jetzt nicht mehr um Bus+Bahn. Du brauchst das alles nicht mehr.

Was droht dir nun wegen Nichterscheinen bei Gericht? Hat die Justitia dir das auch schon verraten?
Warte auf Schriftliches!!! Mind. 4 Wochen.

Da der lahme Anwalt diese 2 Uralt-Klage-Verfahren irgendwie abgesagt/beendet/zurückgenommen hat--- gehts erst recht nicht um Bus+Bahn.

Nur gegen den Anwalt kannst du meckern. Ob die RA-Kammer dir beisteht, bezweifle ich mal vorsichtig.
Der Anwalt wird sich zu wehren wissen. Vielleicht war es sogar ein Anwalt über Beratungshilfeschein?
Von manchen RA kommt die lapidare Antwort (besonders zu *Corona-Klagen*): Es bestand keine Aussicht auf Erfolg in dieser Sache.

Dann ist erstmal Ende.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

War denn ihr persönliches Erscheinen angeordnet?

Zitat (von go630459-26):
wie soll das bitte gehen, wenn ich nur mit Bus und Bahn fahren kann und keine andere Möglichkeit habe. Ich habe die Verbindung extra nach geschaut. Pro Fahrt über 5 Stunden plus 3x umsteigen, bei dem Risiko und der Zuverlässigkeit der deutschen Bahn würde es nur mit Übernachtung gehen und 2 Wochen vorher find ich auch sehr kurzfristig. Ich kann hier nicht ständig Termine auch nur verschieben und absagen, die schon länger geplant worden sind.


Wenn man irgendwo klagt, sollte man auch damit rechnen irgendwann dort auch vor Gericht erscheinen zu müssen (sofern man denn gewinnen möchte). Von daher verstehe ich das ganze Theater mit der Fahrt nicht. Gibt Leute, die fahren regelmäßig durch ganz Deutschland für Gerichtsprozesse, auch z.T. mit Bus und Bahn.

Falls Sie persönlich zu dem Prozess hätten erscheinen müssen, dies aber nicht vorhatten, würde das ja nur unnötige Kosten verursachen, zusätzlich verschwendet man die Zeit von eventuellen Zeugen.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
also für mich sind über 5 Stunden Zugfahrt plus 3x umsteigen schon einfach zuviel des Guten
Echt jetzt? Mehr Aufwand wäre es nicht? Und deshalb das Theater???

Zitat (von go630459-26):
Es geht um viel Geld, was mir jetzt dadurch verloren gehen könnte,.....
Und man selbst ist also nicht bereit sich ein kleines bisschen zu bewegen???? Echt jetzt?
Sorry, dafür habe ich gerade keinerlei Verständnis.

Es ist überhaupt kein Problem 10h Fahrt plus Übernachtungen auf sich zu nehmen wenn man viel Geld bekommen möchte.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13292 Beiträge, 4754x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Anwalt nimmt Klage einfach zurück ohne mich zu informieren rechtens?


Davon kann ich übrigens nichts lesen.
Das was bisher geschah war eine Terminabsage auf Ihre Veranlassung hin.

Man muss ich jetzt überlegen was man möchte und danach handeln.

Also entweder man begibt sich beim nächsten Termin auf irgendeine Art und Weise zum Gericht, oder man lässt die ganze Sache bleiben und verzichtet auf "viel Geld".

Das Gericht wird weder das Rad für Sie neu erfinden, noch auf "ist mir zu Anstrengend" Rücksicht nehmen, dann wird das Verfahren halt ohne sie beendet.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

spatenklopper, ich wollte gerade in derselben Richtung schreiben. Ich dachte schon, ich hätte was überlesen. Es geht wohl nur um eine Terminverschiebung. Und es scheint das persönliche Erscheinen der Partei angeordnet zu sein. Einer solchen Anordnung ist Folge zu leisten. Das ist das normale Procedere in einem Verfahren. Wenn man das nicht will, dann darf man kein Verfahren anleiern.

Organisiere Deine Anwesenheit beim nächsten Termin. Unbequemlichkeit ist kein Argument, wirklich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2049 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Es geht normalerweise um viel Geld während der Corona-Pandemie und das lass ich so auch nicht sausen.


Umso unverständlicher, dass man tausend Ausreden bemüht, warum man nicht zur Gerichtsverhandlung erscheinen konnte.

Zwei Wochen Vorlauf sollten übrigens dicke ausreichen, um sowohl eine Fahrt, als auch eine Übernachtung zu organisieren und (sofern man denn überhaupt berufstätig ist) Urlaub zu beantragen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
wie soll das bitte gehen, wenn ich nur mit Bus und Bahn fahren kann und keine andere Möglichkeit habe. Ich habe die Verbindung extra nach geschaut. Pro Fahrt über 5 Stunden plus 3x umsteigen, bei dem Risiko und der Zuverlässigkeit der deutschen Bahn würde es nur mit Übernachtung gehen und 2 Wochen vorher find ich auch sehr kurzfristig. Ich kann hier nicht ständig Termine auch nur verschieben und absagen, die schon länger geplant worden sind.


Man bekommt bei Gerichtsterminen frei vom Arbeitgeber
Und was ist schlimm an einer Übernachtung? Es geht ja schliesslich um was

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Ich liest sich so, als ob der Fragesteller generell nicht zu dem Termin erscheinen möchte, also eine Terminverschiebung scheint gar nicht gewünscht zu sein.

Wäre denn interessant zu wissen, was man seinem Anwalt mitgeteilt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Carsten, der Fragesteller scheint generell Schwierigkeiten zu haben, sich in Bezug auf das Verfahren exakt auszudrücken. Wir gehen inzwischen wohl alle hier von einer Terminverschiebung, nicht von einer Klagerücknahme aus. Wissen tun wir es aber nicht. Was er da seinem Anwalt mitgeteilt hat, und ob das seinem eigenen Willen entsprach, also unmissverständlich war, das wird sich nicht mehr rekonstruieren lassen. Da wird zunächst von Unmöglichkeit des Erscheinens geschrieben, dann von Unbequemlichkeit. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Warum der Anwalt jetzt eine Terminverschiebung beantragt hat, das wissen wir nicht. Vielleicht ist er ja auch selbst verhindert? Oder es kam beides zusammen. Er konnte nicht, sein Mandant wollte nicht. Denn es soll durchaus Anwälte geben, die mehr als einen Gerichtstermin die Woche haben. Bitte nicht vergessen, jeder Anwalt hat schon aus gebührentechnischen Gründen ein massives Interesse daran, ein Verfahren zügig zu beenden. Lange Laufzeiten sind also äußerst lästig.

Hinzu kommt noch, dass wir gar nicht wissen, ob und wenn ja, warum das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet wurde. Vielleicht wurde die Terminaufhebung ja nur wegen Verhinderung des Anwalts verfügt. Was folgt aus all dem? Erst einmal klären, ob persönliches Erscheinen angeordnet worden ist. Wenn ja, dann wird es auch wieder angeordnet werden; also Eigentransport organisieren. Ein Ordnungsgeld und eine weitere Verzögerung muss ja nun wirklich nicht sein. Wenn aus anderen Gründen (Verhinderung des Anwalts), wird das Gericht in Abstimmung mit dem Anwalt einen neuen Termin bestimmen und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1214 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Carsten, der Fragesteller scheint generell Schwierigkeiten zu haben, sich in Bezug auf das Verfahren exakt auszudrücken.


Mag sein, vielleicht gibt er uns zu entsprechender Zeit mal ein Update dazu.

Und übrigens:

Zitat (von cirius32832):
Man bekommt bei Gerichtsterminen frei vom Arbeitgeber
Und was ist schlimm an einer Übernachtung? Es geht ja schliesslich um was


Das war wohl eher an den Fragesteller gerichtet, der zitierte Text ist nicht von mir :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2755 Beiträge, 453x hilfreich)

Zitat (von go630459-26):
Wer sitzt heute schon freiwillig mit über 5 Stunden plus 3x umsteigen mit Bus und Bahn in seine alte Heimat hin und dann hätte ich auch noch eine Übernachtung mindestens gebraucht, wenn nicht 2, wäre auch wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden.


Wenn sich das schon nicht lohnt, dann kann es ja doch nicht um so viel Geld gehen wie im Eingangspost suggeriert wurde. Mal abgesehen davon, dass im Fall des Erfolges diese Auslagen (so sie denn wirklich notwendig waren) erstattet werden.

Zitat (von go630459-26):
Nun hab ich aber eben erfahren müssen, das mein Anwalt, ohne mich vorher zu informieren oder irgendeine Mail / Brief / Anruf an mich gemacht hat, die ganzen Verfahren abgesagt hat.

Und hat man den Anwalt mal dazu befragt, was seine Motivation dazu war das Verfahren abzusagen (oder vielleicht auch nur den Termin zu verschieben)? Oder hat ihm man einfach so ohne mit ihm Rücksprache zu halten die Rechtsanwaltskammer auf den Hals gehetzt?
Solche Kunden werden von Dienstleistern gemocht. Und das ganze geschlagene vier Jahre lang. Zum gesetzlich verordneten Pauschalpreis! Da reisst sich jeder Dienstleister beide Arme und Beine aus um ihnen das bestmögliche Ergebnis abzuliefern.

0x Hilfreiche Antwort

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