Hallo.
Ich habe einen über 3 Ecken bekannten Anwalt in einer Sache kontaktiert, mit ihm diese besprochen (er hat auch paar Unterlagen kopiert) und er hat einmal mit einem ihm bekannten Polizisten gesprochen. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren eingestellt. Nun habe ich vom Anwalt eine Rechnung über 220€ bekommen, ohne das ich einen Vertrag zur Vertretung des Anwalts unterzeichnet habe. Ich habe kein Problem, dieses Geld zu bezahlen, jedoch würde ich gerne wissen, ob dies eigentlich so in Ordnung ist.
Gruß,
Zimbo
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Anwalt schreibt Rechnung ohne unters.Mandatauftrag
18. November 2009
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Frage vom 18. November 2009 | 14:22
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 18. November 2009 | 16:08
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
in einer Sache kontaktiert, mit ihm diese besprochen
Dann ist schon mal mindestens die Erstberatungsgebühr (max. 190 EUR netto) angefallen, selbst wenn er danach überhaupt nicht mehr tätig geworden wäre.
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#2
Antwort vom 18. November 2009 | 18:43
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
quote:
... ohne unters.Mandatauftrag
Eine Schriftform ist vom Gesetz auch nicht vorgesehen.
(Sie ist aber üblich, insb. weil in diesem Zusammenhang der Anwalt zweckmäßigerweise eine schriftliche Vollmacht erhält.)
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#3
Antwort vom 18. November 2009 | 19:24
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 3. März 2015 | 13:54
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 24x hilfreich)
Wenn der Anwalt nach außen tätig wurde, ist die "Erstberatung" schon überschritten - § 34 RVG Abs. 1 S. 1
1. Halbsatz!
Gruß R.
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