Anwalt schreibt Rechnung ohne unters.Mandatauftrag

18. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bootsmannia
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt schreibt Rechnung ohne unters.Mandatauftrag

Hallo.
Ich habe einen über 3 Ecken bekannten Anwalt in einer Sache kontaktiert, mit ihm diese besprochen (er hat auch paar Unterlagen kopiert) und er hat einmal mit einem ihm bekannten Polizisten gesprochen. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren eingestellt. Nun habe ich vom Anwalt eine Rechnung über 220€ bekommen, ohne das ich einen Vertrag zur Vertretung des Anwalts unterzeichnet habe. Ich habe kein Problem, dieses Geld zu bezahlen, jedoch würde ich gerne wissen, ob dies eigentlich so in Ordnung ist.

Gruß,
Zimbo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
in einer Sache kontaktiert, mit ihm diese besprochen


Dann ist schon mal mindestens die Erstberatungsgebühr (max. 190 EUR netto) angefallen, selbst wenn er danach überhaupt nicht mehr tätig geworden wäre.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
... ohne unters.Mandatauftrag

Eine Schriftform ist vom Gesetz auch nicht vorgesehen.

(Sie ist aber üblich, insb. weil in diesem Zusammenhang der Anwalt zweckmäßigerweise eine schriftliche Vollmacht erhält.)

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2009 08:47:00
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsfinder
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 24x hilfreich)

Wenn der Anwalt nach außen tätig wurde, ist die "Erstberatung" schon überschritten - § 34 RVG Abs. 1 S. 1 1. Halbsatz!

Gruß R.

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"Recht ist nicht unbedingt was im Gesetz steht!"

1x Hilfreiche Antwort

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