Hallo!
Ich habe ein Problem mit meinem Anwalt, den ich wegen einer WEG-Sache (Wohnungsverkauf) eingeschaltet habe. Er hat es geschafft, in 4 Monaten gerade mal einen Schriftsatz zu verfassen. Schon vom ersten Gespräch bis zum Schriftsatz dauerte es mehrere Wochen, so dass die Gegenpartei am Ende schneller war. Nun versuche ich ihn seit Wochen zu erreichen, weil seine Erwiderung auf einen Schriftsatz der Gegenseite vom Juli 2008 noch immer auf sich warten lässt. Ich lande aber immer nur im Vorzimmer wo ich vertröstet werde.
Da die Sache eilt (Käufer stehen in den Startlöchern aber nichts ist geklärt), möchte die die Sache gerne an einen anderen zuverlässigeren Anwalt geben.
Kann ihm meinem derzeitigen Anwalt einfach das Mandat entziehen und wechseln oder muss dann eine Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung erneut beantragt werden oder gilt die alte Kostenübernahmeerklärung auch für einen neuen Anwalt?
Danke schonmal vorab
Anwalt untätig - kann ich ihm Mandat entziehen und zu anderem Anwalt gehen?
22. September 2008
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Frage vom 22. September 2008 | 13:34
Von
Status: Beginner (101 Beiträge, 89x hilfreich)
Anwalt untätig - kann ich ihm Mandat entziehen und zu anderem Anwalt gehen?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 22. September 2008 | 15:32
Von
Status: Lehrling (1084 Beiträge, 250x hilfreich)
Hallo,
sprechen Sie doch einmal mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Grundsätzlich können Sie Ihrem Anwalt jederzeit das Mandat entziehen. Da er aber hier etwas geleistet hat (1 Schriftsatz) stellt sich die Frage nach der Vergütung. Diese könnte entfallen, wenn der Schriftsatz keinen Wert für Sie hat, oder wenn auf Grund der Verzögerung Ihnen ein Schaden entstanden ist.
All dies können Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung oder auch gleich mit einem neuen Anwalt besprechen.
Gruss
Harry
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