Anwalt will Unterlagen nicht zurück geben

5. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)
Anwalt will Unterlagen nicht zurück geben

Hallo. Im März haben wir einen Anwalt wegen Mietmängeln eingeschalten. Vorher haben wir uns beim Amtsgericht einen Beratungsschein geholt und dies auch dem Anwalt vor unserem ersten Treffen mitgeteilt. Beim ersten Beratungsgespräch haben wir dem Anwalt unseren Beratungsschein gegeben und er versicherte uns, dass er alles über den Schein abrechnen wird und für uns keine Kosten anfallen.

Nach 3 Monaten der Zusammenarbeit schickte er uns plötzlich eine Rechnung über 700€. Wir fragten ihn daraufhin sofort, was die Rechnung soll und er sagte, die Abrechnung über den Beratungsschein wäre ihm zu wenig und deshalb will er jetzt sein volles Honorar von uns. Über den Beratungsschein würde er nicht abrechnen wollen. Wir legten Widerspruch gegen die Rechnung ein, mit der Begründung, dass er den Beratungsschein hat. Er beendete daraufhin die Zusammenarbeit mit der Begründung, dass wir die Rechnung nicht bezahlt hätten. Wir waren dann mit der Beendigung einverstanden, da bei uns auch kein Vertrauen mehr da war. Wir forderten den Anwalt im selben Brief auf, uns unsere Unterlagen sofort zurück zu schicken. Die Sache mit dem Vermieter war aber leider noch nicht erledigt. Wegen den Mietmängeln haben wir Mietminderung in Absprache mit unserem Anwalt gemacht. Der Vermieter erkennt die Mietminderung aber nicht an und legt das als Mietschulden aus. Der Vermieter droht uns nun mit der Kündigung und ist der Meinung, wir haben keine Beweise für die Mängel. Nun kommt das Hauptproblem: Wir haben immer den Anwalt alle Briefe und Fotos und sonstige Beweise gegeben. Er hat uns zwar immer Abschriften seiner Mails an den Vermieter geschickt, alles andere hat er aber als Original in seiner Kanzlei. Der Anwalt weigert sich nun, uns die Unterlagen wieder rauszugeben. Die Zusammenarbeit ist übrigens seit Juni beendet. Wir haben den Anwalt letzten Monat noch einmal aufgefordert, uns die Unterlagen zu schicken. Als Antwort kam, er behält die Unterlagen zurück, weil die Rechnung nicht bezahlt ist.

Mir ist schon klar, dass das rechtswidrig ist. Doch was kann ich nun tun? Er behält den Beratungsschein und unsere Unterlagen. Ohne den Beratungsschein können wir keinen neuen Anwalt suchen, um die Sache außergerichtlich zu klären und ohne die Unterlagen haben wir gegen die Kündigung der Wohnung keine Chance. Bei der Anwaltskammer haben wir uns schon beschwert, da kam allerdings keine Reaktion. Und wenn wir erst nen neuen Beratungsschein holen, um gegen den Anwalt zu klagen, das dauert ja ewig und bis dahin haben wir die Wohnung verloren.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von fb430679-75):
Und wenn wir erst nen neuen Beratungsschein holen, um gegen den Anwalt zu klagen, das dauert ja ewig

Wenn man alle Unterlagen bei Antragstellung dabei hat, geht das recht fix.

Was anderes wird auch nicht bleiben, wenn der Anwalt nicht kooperiert.



Zitat (von fb430679-75):
Ohne den Beratungsschein können wir keinen neuen Anwalt suchen, um die Sache außergerichtlich zu klären

Ihr könnt wählen, entweder der Schein bleibt beim alten Anwalt oder ihr bezahlt seine Rechnung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

ich meinte nicht, nen Anwalt zu finden dauert lang, sondern der ganze Prozess. bis man da mal nen Gerichtstermin hat, das dauert manchmal 1 Jahr

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Möglich, aber das ist ja nun so oder so der Fall, wenn man einen neuen Anwalt nimmt. Ob mit Beratungsschein oder ohne. Einen Beratungsschein bekommt man im Idealfall binnen 10 Minuten, wenn man selbst zur Rechtsantragsstelle geht und alle notwendigen Unterlagen dabei hat. Macht man es schriftlich dauert es auch kaum länger als 10-14 Tage. Problem wird hier eher sein, dass das AG in der selben Rechtssache nicht noch einen 2. Beratungsschein ausstellen wird.

Außer dem RAK fiele mir eigentl. nur noch ein sich an den Mieterschutzbund zu wenden., bzw. dort Mitglied zu werden. In vielen Fällen ist durch den Mitgliedsbeitrag auch Rechtsberatung durch deren Juristen mit abgedeckt. Ob das auch für "Altfälle" gilt ist wohl eine Frage der Kulanz, aber teilweise wird es wohl so gehandhabt (wie z.B. auch der ADAC es macht)

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