Mein Anwalt hat durchblicken lassen, dass er den bevorstehenden Prozess (zivil, Schadensersatz) lieber verlieren würde, weil von der Gegenpartei kein Geld zu erwarten sei, er also sein Geld nicht bekommen würde. Leider hängt mein Geschäft an diesem Problem, da sich ein ehemaliger Angestellter einen Untermietvertrag erschwindelt und es sogar geschafft hat, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, nachder er berechtigt ist zu jeder Tages- und Nachtzeit meinen!!! Laden zu betreten und meine 2.Etage des Geschäfts als sein Untermietobjekt nutzen zu können. Es ist geradezu phantastisch, was man bei Gericht mit einem guten (Gegenpartei) Anwalt und einer strammen Behauptung erreichen kann. Sollte ich den Prozess verlieren, so werde ich quasi für nichts die Hälfte meines Ladens verlieren, nur weil mein Anwalt um sein Honorar fürchtet.
Was kann ich jetzt noch tun???
Anwalt will prozess verlieren!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Guten Abend,
sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über diese Problematik. Sollte sich nichts ändern, so denken Sie über einen Wechsel des Anwaltes nach.
Mit freundlichen Grüßen,
- J. Roenner -
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Sollte sich auch durch ein Gespräch nichts ändern, könnten Sie auch über eine Beschwerde bei der zuständigen RAK nachdenken.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
vielleicht verstehe ich das problem nicht ganz, aber IHR anwalt kriegt von IHNEN sein honorar. gegen den prozessgegner hat er keinerlei ansprüche. dass anwälte häufig den mandanten nach einem gewonnenen prozess mit honoraransprüchen nicht behelligen, sondern das geld von der gegenseite einkassieren, ändert daran nichts. was soll also diese aussage? auch wenn er den prozess verliert, müssen sie bezahlen.
@ureta wenn ich den threadstarter richtig verstanden hab ist beim "beklagten nichts zu holen u. der anwalt verliert lieber den prozess um vom kläger sein geld zu bekommen.
Es ist für den RA völlig egal ob beim Gegner was zu holen ist. Auch beim gewonnenen Prozess haftet der eigene Mandant als Auftraggeber für die Kosten seines Anwalts.
Im Gegenteil. Es wäre für den RA sogar riskant den Prozes "absichtlich" zu verlieren, weil dann der Mandant gegen die Gebührenrechnung schlechterfüllung einwenden könnte.
Gruß
Rpfl.
Na, dann habt Dank für die schnelle Hilfe. Insofern verstehe ich meinen Anwalt nicht, warum er mirgegenüber diese Aussage gemacht hat. Wenn ich den Anwalt wechsle, zahle ich allerdings in jedem Fall für diesen ersten Anwalt, das hatte ich eigentlich vermeiden wollen, da ich auch der Ansicht war, der Prozessgegner muß die Kosten meines Anwalts tragen, sofern er verliert.
Wie auch immer. Der neueste Coup meines Anwalts war, mir die Berufung auf die einstweilige Verfügung auszureden, da sich eine solche Berufung über 5-6 Monate hinziehen würde. Zum Glück habe ich heute den zuständigen Richter angerufen (auf Anraten eines Justizangestellten) und von diesem Erfahren, dass es sich lediglich um bis zu 2 Wochen handelt. Die Frist dazu läuft allerdings heute ab. Und die Berufung kann nur von meinem Anwalt eingelegt werden. Erst wenn dieser sich weigert, kann ich diese unter Umständen selbst einlegen. Was soll man von einem solchen Anwalt halten. Wenn ich die Kosten eh alleine zu tragen habe, kann ich mir ja auch einen kompetenten Anwalt suchen, oder?
Genau und notfalls den jetzigen Anwalt auf Schadensersatz aus Anwaltsvertrag verklagen. Für sowas haben die nämlich eine Haftpflichtversicherung.
mfg
specht
Der Prozessgegner muss eigentlich die Kosten für Deinen Anwalt zahlen, wenn er den Prozess verliert.
Wenn beim Prozessgegner nichts zu holen ist, dann musst Du Deinen Anwalt trotz des gewonnenen Prozesses selbst zahlen.
Das gilt im Übrigen auch für die Gerichtsgebühren.
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