Hallo,
ein Bekannter hat wegen einer Zivilangelegenheit einen Berechtigungsschein für einen Anwalt bekommen.
Der Anwalt unternimmt jedoch nichts und hat selbst auf die Bitte um dringenden Rückruf nicht reagiert. Nach erneutem Anruf hat er erklärt, dass er sich die Sache nochmals anschauen will.
Dass ein Anwalt nicht begeistert ist, wenn jemand mit einem Berechtigungsschein kommt, ist uns klar, aber mein Bekannter hat Angst, dass durch dessen Untätigkeit noch größerer Schaden entsteht.
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, den Anwalt zu wechseln?
Unsere hiesige Rechtsanwaltskammer weiß leider keine.
Für hilfreiche Antworten im voraus besten Dank!
Anwalts-Beratungsschein
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Erkundigen Sie sich bitte bei der Rechtsantragsstelle des jeweiligen Amtsgerichtes, bei welcher der Beratungsschein erwirkt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
--- editiert vom Admin
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Wir haben jetzt mal beim Amtsgericht nachgefragt und uns wurde gesagt, dass sie keinen weiteren Beratungsschein in der gleichen Sache ausstellen dürfen. Ihnen sei jedoch bekannt, dass es einige "schwarze Schafe" gebe und diesbezüglich auch schon das OLG intern unterrichtet.
Es wurde uns geraten, den Anwalt immer wieder anzurufen und versuchen einen Termin zu vereinbaren.
Wir haben jetzt mal beim Amtsgericht nachgefragt und uns wurde gesagt, dass sie keinen weiteren Beratungsschein in der gleichen Sache ausstellen dürfen. Ihnen sei jedoch bekannt, dass es einige "schwarze Schafe" gebe und diesbezüglich auch schon das OLG intern unterrichtet.
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Wenn sich Ihnen der RA pflichtwidrig verweigert, sollten Sie den Ratschlag des Mitarbeiters des Amtsgerichts mit dem nötigen Nachdruck verfolgen.
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