Anwaltshaftung - Meldung an die Versicherung

23. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.09.2023 16:26:05
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltshaftung - Meldung an die Versicherung

Hallo,

ich habe einen Rechtsstreit (Schadenerstatzklage PKW Rostreparatur) verloren, mehrere Tausend Euro Anwaltskosten bedrohen mich nun, Gerichtsvollzieher is´ schon hinter mir her. Hauptsächlich ging das Ding verloren, weil sich erst im Verfahren herausgestellt hat, dass die Ansprüche bereits verjährt sind (2 Jahre nach Übergabe des Fahrzeugs). Mein Anwalt hat das vor Klageerhebung nicht geprüft. Wenn das vorher bekannt gewesen wäre, hätte ich entweder nicht geklagt, oder man hätte von Anfang an eine andere Strategie wählen müssen, z. B. argl. Täuschung. Ich habe meinen Anwalt nun damit konfrontiert, er zeigte sich not amused.

Was ich dabei nicht verstehe, warum Anwälte da immer so´n G´schiss drum machen. Ich meine, wenn ich einem Anderen ne Scheibe einschlage, dann melde ich das meiner PHV, die zahlt´s und gut is´. Auch Anwälte sind doch nur Menschen und können mal nen Fehler machen, dafür haben die doch ne Versicherung. Warum tun sich Anwälte so schwer, einen Fehler ihrer Versicherung zu melden? Ich meine, die verlieren doch dabei nix und mir würde das jetzt mächtig aus der Patsche helfen. Schadensfreiheitsrabatt o. ä. gibt´s da ja wohl nicht, oder?

Danke schon mal und VG

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12 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5483 Beiträge, 2479x hilfreich)

Zitat (von go604906-43):
Ich meine, wenn ich einem Anderen ne Scheibe einschlage, dann melde ich das meiner PHV, die zahlt´s und gut is´.


Das Beispiel ist recht unpassend und verdeutlicht das Problem doch sehr gut:

Wenn du jemand anderem die Scheibe einschlägst, ist das Vorsatz, und die PHV zahlt mit ziemlicher Sicherheit nicht.

Und das wird die Versicherung bei Anwaltshaftung genau so sehen: bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird der Schaden nicht übernommen.
Und da Versicherungen nicht zahlen wollen, wird sie immer erstmal grobe Fahrlässigkeit unterstellen.

Und bei einer solch einfachen Sache wie Verjährung ist es schwer vorstellbar, wie ein Anwalt das wegargumentieren will.

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#2
 Von 
guest-12322.09.2023 16:26:05
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Wenn du jemand anderem die Scheibe einschlägst, ist das Vorsatz, und die PHV zahlt mit ziemlicher Sicherheit nicht.


Sind wir wirklich soweit, dass wir grundsätzlich immer alles erst mal negativ sehen müssen??? Wenn ich schreibe, dass ich jemanden ne Scheibe einschlage, ist doch klar, dass damit nicht vorsätzlich, sondern versehentlich gemeint ist!!! So schlau bin ich auch, dass die Versicherung bei Vorsatz nicht zahlt!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39207x hilfreich)

Zitat (von go604906-43):
weil sich erst im Verfahren herausgestellt hat, dass die Ansprüche bereits verjährt sind

Das bedeutet was konkret?
A) der Verkäufer hat gegenüber dem Käufer die Einrede der Verjährung erhoben, aber der Käufer es dem Anwalt nicht mitgeteilt
B) der Verkäufer hat gegenüber dem Käufer die Einrede der Verjährung erhoben, der Käufer es dem Anwalt mitgeteilt, der Anwalt hat dennoch geklagt



Zitat (von go604906-43):
Hauptsächlich ging das Ding verloren

Bedeutet es gab also auch noch andere Gründe?
Dann dürfte der Anwalt aus der Haftung raus sein.



Zitat (von go604906-43):
Was ich dabei nicht verstehe, warum Anwälte da immer so´n G´schiss drum machen.

Das frage man doch am besten die Einzigen, welche diese Frage auch beantworten könnten.



Zitat (von go604906-43):
Auch Anwälte sind doch nur Menschen und können mal nen Fehler machen

Das sind schon mal 2 Theorien die vielen Anwälten schwer bis gar nicht zu vermitteln ist.



Zitat (von go604906-43):
Ich meine, die verlieren doch dabei nix

Abgesehen von Geld und eventuell auch die Versicherung, geht dabei natürlichauch der Zacken verloren der dann aus der Krone bricht ....


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37517 Beiträge, 13795x hilfreich)

Wie kommt man eigentlich darauf, dass eine Versicherung auf Zuruf einen möglichen Schaden ohne Überprüfung reguliert? Abgesehen davon - wenn die Klage wegen der Einrede der Verjährung abgewiesen wurde, heißt das ja nicht, dass die Klage auch aus anderen Gründen den Bach herunter gegangen wäre. Das Gericht hat andere Gründe eben nur nicht geprüft.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12322.09.2023 16:26:05
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das bedeutet was konkret?
A) der Verkäufer hat gegenüber dem Käufer die Einrede der Verjährung erhoben, aber der Käufer es dem Anwalt nicht mitgeteilt
B) der Verkäufer hat gegenüber dem Käufer die Einrede der Verjährung erhoben, der Käufer es dem Anwalt mitgeteilt, der Anwalt hat dennoch geklagt


Das bedeutet in erster Linie, dass Du offenbar nicht richtig lesen kannst! Da steht: "im Verfahren"! Wenn man sich in einem Verfahren befindet geht alle Post ohnehin über den Anwalt und dann ist i. d. R. bereits Klage erhoben, oder Anträge gestellt. Warum sollte der Anwalt dann davon nix wissen?

Bitte verschone mich mit solchen sinnlosen und provozierenden Fragen, Ärger hab ich genug am Hals, da will ich mich nicht auch noch über solchen Mist ärgern müssen!!! Aber das scheint ja Dein Hobby zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.09.2023 16:26:05
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet es gab also auch noch andere Gründe?
Dann dürfte der Anwalt aus der Haftung raus sein.


Richtig lesen!!! ich hab nicht danach gefragt, ob ein Anwalt im konkreten Fall haftbar ist, oder nicht. Sondern ich habe gefragt, warum die da so´n Theater drum machen. Zu dem ist auch diese Frage absolut unsachlich und unlogisch: wenn ein Anwalt einen Fehler macht ist er u. U. haftbar, wenn er mehrere macht dann nicht mehr, oder wie muss man diese erneute Provokation verstehen?

-- Editiert von User am 25. Juli 2023 08:15

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#7
 Von 
guest-12322.09.2023 16:26:05
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Abgesehen von Geld und eventuell auch die Versicherung, geht dabei natürlichauch der Zacken verloren der dann aus der Krone bricht ....


Wenn Du solche Behauptungen aufstellst, dann solltest Du die auch begründen! Wieso sollte ein Anwalt (oder sonst jemand) die Versicherung verlieren, wenn er mal einen Haftungsschaden meldet? Dafür gibt´s ja Versicherungen. Und wieso sollte er Geld verlieren? Und wieso sollte mich ein Zacken, der einem Anwalt aus der Krone fällt, interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zunächst mal: Wenn man Antworten möchte, dann sollte man auch entsprechende Fragen zulassen, die dem Verständnis des Sachverhalts dienen. Zum rumpöbeln oder für Wunschantworten ist das hier der falsche Ort.

Zu Deiner Frage:

Zitat (von go604906-43):
Warum tun sich Anwälte so schwer, einen Fehler ihrer Versicherung zu melden?
Damit wird sich ein Anwalt gar nicht schwer tun, wenn er denn einen Fehler gemacht hat. Und das ist aus Deiner Beschreibung überhaupt nicht klar, dass hier der Anwalt falsch gehandelt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.09.2023 16:26:05
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Damit wird sich ein Anwalt gar nicht schwer tun, wenn er denn einen Fehler gemacht hat. Und das ist aus Deiner Beschreibung überhaupt nicht klar, dass hier der Anwalt falsch gehandelt hat.


Nochmal! Mit meiner Frage wollte ich nicht ergründen, ob der Anwalt richtig oder falsch gehandelt hat, ich wollte lediglich erfragen, ob jemand weiß warum sich Anwälte mit Haftungsübernahme im Allgemeinen schwer tun, vielleicht was deren Motivlage dafür ist - mehr nicht. Dazu braucht es auch keine Nachfragen, die nicht zielführend sind, denn das ist keine Richtig-oder-Falsch-Frage gewesen, sondern nur "wieso" oder "warum". Und somit kann ich dabei auch gar keine Wunschantwort erbetteln wollen, weil´s die auf solche Fragen gar nicht geben würde.

Wenn jemand trotzdem nicht fragebezogen nachfragt, versucht er zu provozieren, um den Fragesteller in einen völlig fragefremden Disput zu verwickeln. Was bei jemanden, der in den letzten 14 Jahren im Schnitt jeden einzelnen Tag ca. 20 - 30 Posts in so einem Forum absetzt, auch nicht verwundert. So ein Mensch will nicht helfen, so einer sucht nur die Konfrontation. Mein dicker Hals resultiert ja nicht aus dieser einzelnen Antwort, da gibt´s ja bereits etliche ähnliche Vorerfahrungen mit ihm. Ich kann fragen was ich will, der ist immer mit dabei. Da frage ich mich natürlich, ist der wirklich so ein juristisches Universalgenie, dass er auf die unterschiedlichsten Rechtsfragen immer eine Antwort weiß, oder zumindest so tut. Wenn ja, warum verdient er da nicht sein Geld damit. Denn würde er das tun, hätte er sicher nicht die Zeit, hier soviele Beiträge abzusetzen. Oder is´ ihm einfach nur langweilig, was mir am ehesten plausibel erscheint.

Als ich meine Frage formulierte, dachte ich noch, drunter zu schreiben: "Bitte keine Antworten von H. v. S.". Hab´ den Gedanken aber verworfen, weil ich dachte, der wird ja nicht überall seinen Senf dazu geben. Was leider ein naiver Trugschluss war, wie sich zeigte.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39207x hilfreich)

Zitat (von go604906-43):
Mit meiner Frage wollte ich nicht ergründen, ob der Anwalt richtig oder falsch gehandelt hat, ich wollte lediglich erfragen, ob jemand weiß warum sich Anwälte mit Haftungsübernahme im Allgemeinen schwer tun, vielleicht was deren Motivlage dafür ist - mehr nicht.

Dann sollte man sich doch einfach auf das relevante - nämlich die eine Frage beschränken - und das ganze sinnlose BlaBla-Geschreibsel drum herum einfach lassen. Spart Dir und uns eine Menge Zeit...



Zitat (von go604906-43):
Wieso sollte ein Anwalt (oder sonst jemand) die Versicherung verlieren, wenn er mal einen Haftungsschaden meldet

Ganz einfach, weil die Versicherungen halt davon leben, das die Leute keine Versicherungsfälle haben.
Weshalb sie im Schadenfall die Versicherung auch kündigen können.
Und das ist widerrum ungünstig für den Versicherten, denn wenn die Versicherung einem kündigt ist es schwierig und teuer eine andere Versicherung zu finden. Denn Versicherungen sehen eine Kündigung durch den Vorversicherer als sehr negativ an.



Zitat (von go604906-43):
Wenn ja, warum verdient er da nicht sein Geld damit.

Ich verdiene tatsächlich Geld damit, ein Universalgenie zu sein.



Zitat (von go604906-43):
Denn würde er das tun, hätte er sicher nicht die Zeit, hier soviele Beiträge abzusetzen.

Im Gegenteil, spätestens nach einem Tag Arbeit habe ich den Monatsverdiest des Durchschnitsbürgers erwirtschaftet. Stundensätze in der freien Wirtschaft orientieren sich ja bekanntermaßen an der vom Kunden empfundenen Wertigkeit und Kompetenz.
Die nächsten beiden Tage sind dazu gedacht, das Salär meiner beiden Assistentinnen zu finanzieren.
Weitere 3 Tage zur Finanzierung von angemessener Residenz und angemessener. Fortbewegungsmittel.

Da bleibt also genug Zeit über, hier den einen oder anderen Kommentar zu hinterlassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15806 Beiträge, 9078x hilfreich)

Zitat (von go604906-43):
ch wollte lediglich erfragen, ob jemand weiß warum sich Anwälte mit Haftungsübernahme im Allgemeinen schwer tun, vielleicht was deren Motivlage dafür ist - mehr nicht.

Vielleicht ganz einfach weil es bei "Anwaltsversicherungen" auch sowas wie Schadensfreiheitsrabatt gibt und/oder der Versicherungsbeitrag steigt, wenn man nicht schadensfrei bleibt und/oder die Versicherung einfach kündigt, wenn man zu viele Schadensfälle meldet.

Versicherungen haben meist ein Anreizsystem, damit sie nicht unnötig oft in Anspruch genommen werden - teils positiv (Rabatt bei Schadensfreiheit), teils negativ (Rausschmiss bei zu häufigen Schäden).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Mi mi mi ...

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