Hallo,
ich hatte einen Vollstreckungsbescheid erhalten, dem ich widersprach, weil ich die Ware damals zurückgeschickt habe.
Darauf habe ich einem Anwalt das Mandat erteilt, sich darum zu kümmern.
Daraufhin holte der Anwalt bei meiner RS-Versicherung eine Deckungszusage ein, welche er auch bekam.
In der Zwischenzeit hat der Kläger die Klage zurückgezogen und mir den entwerteten VB zugesandt.
Nun will mein Anwalt die Selbstbeteiligung von EUR 150,00.
Meine Frage nun ist, kann er diese verlangen obwohl er gar nicht tätig werden musste?
Danke.
Liebe Grüße
Matthias
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Anwaltskosten obwohl er gar nicht tätig werden musste?
3. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 3. September 2011 | 21:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten obwohl er gar nicht tätig werden musste?
Notfall oder generelle Fragen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 4. September 2011 | 02:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120141 Beiträge, 39836x hilfreich)
quote:
Meine Frage nun ist, kann er diese verlangen obwohl er gar nicht tätig werden musste?
Verlangen kann er sie auch wenn sie ihm nicht zustehen würde ...
Hier ersehe ich aber aus der Sachverhaltsschilderung nicht, weshalb sie ihm nicht zustehen sollte.
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#3
Antwort vom 4. September 2011 | 16:40
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Als Rechtsschutzversicherter ist m.E. eine Selbstbeteiligung in einer bestimmten Höhe möglgich; auch im Falle des Prozeßgewinns. Die Versicherungspolice müßte eine Selbstbeteiligung enthalten.
Früher konnte ein Erfolgshonorar vereinbart werden, was heute nicht mehr zulässig ist.
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#4
Antwort vom 13. Februar 2023 | 19:56
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Beim Kläger eintreiben?
#5
Antwort vom 13. Februar 2023 | 23:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120141 Beiträge, 39836x hilfreich)
ZitatBeim Kläger eintreiben? :
Dürfte wohl genau so sinnlos sein wie diese Antwort ...
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