Vielen Dank im voraus für die Hilfe bei folgendem Problem:
Vor 2 Jahren wurde in einem Vergleichsverfahren u. a. gerichtlich angeordnet, dass ich dem Kläger einen kleinen, unbebauten Grundstücksteil zu einem festgelegten Preis verkaufen muss.
Später stellte sich heraus, dass der Kläger hieran nur interessiert war, wenn ich ihm mein gesamtes Grundstück verkaufe. Für meinen restlichen Grundstücksteil wollte der Kläger aber nur einen Bruchteil des gerichtlichen Quadratmeterpreises zahlen.
Die entsprechenden Verhandlungen zum Verkauf meines gesamten Grundstücks nahmen "mein" Anwalt und der gegnerische Anwalt kurz nach o. g. Gerichtsverhandlung auf.
Zwischenzeitlich erfuhr ich, dass der Kläger meine Flurnummer billig abkaufen und dann mit seinem angrenzenden Grundstück teuer weiterverkaufen wollte. Daher erfolgte also kein Grundstücksverkauf und ich entzog "meinem" Anwalt das Mandat.
Nach nunmehr 2 Jahren will ein Interessent das gesamte Anwesen abkaufen, also meine Flurnummer und die Flurnummer des Klägers.
Muss ich nun damit rechnen, dass mir "mein" ehemaliger Anwalt beim jetzigen Grundstücksverkauf Anwaltskosten berechnet? Falls ja, wie kann ich dies verhindern?
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Anwaltskosten trotz spätem Grundstücksverkauf?
16. Januar 2014
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Frage vom 16. Januar 2014 | 15:28
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten trotz spätem Grundstücksverkauf?
#1
Antwort vom 16. Januar 2014 | 17:27
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 757x hilfreich)
quote:
Muss ich nun damit rechnen, dass mir "mein" ehemaliger Anwalt beim jetzigen Grundstücksverkauf Anwaltskosten berechnet?
Für etwas, was jetzt nach Entzug des Mandates passiert, sicherlich nicht.
Er kann natürlich nach wie vor die Vertretung in den damaligen Verhandlungen ("Die entsprechenden Verhandlungen zum Verkauf meines gesamten Grundstücks nahmen "mein" Anwalt und der gegnerische Anwalt kurz nach o. g. Gerichtsverhandlung auf. ") abrechnen, sofern er das noch nicht getan hat, verjährt ist das noch nicht.
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