Ich habe eine Frage zu folgenden hypothetischen Fall:
Person A kauft Ware bei Firma B und wartet auf die Lieferung. Die Lieferung verzögert sich, der Kunde möchte das Geld zurück. Da Firma B nicht reagiert, beauftragt Person A einen Anwalt zur Rückforderung des Betrags. Zwischen Beauftragung und Erhalt des Schreibens bei Firma B zahlt diese das Geld zurück.
Muss Firma B für den Anwaltskosten aufkommen, obwohl die Sache vor Erhalt des Schreibens bereits erledigt wurde?
Anwaltskosten wenn Sache bereits erledigt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Vielleicht.
Bitte genauer darstellen.
Der Anwalt verlangt Anwaltsgebühren, weil die Sache im Verzug war (Geld wurde nicht in Frist von Person A zurückgezahlt).
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Naja, dann wird B wohl zahlen müssen.
Auch wenn die Forderung erst nach Erledigung der Sache erfolgt ist?
Ich fasse mal zusammen, was ich - bei der spärlichen Schilderung - verstanden habe:
A kauft bei B, Lieferung verzögert sich, A tritt deswegen (wirksam? mit Fristsetzung?) zurück. A möchte sein Geld wieder und fordert B dazu auf, B reagiert nicht und lässt die Frist verstreichen.
A beauftragt einen Anwalt, der schreibt einen Brief mit Zahlungsaufforderung an B. Bevor der Brief B erreicht hat, zahlt er selbst die ausstehende Summe.
So in etwa?
Wenn ja, dann muss B natürlich die Anwaltskosten zahlen. Wenn Details anders waren, dann bitte kurz und präzise darstellen.
ZitatMuss Firma B für den Anwaltskosten aufkommen, obwohl die Sache vor Erhalt des Schreibens bereits erledigt wurde? :
Erstaunlich, das der Anwalt diese Frage nicht beantworten konnte ...
Sollte Firma B gerichtsfest in Verzug sein, dann dürften die Kosten als Schadenersatz zu zahlen sein.
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