Bis Januar hatte ich 2 Fälle gegen das Jugendamt vor dem OLG Frankfurt. Ich habe einen Tippgeber beim Jugendamt und dieser Tippgeber sagt mir immer wie ich vorgehen soll. Leider habe ich mich für sehr erfahrene Anwälte entschieden, die immer sagen das dies nicht geht, das nicht geht. Das Resultat war das im Beschluss, mir von den Richtern vorgeworfen worden ist nichts gemacht zu haben und ich so auf meinen Kosten sitzen geblieben bin. Nun habe ich noch einen Fall und ich habe einfach keine Lust mehr zu hören das etwas nicht geht. Ich suche deswegen einen jungen Anwalt aus Frankfurt, der nicht weis das etwas nicht geht und es einfach macht.
Hier mal ein Beispiel. Die Verfahrensbeiständin behauptet „Der Kindesvater hat Umgänge mit den Kindern bislang unregelmäßig und entsprechend seinen Bedürfnissen wahrgenommen.".
Meinen Anwalt habe ich gefragt ob wir dagegen vorgehen können. Die Antwort lautete das, das dies nicht das Thema der Verhandlung ist. Ich habe den Kindergarten dann selbst angefragt und die Antwort vom Kindergarten will er einfach nicht an das Gericht schicken. Mittlerweile bin ich vor Gericht Vogelfrei, weil jeder etwas gegen mich schreiben kann, ohne das ein widerstand von meiner Seite kommt.
Vielleicht kennt ihr da einen engagierten jungen Anwalt.
Anwaltssuche im Rhein Main Gebiet
10. März 2025
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Frage vom 10. März 2025 | 18:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltssuche im Rhein Main Gebiet
#1
Antwort vom 10. März 2025 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (129544 Beiträge, 41326x hilfreich)
Zitat :Meinen Anwalt habe ich gefragt ob wir dagegen vorgehen können.
Gegen was konkret?
Die Verfahrensbeiständin?
Den Vater?
Gegen ...?
Zitat :Die Antwort lautete das, das dies nicht das Thema der Verhandlung ist.
Und was war nun das Thema der Verhandlung?
In der Tat sind Verhandlungen keinen Kaffeekränzchen in denen man die Themen einfach mal so erweitern oder wechseln kann.
Zitat :Ich suche deswegen einen jungen Anwalt aus Frankfurt, der nicht weis das etwas nicht geht und es einfach macht.
Viel Erfolg.
Ich glaube allerdings nicht, dass einer der hunderttausende in seine Ausbildung invertiert hat, seine Reputation riskieren wird, indem er macht, was Unkundige Laien ihm vorgeben. Insbesondere nicht vor LG oder OLG.
#2
Antwort vom 10. März 2025 | 22:20
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat:Die Antwort lautete das, das dies nicht das Thema der Verhandlung ist.
Das ist die nettere der Varianten, die man üblicherweise von Richtern hören würde, wenn man verfahrensfremde Themen im Gericht aufs Tableau bringt.
Zitat:Hier mal ein Beispiel. Die Verfahrensbeiständin behauptet „Der Kindesvater hat Umgänge mit den Kindern bislang unregelmäßig und entsprechend seinen Bedürfnissen wahrgenommen.". Meinen Anwalt habe ich gefragt ob wir dagegen vorgehen können.
Wie würden Sie denn dagegen vorgehen wollen?
.
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#3
Antwort vom 10. März 2025 | 22:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ich glaube allerdings nicht, dass einer der hunderttausende in seine Ausbildung invertiert hat, seine Reputation riskieren wird, indem er macht, was Unkundige Laien ihm vorgeben. Insbesondere nicht vor LG oder OLG.
Als Beispiel, wenn meine Quelle sagt. Ich muss Schritt 1,2 und 3 befolgen um Erfolg zu haben, und mein Anwalt sagt, Nein, das geht nicht. Dann nehme ich das erst einmal hin. Wenn die Richter mir aber dann im Beschluss vorwerfen das ich Schritt 1,2 und 3 nicht durchgeführt habe, dann stimmt etwas nicht.
#4
Antwort vom 10. März 2025 | 22:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Hier mal ein Beispiel. Die Verfahrensbeiständin behauptet „Der Kindesvater hat Umgänge mit den Kindern bislang unregelmäßig und entsprechend seinen Bedürfnissen wahrgenommen.". Meinen Anwalt habe ich gefragt ob wir dagegen vorgehen können.
Wie würden Sie denn dagegen vorgehen wollen?
Fürs erste habe ich vorgeschlagen den Kindergarten anzufragen. Dies wollte mein Anwalt nicht, dann habe ich den Kindergarten selbst angefragt. Leider können Sie sich nur technisch äußern. Es müsste schon das Gericht eine Anfrage stellen damit der Kindergarten sich umfassend äußert. Unten die knappe Antwort vom Kindergarten
Zitat:Im Rahmen desUmgangs wurden beide Kinder von Ihnen abgeholt. In unseren Unterlagen ist kein Eintrag dokumentiert, dass eine angekündigte Abholung der Kinder durch Sie nicht stattgefunden hat.
Meiner Logik zufolge hat die Verfahrensbeiständin dieses Thema auf die Karte gebracht und ich antworte nur. Aber selbst die Antwort vom Kindergarten will man nicht abschicken.
#5
Antwort vom 10. März 2025 | 23:06
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat:Meiner Logik zufolge hat die Verfahrensbeiständin dieses Thema auf die Karte gebracht und ich antworte nur. Aber selbst die Antwort vom Kindergarten will man nicht abschicken.
Und beschränkte sich der Umgang einzig auf das Abholen vom Kindergarten?
Worum geht es im Verfahren?
#6
Antwort vom 11. März 2025 | 07:44
Von
Status: Unbeschreiblich (42372 Beiträge, 14725x hilfreich)
Die Antwort des Kindergartens ist doch klar. Man weiß nichts substantiiertes. Warum soll man so was vorlegen? Bringt doch nicht weiter.
Ich habe das Gefühl, die Spielregeln vor Gericht sind weder vollerbär noch seinem "Chefberater" vom Jugendamt bekannt, insbesondere die Beweisführungsregeln, die trotz Amtsermittlungsprinzip beim Kindeswohl auch gelten, nicht. Eine positive Entscheidung erstreiten, das ist kein Mengenproblem beim Sachvortrag. Und, wohl zu viel Gerichtsshows gesehen? Ganz sicher wird man in der Anwaltslandschaft auch einen finden, der rumpöbelt, Masse mit Qualität verwechselt. Obs die Sache zielführend voran treibt, das wage ich allerdings zu bezweifeln.
wirdwerden
Und jetzt?
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