Anwaltstelefon

29. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb376005-17
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 25x hilfreich)
Anwaltstelefon

Hallo,
heute rief mich jemand mit Berliner Vorwahl an.
Im Anschluss meinte der Anrufer ich hätte angerufen und leitete mich weiter.
Im nächsten Schritt sprach ich mit einem Anwalt. (Alles aufgrund einer Email Anfrage, vermute ich)
Im nächsten Schritt wurde ich gefragt worum es geht und wurde zu einem Anwalt im Mietrecht verbunden, der sprach 30sekunden mit mir und notierte meine Email Adresse.
Im Anschluss bekam ich eine Email mit Gesprächsnotiz, und einer Rechnung über 190€.
Meine Adressdaten habe ich nicht durchgegeben. Lediglich den Wohnort hat er notiert.
Ich habe ihm im Telefongespräch gesagt das ich keine Zeit habe, da ich arbeite und er mir seine Kontaktdaten Zusendenden soll, damit ich mich nochmal bei ihm melden kann.
Was mache ich nun?

-- Editiert von Moderator am 03.12.2018 09:23

-- Thema wurde verschoben am 03.12.2018 09:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von fb376005-17):
Was mache ich nun?

Am besten mal schlidern was Deine Frage zum Thema "Datenschutz" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb376005-17
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 25x hilfreich)

Einordnung ins falsche Forum. Sorry.

Bzw. Könnte es hier doch passen, kann der Anwalt meine Kontaktdaten beim Einwohnermeldeamt einsehen?
Oder wie sollte dadrauf reagiert werden? Gar nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von fb376005-17):
kann der Anwalt meine Kontaktdaten beim Einwohnermeldeamt einsehen?

Klar.



Zitat (von fb376005-17):
Oder wie sollte dadrauf reagiert werden? Gar nicht?

Man hat der Schilderung nach einen Beratungsvertrag mit dem Anwalt geschlossen. Warum sollte man den nicht nutzen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Edit: deleted

-- Editiert von BigiBigiBigi am 31.10.2018 14:17

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



Zunächst habe ich deinen Beitrag so gelesen, als seist du auf eine Masche reingefallen, aber wenn ich mir alle genauer durchlese, fallen mir folgende Erklärungslücken auf:


Zitat:
Im nächsten Schritt sprach ich mit einem Anwalt. (Alles aufgrund einer Email Anfrage, vermute ich)


Welche Mail von wem/an wen?

Zitat:

Im nächsten Schritt wurde ich gefragt worum es geht.....


Was hast du geantwortet?
Zitat:

.....und wurde zu einem Anwalt im Mietrecht verbunden, der sprach 30sekunden mit mir und notierte meine Email Adresse.


Worüber?

0x Hilfreiche Antwort

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